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Session: 28.03.2001

In der Oktobersession 2000 des Bündner Parlaments hat die Regierung zu den folgenden Reformprojekten der Volksschule Stellung bezogen:

1. Zweisprachenunterricht in der Primarschule
2. Oberstufensprachenkonzept
3. Oberstufenreform
4. Gesamtheitliche Förderung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern
5. Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen

Sämtliche Projekte befinden sich in Erarbeitung oder in der gestaffelten Umsetzungsphase. Sie sind so angelegt, dass ein Abschluss jeweils in den nächsten 3-10 Jahren erfolgt. Mit diesen Projekten gekoppelt, ist eine intensive Aus- und Weiterbildung der Lehrperson.

Früher existierte innerhalb des Sekretariates des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements eine pädagogische Arbeitsstelle. In der heutigen Praxis sind die Schulinspektoren mehrheitlich mit der Entwicklung und der Betreuung von Schulreformprojekten beschäftigt. Die Lehrerschaft und die Schulbehörden der Gemeinden können auf die Schulinspektoren bei ”Problemfällen” zurückgreifen. Die früher regelmässigen und flächendeckenden Schulbesuche können aber infolge des grossen Arbeitsaufwandes mit Reformprojekten nicht mehr durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass die meisten Lehrerinnen und Lehrer selten Besuch der Schulinspektoren erhalten. Die professionelle Begleitung der Lehrerschaft und ein Feedback eines Fachspezialisten fehlt somit. Ebenso findet die eigentliche Schulaufsicht nicht mehr im ursprünglichen Rahmen statt.

Die Schulinspektoren stehen bereits heute unter einer Doppelbelastung. Die Bearbeitung der anstehenden Schulreformen kann nicht noch zusätzlich auf sie verteilt werden. Es ist unabdingbar für die Bewältigung dieser Aufgaben analog anderer Kantone eine spezialisierte Schulentwicklungsabteilung zu schaffen. Diese Abteilung muss auch der direkte Ansprechpartner sein für Gemeinden, Schulleitung und Schulräte. Damit erreichen wir in Graubünden eine optimale Umsetzung der anstehenden Schulreformen.

Die Regierung wird eingeladen, die Schaffung einer Schulentwicklungsabteilung im Sekretariat des zuständigen Departements zu realisieren, Möglichkeiten für die wirksame Entlastung der Schulinspektoren einzuleiten und gegebenenfalls die Schaffung neuer Stellen vorzubereiten.

Session: 28.03.2001
Vorstoss: dt Postulat

Namen: Claus, Suter, Jäger, Ambühl, Brüesch, Bucher, Butzerin, Carisch, Casanova (Chur), Christoffel, Dermont, Donatsch, Feltscher, Giuliani, Hartmann, Hess, Lardi, Locher, Maissen, Meyer, Nick, Pedrotti, Pfiffner, Robustelli, Scharplatz, Stiffler, Thomann, Tramèr, Trepp, Walther

Antwort der Regierung

Die Aufgaben der Pädagogischen Arbeitsstelle / Stabsstelle Bildung umfassten: die Beratung des Departements in pädagogischen Fragen; die frühzeitige Erkennung neuer Aufgaben und Probleme sowie die Erarbeitung entsprechender Lösungsvorschläge; die Vorabklärung, Planung, Erarbeitung, Umsetzung oder Begleitung von Schulprojekten und Schulversuchen einschliesslich Evaluation; die Vertretung des Kantons in Gremien in Bezug auf pädagogische Entwicklungsfragen. Die Pädagogische Arbeitsstelle / Stabsstelle Bildung des Departementssekretariates für Erziehung betreute nicht nur Aufgaben im Volksschulbereich, sondern auch in jenem der Sekundarstufe II und des tertiären Bildungsbereichs. Insbesondere im Mittelschulbereich und in Projekten, welche mehrere Bildungsstufen erfassten, leisteten die Mitarbeitenden der Pädagogischen Arbeitsstelle / Stabsstelle Bildung wertvolle Koordinations-, Konzept- und Projektarbeiten.

Als sich departementsintern eine Reorganisation im Amt für Volksschule und Kindergarten aufdrängte, wurde die Pädagogische Arbeitsstelle / Stabsstelle Bildung im Departementssekretariat im Jahre 1999 aufgehoben und die Mitarbeitenden wurden in das Amt integriert. In Verbindung mit dieser organisatorischen Massnahme mussten Aufgaben abgebaut oder neu zugeordnet werden. Die Bearbeitung von Aufgaben im Mittelschulbereich wird im Wesentlichen durch das Departementssekretariat und durch das Rektorat der Bündner Kantonsschule betreut. Bei der Aufgabenneuzuteilung wurde berücksichtigt, zu welcher Dienststelle eine Aufgabe inhaltlich den engsten Bezug aufweist. Diese erforderliche Aufgabenneuzuteilung bewirkt für die einzelnen Dienststellen, so auch für die Mitarbeitenden des Amtes für Volksschule und Kindergarten, zu welchem die Schulinspektoren gehören, Mehrbelastungen. Zu beachten ist aber auch, dass sich in jüngerer Zeit im Schulbereich eine ausgesprochen
dynamische Entwicklung eingestellt hat, welche sich auf allen Stufen in einer Fülle von Reformprojekten zeigt. Zusammen mit anderen Faktoren führen diese auch zu der im Postulat skizzierten Arbeitsbelastung der Schulinspektoren. Eine Arbeitsgruppe, welche Möglichkeiten für eine Reorganisation der Kindergarten- und Schulaufsicht vorschlagen soll, hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit soll insbesondere geklärt werden, mit welchen Strukturen und Aufgabenzuteilungen die anstehenden Aufgaben möglichst effizient zu bewältigen sind. Eine vernetzte Betrachtungsweise, in welche auch die zu erwartenden systemischen Auswirkungen der Pädagogischen Fachhochschule einzubeziehen sind, ist dabei von vorrangiger Bedeutung.

Unter den mit Graubünden vergleichbaren Kantonen ist unser Kanton der einzige, welcher weder über eine Schulentwicklungsabteilung / Stabsstelle Bildung noch über eine Mittelschulabteilung verfügt. Die Regierung teilt denn auch im Grundsatz die im Postulat vertretene Auffassung, dass die Schaffung einer Abteilung für Schulentwicklung / Stabsstelle Bildung zu einer Optimierung der Umsetzung von Reformen im Bereich der Volksschule und der Sekundarstufe II (insbesondere Mittelschule) und zu einer Entlastung der Schulinspektoren beitragen würde. Die derzeitige Finanzlage des Kantons, der geltende Stellenstopp und die Sorge um das Haushaltsgleichgewicht lassen der Regierung indessen kaum Spielraum, um kurzfristig mehrere neue Stellen zu schaffen.

Die Regierung ist bereit, das Postulat in dem Sinne entgegen zu nehmen, dass sie die Schaffung einer Schulentwicklungsabteilung /Stabsstelle Bildung im Departementssekretariat für Erziehung sowie die Einleitung von Massnahmen für eine wirksame Entlastung der Schulinspektoren unterstützt. Die Realisierung einer Schulentwicklungsabteilung / Stabsstelle Bildung soll vorerst durch Stellenumwandlungen, Stellenverschiebungen oder durch dienstliche Delegation erfolgen.