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Session: 30.11.1999
Das Schicksal des kleinen Mario Murgovski, welcher gemäss Vorschriften der Fremdenpolizei Graubünden vor Ende des laufenden Jahres nach Rumänien zurückkehren soll, kann uns nicht kalt lassen. Man kann sich nämlich sicher vorstellen, welchen Anstrengungen und Leiden ein 8-jähriges Kind, allein in einem durch die wirtschaftliche Rezession stark gequälten Land, entgegengehen würde.

Diese Tatsache hat nicht zuletzt 141 unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger beunruhigt, die anhand einer Petition das Recht für Mario geltend machen, in unserem Land, namentlich in Sent bei der Mutter, zu bleiben.

Nach Anregungen verschiedener Kreisen hat die zuständige kantonale Behörde dem Kind erlaubt, vorübergehend, angeblich bis zum nächsten Frühling, in der Schweiz zu bleiben. Abklärungen in Rumänien sollen dann das Schicksal des Kindes entscheiden.

Als Grossrätin verfüge ich über keine Befugnis, die Entscheide der Fremdenpolizei zu beeinflussen. Trotzdem habe ich die Möglichkeit, die Regierung um Erklärungen zu bitten und sie zum Eingriff aufzufordern, wenn keine Lösung im Interesse der Menschenrechte, sprich der Kinderrechte, gefunden werden sollte.

Deshalb ersuche ich die löbliche Regierung:
Welche Auswirkungen wird das Ergebnis der Abklärungen in Rumänien auf das Schicksal des kleinen Mario Murgovski haben?
Ist die Regierung dazu bereit, das Recht des Kindes auf ein unbeschwertes Leben ohne grosse Schwierigkeiten prioritär zu berücksichtigen und sich zu engagieren, damit das Kind aus unserem Land nicht ausgewiesen wird?

Chur, 30. November 1999

Namen: Noi

Session: 30.11.1999
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage

Antwort der Regierung

In den Entscheiden der kantonalen fremdenpolizeilichen Behörden stellt das Kindeswohl nebst der Einheit der Familie oder der Eingliederung in der Schweiz einer der wichtigsten Grundsätze dar. Die Wahrung des Kindeswohl hat die Schweiz auch bewogen, verschiedenen internationalen Übereinkommen, die sich mit Kindesinteressen befassen und zum Schutze des Kindes abgeschlossen wurden, beizutreten. Diesen Verträgen ist selbstverständlich auch die Fremdenpolizei und das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement verpflichtet. Einer davon ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindsentführung vom 25. Oktober 1980 (SR 0.211.230.02), welches zwischen Rumänien und der Schweiz seit dem 1. Oktober 1984 in Kraft ist. Das Übereinkommen bezweckt von den Unterzeichnerstaaten zum Wohle des Kindes zu gewährleisten, dass in einem Vertragsstaat bestehende Sorge- und Besuchsrechte in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet werden und allenfalls widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachte oder dort zurückgehaltene Kinder zurückgegeben werden.
1. Die Nachforschungen in Rumänien sollen klären, ob das Sorgerecht für Mario Murgovski bei der Mutter, beim Vater, einer anderen Drittperson oder einer Vormundschaftsbehörde liegt. In ähnlichen von der Fremdenpolizei entschiedenen Gesuchen um Familiennachzug von Kindern aus Rumänien konnten, unter Beachtung des vorerwähnten internationalen Übereinkommens, die gerichtlichen und behördlichen Bestätigungen über das Sorgerecht (bei z.B. alleinerziehenden Elternteilen oder bei Scheidungskindern) stets beigebracht werden. Das jüngste Beispiel ist ein Familiennachzug im November 1999, bei dem eine beglaubigte Bestätigung des Sorgerechts vorlag.
Aus den fremdenpolizeilichen Akten und den Unterlagen des Beschwerdeverfahrens ergibt sich nicht, dass das Sorgerecht über Mario seiner Mutter zugesprochen wurde. Die Mutter kann allenfalls in Zusammenarbeit mit den Vormundschaftsbehörden oder den Zentralbehörden nach dem Haager Übereinkommen einen behördlichen oder gerichtlichen Beschluss über das Sorgerecht erwirken. Diese Vorgehensweise ist von behördlicher Seite bereits mehrfach über den Anwalt an die Mutter heran getragen worden, ohne dass allerdings Schritte in diese Richtung unternommen wurden.
2. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement und die kantonale Fremdenpolizei waren seit der Einreise von Mario in die Schweiz und sind auch in Zukunft bereit, für eine gütliche Einigung der Angelegenheit unterstützend Hand zu bieten. Immerhin lebt Mario erst seit gut einem Jahr im Engadin und über viereinhalb Jahre getrennt von seiner Mutter, die in dieser Zeit nicht versuchte, das Kind zu sich in die Schweiz zu holen bzw. nachzuziehen. Die kantonalen Behörden sind bestrebt, im Sinne des Wohl des Kindes eine vernünftige Lösung für das Kind zu finden, und werden sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Übereinstimmung mit dem Haager Übereinkommen dafür einsetzen, dass eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsregelung von Mario bei seine Mutter und dem Stiefvater in Sent ermöglicht wird.