Verschiedene Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Schweizerischen Nationalpark lassen den Schluss zu, dass zwischen einem Teil der Bevölkerung der Nationalparkregion und den Gremien des Nationalparks das Verhältnis getrübt ist. Bei der Konsultativabstimmung über die Bildung einer Umgebungszone in Zernez war das Resultat klar ablehnend. Dies ist teilweise auf mangelndes Vertrauen der Bevölkerung gegenüber den Nationalparkgremien zurückzuführen. Die Nichtberücksichtigung des Vorschlages der Bündner Regierung für das Präsidium der Eidgenössischen Nationalparkkommission (ENPK) wurde kaum als wirksamer Beitrag zur Vertrauensbildung betrachtet.
Die ENPK setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, wobei nur je ein Mitglied von den Nationalparkgemeinden und dem Kanton Graubünden vorgeschlagen werden können. Im Vergleich zu anderen Nationalparks ist die Vertretung der betroffenen Region in der ENPK klein. Im Nationalpark Hohe Tauern in Kärnten/Österreich zum Beispiel setzt sich die Parkkommission aus 12 Vertretern der Grundstückeigentümer, aus 6 Parkgemeindevertretern und aus 12 Vertretern, die von der Landesregierung Kärnten gewählt werden, zusammen. Mit dieser starken Einbindung der direkt Betroffenen in das Führungsgremium des Nationalparks Hohe Tauern wurden sehr gute Erfahrungen gemacht.
Um eine bessere Vertrauensbasis in der Region des Schweizerischen Nationalparks aufzubauen, wäre ebenfalls eine viel stärkere Vertretung der Nationalparkregion und des Kantons Graubünden nötig. Unabhängig von einer allfälligen künftigen Diskussion um die Nationalparkerweiterung sind die Unterzeichneten der Meinung, dass eine neue Zusammensetzung der ENPK nötig ist.
Die Unterzeichneten stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Zusammensetzung der ENPK?
2. Ist sie ebenfalls der Meinung, dass die Parkgemeinden und der Kanton Graubünden das Vorschlagsrecht für mindestens 50% der Mitglieder der ENPK haben sollte?
3. Ist die Regierung bereit, sich beim Bund für eine entsprechende Revision des eidgenössischen Nationalparkgesetzes einzusetzen?
Chur, 30. Januar 2001
Namen: Parolini, Tramèr, Biancotti, Bär, Battaglia, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Brüesch, Capaul, Casanova (Vignogn), Catrina, Cavegn, Christ, Christoffel, Conrad, Crapp, Dalbert, Deplazes, Federspiel, Geisseler, Giovannini, Guiliani, Göpfert, Gross, Gunzinger, Hanimann, Hartmann, Hübscher, Janett, Kessler, Lemm, Loepfe, Luzio, Maissen, Mani, Märchy, Marti, Möhr, Montalta, Parolini, Parpan, Patt, Peretti, Portner, Quinter, Ratti, Rizzi, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Stiffler, Thomann, Thöny, Tuor (Trun), Wettstein, Zinsli
Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Interpellation