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Session: 30.11.1999
Am 31. August 1999 hat die Regierung beschlossen, das seit 1988 gültige Schneeräumungskonzept zu ändern. Demnach sollen demnächst Julier-, Engadin- und teilweise Berninastrasse schwarz geräumt werden. Begründet wird das Salzen damit, dass es umweltfreundlicher als die Entsorgung des Hartstreugutes im Frühjahr sei.

Dieser Aspekt vermag aber nicht zu überzeugen, bilden doch die Höhenlage des Engadins und der Pässe andere Voraussetzungen als das Strassennetz in tieferen Regionen.

Bei einer so genannten verzögerten Schwarzräumung sind während und unmittelbar nach Schneefällen äusserst schlechte Fahrbahnen anzutreffen. Das Salz, vermischt mit Schnee, ergibt eine sehr glitschige Unterlage und ausserdem sieht die Landschaft entlang der Strassen sehr unansehnlich aus.

Das Salz führt vermehrt zu Unfällen mit Wild, da die Tiere durch das Streugut angezogen werden. Nebenbei sind die schädlichen Auswirkungen auf Autos und Hausfassaden entlang der Strasse erwähnenswert.

Ich bitte die Regierung um Auskunft, ob sie bereit ist, das Schneeräumungskonzept für das Engadin und seine Zufahrten zu ändern und es bei der alten, bewährten Weissräumung zu belassen.

Chur, 30. November 1999

Namen: Walther, Pitsch, Trachsel, Bachmann, Casanova, Degiacomi, Joos, Juon, Lemm, Meisser, Picenoni, Roffler, Scharplatz, Thomann, Donatsch, Kasper, Rizzi, Christ, Ragettli

Session: 30.11.1999
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

In den Jahren 1987 bis 1998 wurde der Winterdienst gestützt auf den Regierungsbeschluss vom 29. Juni 1987, Protokoll 1724 ausgeführt. Dabei wurde die Julierstrasse bis Bivio unter massvoller Verwendung von Streusalz schwarz geräumt. Die Engadinerstrasse sowie die Berninastrasse wurden weiss geräumt. Bei den letztgenannten Strassen war bei besonderen Glatteisfällen und in der Übergangssaison die Verwendung von chemischen Auftaumitteln gestattet. Vor allem im Oktober und November musste in der Regel auf den Oberengadinerstrassen unter Zuhilfenahme von chemischen Auftaumitteln geräumt, respektive die Glatteisbildung bekämpft werden. Bei einzelnen Strassenstellen, z.B. Kreisel Punt Muragl, wurde aufgrund der exponierten Lage während des gesamten Winters Salz gestreut.
Mit dem neuen Winterdienstkonzept ab der Saison 1999/2000, gestützt auf den Regierungsbeschluss vom 31. August 1999, Protokoll 1543, werden die Erfahrungen der letzten Jahre und neue Erkenntnisse der Forschung umgesetzt. Bezüglich der Umweltbelastung weisen sowohl die Salz- wie auch die Splittstreuung Nachteile auf. Dabei führt der Einsatz von Salz in erster Linie zu einer erhöhten Belastung der Oberflächengewässer und zu einer Beeinträchtigung der Vegetation. Beim Gebrauch von Hartstreugut ist die Entsorgung des Altsplittes aufgrund der Verunreinigung durch Strassenabfälle und Pneuabrieb mit einer beträchtlichen Belastung der Umwelt verbunden. Insgesamt schneidet der Salzeinsatz bezüglich den ökobilanzrelevanten Belastungen (Energie- und Wasserbedarf, Luft- und Wasseremissionen, Abfallmengen) sowie den sicherheitsrelevanten Faktoren deutlich besser ab als die Splittstreuung.
Abgestützt auf die Ergebnisse der Forschungsberichte wurde nun die Winterdienstpraxis angepasst. Es ist ein massvoller Einsatz von Salz auf allen Strassen vorgesehen, wo aus Gründen der Sicherheit und des Verkehrsflusses eine höhere Griffigkeit der Fahrbahn erreicht werden muss. Dies sind im Kanton Graubünden insbesondere die Nationalstrasse, die Hauptstrassen, die wichtigsten Verbindungsstrassen sowie besondere Gefahrenstellen. Unter diese Kategorie fällt die Julier- und Engadinerstrasse sowie der Abschnitt Punt Muragl bis Lagalb der Berninastrasse. Mit einem minimierten Salzeinsatz bei anhaltenden Schneefällen soll ein Festfahren des Schnees möglichst frühzeitig verhindert werden. Dass dabei der Eindruck einer glitschigen, unansehnlichen Unterlage entsteht, kann nicht bestritten werden. Die Fahrbahn ist jedoch bereits nach einer kurzen Zeitspanne wiederum schneefrei.
Eine Erhöhung von Unfällen mit Wild als Folge der Salzstreuung ist nicht belegbar. Es ist allerdings denkbar, dass das Salz sowie das verstärkte Abtauen der Böschungen entlang der Strassen das Wild anzieht. Grundsätzlich wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch die Verwendung von chemischen Auftaumitteln erheblich erhöht. Die Zahl der Unfälle wird durch die Streuung um mehr als die Hälfte reduziert, ganz besonders jene mit schweren Personenschäden. Wird bei normaler Glätte lediglich Splitt verwendet, so besteht eine höhere Unfallrate als bei trockenen bzw. nassen Fahrbahnen, während bei Verwendung von Salz die Unfallrate annähernd auf dem Niveau der nichtwinterlichen Fahrbahn verbleibt. Splittstreuung suggeriert dem Autofahrer zudem eine stärkere Erhöhung der Griffigkeit als sie tatsächlich vorhanden ist, was in der Regel zu hohe Geschwindigkeiten zur Folge hat.
Aufgrund dieser Darlegungen und der im Vordergrund stehenden Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird vorderhand an der neuen Regelung festgehalten. Der Einsatz von Tausalz soll dort gezielt und so sparsam wie möglich erfolgen, wo es die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Verkehrsfluss zwingend erfordern. In den nächsten zwei Jahren sollen weitere Erfahrungen gesammelt und das Räumkonzept optimiert werden.