Interpellation betreffend Stellung des Kantons Graubünden als Aktionär der SAirGroup
Session: 26.03.2001
Der Kanton Graubünden ist Aktionär der SAirGroup, dem Vernehmen nach aus den Medien mit 10'000 SAir-Aktien. Vieles deutet darauf hin, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der SAirGroup die Zukunft des Unternehmens falsch eingeschätzt haben. Ob allenfalls noch weitere Unregelmässigkeiten das Unternehmen in die Krise gestürzt haben, werden voraussichtlich noch eingehende Abklärungen ergeben.
Als Aktionär ist der Kanton Graubünden unmittelbar von dieser Geschäftspolitik betroffen, ist doch der Aktienkurs mit bekannt werden des mutmasslichen finanziellen Fiaskos ins Bodenlose gefallen. Die Interpellanten bitten die Regierung daher folgende Fragen zu beantworten:
1. Wurde bzw. wird in der Rechnung 2000, allenfalls in der Rechnung 2001, dem Kurszerfall der Aktien entsprechend Rechnung getragen. In welchem Ausmass werden die Verluste des Kantons Graubünden angenommen? Wird allenfalls ein Verkauf der Aktien in Erwägung gezogen?
2. Erachtet es die Regierung des Kantons Graubünden für richtig, wie breite Kreise von Aktionären bereits angekündigt haben, derzeit dem Verwaltungsrat sowie der Revisionsstelle der SAirGroup die Décharge zu verweigern.
3. Erachtet es die Regierung für richtig, den anlässlich der kommenden Generalversammlung vermutlich eingebrachten Antrag auf eine Sonderprüfung zu unterstützen?
4. Mit 10'000 Aktien bei einem Aktienvolumen von ca. 13 Mio. ist der Kanton Graubünden eher ein kleiner Aktionär. Nachdem sich bereits weitere betroffene Kantone Massnahmen wie Déchargeverweigerung, Sonderprüfung oder gar Verantwortlichkeitsklagen in Erwägung ziehen, würde es die Regierung für sinnvoll erachten, im Hinblick auf die nächste Generalversammlung der SAirGroup die Interessen der Kantone zu koordinieren und sich allenfalls auf eine gemeinsame Strategie festzulegen?
Chur, 26. März 2001
Namen: Suenderhauf, Keller, Loepfe, Augustin, Berther (Disentis/Mustér), Biancotti, Bisculm, Büsser, Cahannes, Capaul, Carisch, Casanova, Cathomas, Crapp, Dermont, Farrér, Federspiel, Giuliani, Lardi, Maissen, Parpan, Pedrotti, Schmid (Sedrun), Schmid (Vals), Thurner, Tremp, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Zanolari, Zegg
Session: 26.03.2001
Vorstoss: dt Interpellation
Antwort der Regierung
Die Regierung beobachtet die Entwicklungen bei der SAirGroup seit Wochen sehr aufmerksam. Sie bedauert es ausserordentlich, dass dieses schweizerische „Vorzeige“-Unternehmen in ernste Schwierigkeiten geraten ist. Es ist zu hoffen, dass es der neuen Crew unter der Leitung von Mario Corti gelingt, das Steuer herumzureissen und das Unternehmen wieder in die Gewinnzone zu führen.
Andererseits wäre der Kanton schlecht beraten, angesichts der Schwierigkeiten von Swissair überstürzt zu reagieren. „Halten“ ist als Anlagestrategie bisweilen besser als „Verkaufen“. Ein Verkauf der Aktien ist zurzeit denn auch nicht vorgesehen, zumal die Beteiligung des Kantons - wie die Interpellanten richtig feststellen - als gering einzustufen ist. Zudem werden der Swissair von Luftfahrtexperten trotz allem gute Chancen für die Zukunft eingeräumt (vgl. Artikel in der SO vom 4.4.2001), so dass von einer Erholung des Aktienkurses ausgegangen werden kann.
Zu den Fragen:
In der Rechnung 2000 sind die SAir-Aktien mit einem Bilanzwert von Fr. 1'660'000.- eingestellt. Bei einem Aktienkurs von Fr. 122.- am 27.4.2001 liegt der Bilanzwert der Aktien zwar über dem Marktwert. Am 27.3.2001 dagegen lag der Kurs noch bei Fr. 193.-. Bei diesen enormen Schwankungen und angesichts der trotz allem guten Chancen, die dem Unternehmen eingeräumt werden, ist die Festlegung des „richtigen“ Bilanzwertes zurzeit schwierig. Der Bilanzwert soll aber im Hinblick auf die Rechnung 2001 im Auge behalten werden.
Ein Verkauf der Aktien steht zurzeit ausser Frage.
Der Bund hatte im Vorfeld der Generalversammlung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der auch der Kanton Zürich als weiterer grosser Aktionär der öffentlichen Hand angehört. Diese Gruppe befasste sich mit den verschiedenen Aspekten des möglichen Vorgehens in Sachen SAirGroup. Zu dieser Arbeitsgruppe bestand seit einiger Zeit Kontakt. Der Kanton vereinbarte, sein Stimmverhalten an der GV mit jenem des Kantons Zürich abzustimmen. Inzwischen ist bekannt, dass die Aktionäre der SAirGroup eine Sonderprüfung auferlegt haben und der Verwaltungsrat als Folge davon von sich aus auf die Gewährung der Décharge verzichtete.
Wie sich anlässlich der Generalversammlung zeigte, drängte es sich auf, aufgrund der gesamten Umstände die Anordnung einer Sonderprüfung zu unterstützen.
Die Regierung erachtete ein koordiniertes Vorgehen der Aktionäre der öffentlichen Hand von Beginn an grundsätzlich als sinnvoll. Eine Koordination mit dem Bund und dem Kanton Zürich fand denn auch - wie erwähnt - im Hinblick auf die GV vom 25.4.2001 statt. Zudem war der Kanton an der Generalversammlung vertreten, um über die weiteren Schritte der Unternehmensleitung aus erster Hand informiert zu werden und seine Stimme im Interesse der öffentlichen Hand abgeben zu können.