Art. 5 des Gesetzes über die Jagd und den Wildschutz im Kanton Graubünden (Jagdgesetz) schreibt vor, dass zur Jagd berechtigt ist, wer die bündnerische Eignungsprüfung bestanden, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und das 20. (zwanzigste) Altersjahr erfüllt hat sowie urteilsfähig ist.
Das vom Volke am 4. Juni 1989 angenommene Jagdgesetz hat in Bezug auf das Alter die damals im Rahmen der Ausübung der Zivilrechte geltenden Vorschriften einfach übernommen. In der Zwischenzeit hat sich jedoch die Lage verändert; die Mündigkeit wurde beim Alter von 18 Jahren festgelegt. Dementsprechend wurde auch das Mindestalter zur Ausübung der Zivilrechte auf 18 Jahre gesenkt.
Gemäss manchen Leuten ist das Mindestalter zur Ausübung der Jägerei bei 20 (zwanzig) Jahren aufrechtzuerhalten, denn die Jungen haben in diesem Fall die Möglichkeit, während der Rekrutenschule mit den Waffen vertraut zu werden. Dieser Gesichtspunkt ist heute nicht mehr aktuell: alle können jetzt bereits als Jugendliche an den verschiedenen Schiesskursen teilnehmen und auf diese Weise die nötige Vertrautheit mit den Gewehren erlangen.
Man darf nicht vergessen, dass das Jägervolk immer älter wird: 1998 war ungefähr 70% der Jäger mehr als 40 Jahre alt. Es ist deshalb erforderlich, dass gesetzliche Massnahmen getroffen werden, die geeignet sind, junge Leute bereits vor Erfüllung des 20. Altersjahrs dem Weidwerk nahe zu bringen, und zwar vor dem Studienbeginn oder dem Start der beruflichen Karriere, die sie oft zu anderen Sportdisziplinen leiten.
Ich ersuche deshalb die Regierung, das partielle Revisionsverfahren des Jagdgesetzes mit der Absicht einzuleiten, das Mindestalter zur Ausübung der Jägerei auf 18 Jahre zu senken. Gleichzeitig sollte den Kandidaten durch die Teilrevision der Verordnung über die Eignungsprüfung für Jäger ermöglicht werden, sich bereits bei Erfüllung des 17. (siebzehnten) Altersjahrs zur Prüfung anzumelden.
Chur, 28. Mai 1999
Namen: Keller, Rossi, Lardi, Augustin, Biancotti, Brunner, Bucher, Cabalzar, Censi, Fasani, Federspiel, Geisseler, Giuliani, Jeker, Maissen (Schluein), Morgenegg, Müller (Chur), Plozza, Tuor
Session: 28.05.1999
Vorstoss: dt Motion