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Session: 30.01.2001
betreffend „Zusammensetzung der Eidgenössischen Nationalparkkommission“

Verschiedene Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Schweizerischen Nationalpark lassen den Schluss zu, dass zwischen einem Teil der Bevölkerung der Nationalparkregion und den Gremien des Nationalparks das Verhältnis getrübt ist. Bei der Konsultativabstimmung über die Bildung einer Umgebungszone in Zernez war das Resultat klar ablehnend. Dies ist teilweise auf mangelndes Vertrauen der Bevölkerung gegenüber den Nationalparkgremien zurückzuführen. Die Nichtberücksichtigung des Vorschlages der Bündner Regierung für das Präsidium der Eidgenössischen Nationalparkkommission (ENPK) wurde kaum als wirksamer Beitrag zur Vertrauensbildung betrachtet.

Die ENPK setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, wobei nur je ein Mitglied von den Nationalparkgemeinden und dem Kanton Graubünden vorgeschlagen werden können. Im Vergleich zu anderen Nationalparks ist die Vertretung der betroffenen Region in der ENPK klein. Im Nationalpark Hohe Tauern in Kärnten/Österreich zum Beispiel setzt sich die Parkkommission aus 12 Vertretern der Grundstückeigentümer, aus 6 Parkgemeindevertretern und aus 12 Vertretern, die von der Landesregierung Kärnten gewählt werden, zusammen. Mit dieser starken Einbindung der direkt Betroffenen in das Führungsgremium des Nationalparks Hohe Tauern wurden sehr gute Erfahrungen gemacht.
Um eine bessere Vertrauensbasis in der Region des Schweizerischen Nationalparks aufzubauen, wäre ebenfalls eine viel stärkere Vertretung der Nationalparkregion und des Kantons Graubünden nötig. Unabhängig von einer allfälligen künftigen Diskussion um die Nationalparkerweiterung sind die Unterzeichneten der Meinung, dass eine neue Zusammensetzung der ENPK nötig ist.

Die Unterzeichneten stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Zusammensetzung der ENPK?
2. Ist sie ebenfalls der Meinung, dass die Parkgemeinden und der Kanton Graubünden das Vorschlagsrecht für mindestens 50% der Mitglieder der ENPK haben sollte?
3. Ist die Regierung bereit, sich beim Bund für eine entsprechende Revision des eidgenössischen Nationalparkgesetzes einzusetzen?

Chur, 30. Januar 2001

Namen: Parolini, Tramèr, Biancotti, Bär, Battaglia, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Brüesch, Capaul, Casanova (Vignogn), Catrina, Cavegn, Christ, Christoffel, Conrad, Crapp, Dalbert, Deplazes, Federspiel, Geisseler, Giovannini, Guiliani, Göpfert, Gross, Gunzinger, Hanimann, Hartmann, Hübscher, Janett, Kessler, Lemm, Loepfe, Luzio, Maissen, Mani, Märchy, Marti, Möhr, Montalta, Parolini, Parpan, Patt, Peretti, Portner, Quinter, Ratti, Rizzi, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Stiffler, Thomann, Thöny, Tuor (Trun), Wettstein, Zinsli

Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die vom Bundesrat gewählte Nationalparkkommission (ENPK) ist laut eidgenössischer Nationalparkgesetzgebung das oberste Organ der Stiftung "Schweizerischer Nationalpark" (Stiftung SNP) und besteht aus neun Mitgliedern. Zwei Mitglieder vertreten den Bund. Dem Kanton und den Parkgemeinden steht das Vorschlagsrecht für je ein Kommissionsmitglied zu. Drei Mitglieder werden von der Pro Natura und zwei Mitglieder von der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften (SANW) nominiert. Diese Zusammensetzung der ENPK nach Interessengruppen ist im geschichtlichen Kontext mit der Gründung des SNP im Jahre 1914 zu sehen. Der Anstoss zur Gründung des Parkes ging nämlich dannzumal von der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft (heute SANW) aus. Massgeblich zur Gründung des Parkes hat aber auch der Schweizerische Bund für Naturschutz (heute Pro Natura) beigetragen. Diese beiden Organisationen haben die Gründung des Parkes sowohl ideell als auch finanziell, und das bis zum heutigen Tag, unterstützt. Die derzeitige Zusammensetzung der ENPK ist somit eng mit der Entstehungsgeschichte des Parkes verknüpft.
Die Interpellanten werfen die Frage auf, ob eine nach Interessengruppen zusammengesetzte ENPK ihre Aufgabe als strategisches Führungsgremium im heutigen gesellschaftlichen und politischen Umfeld noch sinnvoll und zielgerichtet wahrnehmen könne. Die Einsitznahme von Interessenvertretern in der ENPK birgt tatsächlich die Gefahr, dass der partikulären Interessenwahrnehmung mehr Gewicht eingeräumt wird als der strategischen Führungsaufgabe. Im Rahmen des im Jahre 1999 vom

Bund durchgeführten Konsultationsverfahrens zu einer allfälligen Revision des eidgenössischen Nationalparkgesetzes hat der Kanton auch auf diese aus heutiger Sicht wenig befriedigende Situation hingewiesen. Im Weiteren hat der Kanton im Rahmen des genannten Konsultationsverfahrens angeregt, dass auch die Rechtsform, die Finanzierung und die Organisationsstruktur der Stiftung SNP kritisch zu hinterfragen seien. An dieser im Jahre 1999 von der Regierung vorgenommenen
Beurteilung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Bezogen auf das konkrete Anliegen nach einer verstärkten Einflussnahme des Kantons bei der Wahl der Mitglieder der ENPK ist die Regierung mit den Interpellanten der Auffassung, dass diesbezüglich zwischen Bund einerseits und Kanton bzw. Gemeinden anderseits der Grundsatz der Parität der Wahlvorschläge zum Tragen kommen sollte. Auch dieses berechtigte Anliegen hat der Kanton im Konsultationsverfahren zur Revision des eidgenössischen Nationalparkgesetzes bereits eingebracht. In Bezug auf das weitere Vorgehen ist die Regierung der Auffassung, dass die Frage der Zusammen-setzung der ENPK nach Möglichkeit im Rahmen der vorerwähnten gesamtheitlichen Überlegungen angegangen werden soll. In diesem Sinne ist die Regierung denn auch bereit, auf entsprechende Anpassungen bei der eidgenössischen Nationalparkgesetzgebung hinzuwirken.

27. Februar 2001