Motion betreffend Erhaltung von drei obligatorischen Sportlektionen in den Schulen
Session: 30.11.1999
Seit Jahren stehen in Graubünden auf jedem Stundenplan drei Stunden Sportunterricht. Diese Regelung hat sich bewährt, wissen wir doch alle, dass in der Erziehung wie auch in der Bildung Sport immer wichtiger wird. Diese Sportlektionen sind es, die Selbstverantwortung, Leistungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Gesundheit vermitteln, um nur einige Eigenschaften zu nennen.
Der Sportunterricht ist der einzige schulische Bereich, der in einer Verordnung auf Bundesebene geregelt wird. Laut dieser Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport werden die Kantone verpflichtet dafür zu sorgen, dass in den Schulen wöchentlich drei Stunden Sportunterricht erteilt werden.
Nun soll diese Verordnung geändert werden und wir befürchten dass folgende drei, unglückliche und alles relativierende Wörter eingefügt werden, nämlich "in der Regel". Entsprechend würde in dieser Verordnung auf Bundesebene in Art.1 (Grundsatz) im ersten Abschnitt Folgendes stehen:
Die Kantone sorgen dafür, dass an Schulen der Primar- und der Sekundarstufe 1 sowie an allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe 2 im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeit in der Regel wöchentlich drei Lektionen Sportunterricht erteilt werden.
Dass damit einem Abbau der drei Lektionen die Türen offen stehen ist allen klar.
Deshalb stellen wir den Antrag, dass Graubünden in einer kantonalen Verordnung diese wöchentlichen drei Sportlektionen verbindlich vorschreibt.
Chur, 30. November 1999
Namen: Scharplatz , Gartmann, Trachsel, Arquint, Bachmann, Baselgia, Beck (Zizers), Beeli, Bucher, Casanova, Censi, Jäger, Jeker, Keller, Koch, Locher, Meyer, Monsch, Noi, Pfenninger, Pitsch, Scharegg, Schlatter, Trepp, Valsecchi, Walther, Christoffel, Stiffler (Davos), Toschini
Session: 30.11.1999
Vorstoss: dt Motion