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Session: 01.12.1999
Der Steuerkraftausgleich als Teil des direkten interkommunalen Finanzausgleichs soll Gemeinden mit einer relativen Steuerkraft pro Einwohner unter dem kantonalen Mittel ermöglichen, ihre Leistung dem Durchschnitt anzunähern. Dieser Ausgleich ist nach Finanzkraft innerhalb der FK-Gruppen 4 und 5 abgestuft und auf die ersten 200 Einwohner limitiert.

Es herrscht heute weit gehende Einigkeit, dass mit der Erhöhung der zweckfreien Beiträge innerhalb des interkommunalen Finanzausgleichs die Eigenverantwortung der empfangenden Gemeinden erhöht und die Finanzmittel effizienter eingesetzt werden als bei gebundenen Ausgleichsbeträgen.

Weiter ist davon auszugehen, dass investitionsgebundene Ausgleichsbeträge, d.h. Beiträge für öffentliche Werke, zusehend an Bedeutung verlieren, weil nach der regen Investitionstätigkeit der Vergangenheit die Notwendigkeit für solche Beträge abnimmt. Dafür ist mit einer Zunahme der Aufwände für die Werterhaltung der getätigten Investitionen zu rechnen.

In diesem Sinne fragen die Interpellanten die Regierung an:
1. Teilt die Regierung die Auffassung der Interpellanten, dass der Anteil der zweckfreien Mittel im interkommunalen Finanzausgleich gesteigert werden sollte?
2. Kann die Regierung darüber Auskunft geben, wie es sich auf die Gemeinden und auf die Fondsfinanzierung auswirken würde, wenn die Limitierung der Einwohnerzahl im Steuerkraftausgleich auf 300, 400, 500 Einwohner erhöht oder gar ganz aufgehoben würde?
3. Kann die Regierung darüber Auskunft geben, ob sie alternative Modelle zur Erhöhung des zweckfreien Mittelanteils im interkommunalen Finanzausgleich prüft und welchen Zeithorizont sie für eine entsprechende Vorlage sieht?

Chur, 1. Dezember 1999

Namen: Loepfe, Bertogg, Capaul (Lumbrein), Arquint, Augustin, Baselgia, Beck (Langwies, Bertogg, Bucher, Cabalzar, Demarmels, Federspiel, Geisseler, Juon, Knobel, Lemm, Maissen (Schluein), Maissen Rabius), Meisser, Morgenegg, Müller (Landquart), Noi, Patt, Scharegg, Schlatter, Schmid (Sedrun), Suenderhauf, Thomann, Tremp, Tuor, Parpan, Castelli

Session: 1.12.1999
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die Regierung beurteilt den interkommunalen Finanzausgleich als ein unentbehrliches Instrument zur Förderung und Stärkung der Gemeinden und Regionen. Wie im Bericht über den bündnerischen Finanzausgleich (Botschaftenheft Nr. 5 / 1997 98, S. 306) festgehalten, gilt es, das leistungsfähige und gut funktionierende System laufend zu überprüfen und den Veränderungen im finanzwirtschaftlichen Umfeld anzupassen.
Wie die Interpellanten zutreffend feststellen, verlagern sich die Ausgleichsbedürfnisse zusehends von der Investitionsseite zum laufenden Finanzhaushalt der Gemeinden. Die Ergänzung des direkten Finanzausgleichs mit den Komponenten des Steuerkraftausgleichs und die bereits erfolgte Erhöhung des Anteils dieser zweckfreien Beiträge waren deshalb ein Schritt in die richtige Richtung.
Um eine Überbeanspruchung der nur beschränkt verfügbaren Ausgleichsmittel zu vermeiden, mussten in der Finanzausgleichsgesetzgebung Schranken für den Steuerkraftausgleich gesetzt werden. So wurde auf Gesetzesstufe (Art. 16 FAG) der Empfängerkreis auf die Gemeinden der Finanzkraftgruppen 4 und 5 mit einem Mindeststeuerfuss von 120% der einfachen Kantonssteuer beschränkt. Weitere Schranken auf der Stufe der grossrätlichen Vollziehungsverordnung bilden die Differenzierung der Ausgleichssätze für die Finanzkraftgruppe 4 und 5 (Art. 4 Abs. 2 VVzFAG) sowie die Beschränkung des Ausgleichs auf die ersten 200 Einwohner.
Nachdem der Mittelbedarf für öffentliche Werke stärker als erwartet zurückging und die Ausgleichsbedürfnisse bei der laufenden Rechnung nicht überall im gewünschten Umfang befriedigt werden können, drängt sich eine Lockerung der Schranken für den Steuerkraftausgleich auf.
Die Regierung beabsichtigt deshalb, dem Grossen Rat einen Vorschlag für eine Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den interkommunalen Finanzausgleich (BR 720.300) zu unterbreiten.
Gestützt auf diese Ausführungen können die Fragen der Interpellanten kurz wie folgt beantwortet werden:
Frage 1: Der Anteil der zweckfreien Mittel im Finanzausgleich soll gesteigert werden.
Frage 2: In der angekündigten Vorlage wird aufgezeigt, wie sich eine Lockerung der Limitierung der Einwohnerzahl beim Steuerkraftausgleich auf die Fondsfinanzierung auswirken würde.
Frage 3: Die Prüfung allfälliger Alternativen erfolgt im Rahmen der angekündigten Vorlage.