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Session: 29.01.2001
betreffend Polizeimassnahmen vom 27. Januar 2001 im Zusammenhang mit dem WEF in Davos

Im Zusammenhang mit dem WEF wurden auch in der Peripherie unseres Kantons Massnahmen zur Regulierung des Personenzustroms getroffen. Über diese Massnahmen lässt sich sicher in der Gesamtheit diskutieren, doch ist dies hier nicht Gegenstand meines Vorstosses.

Hier sollen die Folgen, welche für die Bevölkerung entstanden, im Vordergrund stehen. Tatsache ist, die Strassensperrung auf der San Bernardino-Route hat zu einem stundenlangen Verkehrsstopp geführt.

Menschen reisten an und wurden in Höhe von Pian San Giacomo, entsprechend auch auf der Nordseite, mit einem stundenlangen Stopp konfrontiert. Davon betroffen waren Reisende mit Kindern, Familien, Cars mit Skitouristen und andere Personen.

Extreme Erfahrungen machte eine Reisegruppe mit 65 Schülerinnen und Schülern und 40 Erwachsenen, welche von der Region Moesano nach San Bernardino (reservierter Hotelaufenthalt; die Gruppe wurde von ihren Instruktoren, Reiseveranstaltern erwartet) unterwegs waren. Die Gruppe musste ihre Anreise in Pian San Giacomo unterbrechen. Zu vermerken ist, dass die Polizisten die Reisenden z.T. persönlich kannten und sie aufgrund des Verbotes nicht durchlassen konnten.

In Anbetracht der Konsequenzen für unsere Wirtschaft, des Images des Kantons und des Vertrauens unserer Bürgerinnen und Bürger werden folgende Fragen, auf die Zukunft gerichtet, an die Regierung gestellt.

1. Findet die Regierung eine Sperrung der Strassenführung über den San Bernardino in beiden Richtungen auch in Zukunft für das WEF notwendig?
2. Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Regierung, um die Bevölkerung frühzeitig auf die veränderte Strassenführung hinzuweisen?
3. Welche flankierenden Massnahmen können zusätzlich ergriffen werden, um Polizeipersonal im erforderlichen Umgang mit der Bevölkerung zu schulen?

Chur, 29. Januar 2001

Namen: Noi, Locher, Arquint, Bucher, Frigg, Jäger, Looser, Meyer, Pfenninger, Pfiffner, Schmutz, Schütz, Trepp

Session: 29.01.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Gegen das World Economic Forum (WEF) 2001 wurde trotz Verbotes zu einer Demonstration auf den 27. Januar 2001 in Davos aufgerufen. Aufgrund der Informationslage musste dabei mit massiven Gewaltausschreitungen gerechnet werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Davoser Bevölkerung, der WEF Teilnehmenden und insbesondere des Schutzes von Vertretern fremder Staaten musste die Kantonspolizei ein umfassendes Sicherheitsdispositiv erstellen. Von den getroffenen Massnahmen wurden auch die einheimische Bevölkerung und die Gäste betroffen. Eine umfassende Beurteilung aller Sicherheitsmassnahmen und Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem WEF 2001 kann erst nach einer gründlichen Aufarbeitung und Analyse im Rahmen eines Berichtes, wie er durch das Postulat Pfenninger gefordert wird, vorgenommen werden.

1. Aufgrund der im Vorfeld zum WEF bestehenden Nachrichtenlage war zu erwarten, dass aus dem Raum Norditalien und Süd-Tessin eine grössere Anzahl gewaltbereiter Demonstranten versuchen würden, mit Cars und privaten Personenwagen nach Davos zu reisen. Um eine nicht zu bewältigende Massierung von Demonstranten zu verhindern, entschied die Einsatzleitung, diese bereits südlich des San Bernardino-Tunnels zu stoppen. Weil sich der Schwerpunkt des Sicherheitsdispositivs der Polizei im Raum Landquart Davos befand, standen für die Erfüllung dieses Auftrages nur beschränkte personelle Mittel zur Verfügung (ca. 10 Mann). Dies erforderte für eine gewisse Zeit die vollständige Sperrung der Strasse. Sollte sich in Zukunft eine ähnliche Situation ergeben, wird dafür zu sorgen sein, dass genügend Polizeikräfte verfügbar sind, um eine kontrollierte Durchreise zu ermöglichen. Dennoch würde es zu Behinderungen und Verkehrsstaus kommen.

2. Je nach Lageentwicklung muss vor Ort entschieden werden, wie der polizeiliche Auftrag optimal erfüllt werden kann. Solche Entscheide können kurzfristig nötig werden und lassen sich nicht in jedem Fall frühzeitig planen. Die Bevölkerung muss kurzfristig über veränderte Strassenführungen informiert werden können. Verkehrsdurchsagen am Radio sind dazu das effizienteste Mittel und sollen auch in Zukunft eingesetzt werden. Publikationen in den geschriebenen Medien eignen sich, um im Voraus allgemein auf Behinderungen hinzuweisen. Es ist jedoch nicht möglich, die Bevölkerung auf diese Weise aktuell und zeitgerecht zu informieren.

3. Der Regierung liegen keine Hinweise vor, wonach sich die eingesetzten Polizeikräfte der Bevölkerung gegenüber unanständig verhalten hätten. Denkbar ist, dass die welschen Polizeikräfte in ihrer Montur bei einem Teil der Bevölkerung Verunsicherung hervorgerufen haben. Das Tragen von Kopfbedeckungen mit Gesichtsausschnitt dürfte diesen Eindruck verstärkt haben. Diese Ausrüstung entspricht aber dem Standard der eingesetzten Kräfte aus der Westschweiz und trägt den dort gemachten Erfahrungen mit gewalttätigen Aktivisten Rechnung. Aus Bestandesgründen war es der Kantonspolizei Graubünden zudem nicht möglich, allen eingesetzten Frontkräften überall zusätzlich einheimisches Personal zur Seite zu stellen, um damit Polizeipersonal vor Ort zu haben, das im Umgang mit der Bevölkerung die lokalen Gepflogenheiten kennt. Dazu fehlen dem Kanton genügend eigene Polizeikräfte.

Die Polizei wird mit geeigneten Massnahmen jedoch versuchen, dass auch bei Grossereignissen die Kommunikation mit der Bevölkerung sichergestellt und auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger besser eingegangen werden kann.

27. Februar 2001