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Session: 06.10.1999
Die Kantonalen Legislativen der Schweiz kommen im Durchschnitt um einiges häufiger als bei uns zusammen; die meisten, abgesehen von den Sommerferien, gleichmässig über das Jahr hinaus verteilt. Seit der Novembersession 1998 tagte der Bündner Grosse Rat 2x während je 4 Monaten überhaupt nicht! Die Folgen des entsprechenden Überhangs an Pendenzen erleben wir gegenwärtig hautnah.

In der heutigen schnelllebigen Zeit, entspricht unser Tagesrhythmus nicht mehr moderner Erfordernissen. Das kantonale Parlament muss ohne spezielle Einberufung öfters, dafür kürzer zusammenkommen können. Damit kann es auch effizienter auf aktuelle Ereignisse reagieren und Bundesgesetze zeitgerecht auf kantonaler Ebene umsetzen. Dies liegt sowohl im Interesse der Bevölkerung, der Regierung als auch im Interesse des Grossen Rates selbst.

Die Regierung hat beispielsweise davon gesprochen, um im Rahmen von NPM-Projekten rasch und effizient handeln zu können, Turbopostulate entgegenzunehmen. Wenn unser Rat aber während Monaten nicht tagt, bleibt der Turbo im Schneckenhause stecken.

Es gibt viele Möglichkeiten des Zusammenkommens (siehe auch beiliegende unvollständige Liste); vorstellbar wäre zum Beispiel Sessionen von 1-2 Tage im Monat. Vorteile solcher Varianten wären auch, dass die ParlamentarierInnen nicht während einer ganzen oder halben Woche ihre normalen Tätigkeiten liegen lassen müssten.

Die UnterzeichnerInnen dieses Postulates bitten die Regierung, zusammen mit den Beteiligten, einen zeitgemässen Sitzungsmodus auszuarbeiten und dem Rate vorzulegen.

Chur, 6. Oktober 1999

Namen: Trepp, Suter, Suenderhauf, Aebli, Arquint, Augustin, Bucher, Bühler, Burtscher, Capaul (Lumbrein), Casanova, Casparis, Cavegn, Giacometti, Jäger, Juon, Koch, Locher, Looser, Meisser, Meyer, Monsch, Morgenegg, Noi, Pfenninger, Picenoni, Roffler, Scharegg, Scharplatz, Schlatter, Schmid (Splügen), Steier, Tanner, Walther, Zarro, Zinsli, Schütz, Frigg, Albrecht, Christ

Session: 6.10.1999
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung


Das heutige Tagungssystem des Grossen Rates mit fünf Sessionen (in der Regel vier Sessionen mit zweieinhalb bis drei Sitzungstagen und eine Session im Mai mit viereinhalb bis fünfeinhalb Sitzungstagen) geht auf die letzte Parlamentsreform im Jahre 1994 zurück, die seit der Maisession 1995 in Kraft ist. Vorher ist der Rat in der Regel zu vier Sessionen à viereinhalb bis fünfeinhalb Tagen im Jahr zusammengetreten. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen Tagungssysteme (Sessionssystem, Tagessystem, Halbtagessystem) wurden vom Grossen Rat bei der besagten Parlamentsreform ausgiebig diskutiert, bis sich als Kompromisslösung das heute praktizierte Sessionssystem durchsetzte (vgl. Botschaft 1993/94, S. 16 und GRP 1993/94, S. 742 ff. und 1994/95, S. 273). Das jetzige System hat sich insgesamt gesehen nicht schlecht bewährt. Wenn die Postulanten auf Pendenzen bei der Geschäftserledigung hinweisen, ist zu bemerken, dass seit Jahren das erste Mal Geschäfte auf eine nachfolgende Session übertragen werden mussten. Und zu den geäusserten Befürchtungen, so genannte Turbopostulate könnten nicht rasch genug behandelt werden, ist anzumerken, dass bis heute noch kein einziges solches Postulat eingereicht wurde. Die Postulanten wollen den Tagungsrhythmus des Grossen Rates erhöhen und dafür die Sitzungsdauer auf jeweils ein bis zwei Tage verkürzen. Damit könnte zweifellos die tagespolitische Präsenz des Rates verbessert werden. Ein höherer Sitzungsrhythmus hätte andererseits einen grösseren Reiseaufwand zur Folge, insbesondere für die Vertreter aus den periphereren Regionen. Der Planungsaufwand (Verschiebungsfälle) und der administrative Aufwand, (Versand der Beratungsunterlagen) würden stark ansteigen. Bei der Behandlung von grossen Vorlagen würden sich wegen der kurzen Sitzungen Zeitdruckprobleme abzeichnen bzw. eine Verzettelung der Beratung, wenn diese aus zeitlichen Gründen auf mehrere auseinanderliegende Sitzungstage aufgeteilt werden müsste. Insgesamt wäre wohl auch mit deutlichen Mehrkosten (Reisespesen, Entschädigung für Fraktionssitzungen, administrative Kosten etc.) gegenüber heute zu rechnen. All diese Punkte gilt es zu bedenken, wenn eine Änderung des Tagungssystems in Erwägung gezogen wird.
Grundsätzlich ist es Sache des Grossen Rates, Inhalt und Termine von Revisionen der eigenen Geschäftsordnung festzulegen. Nach Ansicht der Regierung sollte aber die Frage des adäquaten Tagungssystems nicht isoliert, sondern im Rahmen einer umfassenden Parlamentsreform geprüft werden. Eine solche wird insbesondere auf Grund des GRiforma-Projektes notwendig. In diesem Zusammenhang sind Organisation, Strukturen und Instrumentarium des Grossen Rates zu überprüfen. Es erscheint sachlich richtig, das Tagungssystem, als ein sehr zentrales Element eines Parlamentsbetriebes, in die entsprechenden Überlegungen miteinzubeziehen.
Die Regierung ist somit bereit, das Postulat im Sinne der Erwägungen entgegenzunehmen.

Chur, 29. November 1999