Die Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) hat in diesem Frühjahr ein alternatives Modell zur Spitalarzt-Abgeltung vorgestellt, worin sie vorschlägt, dass auch Chefärztinnen und Chefärzte (inkl. leitende Ärzte) zukünftig nur noch im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollen. Damit entfielen heute üblicherweise verrechnete Zuschläge bei Privat- und Halbprivat-Patienten. Unterschiedliche Preise für identische Leistungen gehörten damit endlich der Vergangenheit an. Die da und dort bereits entstandene Nervosität bei der Ärzteschaft ist nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der baldigen Einführung des TarMed verständlich, ökonomisch lässt sie sich jedoch nicht begründen.
Auf Grund dieser Ausgangslage bitten die Interpellanten(innen) die Regierung um Stellungnahme zu nachfolgenden Fragen:
1. Teilt die Regierung die Ansicht der SDK betreffend alternativem Modell zur Spitalarzt-Abgeltung?
2. Welche Vorkehrungen sind gegebenenfalls bereits in die Wege geleitet worden zur Umsetzung des Modells?
3. Welche Ansätze sieht die Regierung im Sinne einer alternativen Spitalarzt-Abgeltung als berechtigterweise diskutabel?
4. Wie viele Ärzte(innen) sind in sämtlichen öffentlichen bzw. öffentlich-subventionierten Spitälern des Kantons berechtigt, sog. privatärztliche und ambulante Honorare abzurechnen und somit von einem alternativem Abgeltungsmodell betroffen?
5. Welche Abgeltungen erhalten zuschlagsberechtigte Ärzte in den öffentlichen bzw. öffentlich-subventionierten Spitälern des Kantons Graubünden heute in Summe (Lohn + Nettohonorareinkünfte)? Die Interpellant(innen) fragen die Regierung dabei nicht an, welcher Arzt konkret wie viel verdient. Es kann genügen, wenn die Frage dahingehend beantwortet wird, dass eine tabellarische Darstellung präsentiert wird, die aufzeigt, wie viele zuschlagsberechtigte Ärzte weniger als 200'000 Franken, wie viele zwischen 200'000 bis 300'000 Franken, wie viele von 300'000 bis 400'000 Franken etc. als Lohn und Einkünfte aus privatärztlicher und ambulanter Tätigkeit erhalten.
Chur, 30. November 1999
Namen: Augustin, Schwarz, Cabalzar, Capaul (Lumbrein), Capaul (Ruschein), Cathomas, Cavegn, Crapp, Demarmels, Gartmann, Geisseler, Giuliani, Loepfe, Maissen (Schluein), Maissen (Rabius), Steier, Tremp, Tuor, Pally, Parpan, Quinter
Session: 30.11.1999
Vorstoss: dt Interpellation