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Session: 30.05.2001

Der Bundesrat muss bis Ende 2001 ein neues Konzept zur Tourismus- und Hotellerieförderung vorlegen. Die von der seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) in Auftrag gegebene Studie zeigt ein schlechtes Bild der Schweizer Hotellerie:
- problematische Überschuldung; die Eigenkapitalquote beträgt 10 %
- Ertragskraft der Schweizer Hotellerie ist schlecht.
- Gemäss Grossbanken sind ca 1/3 ihrer Hotelkredite nicht werthaltig.
- Die Zimmerauslastung ist im EU-Vergleich sehr schlecht.

Die Banken ihrerseits haben ihre Kreditpolitik geändert. Massgebend ist der Unternehmerwert eines Betriebes und nicht mehr hauptsächlich der Imobilienwert.

Am 15. Dezember 2000 wurde das Postulat Strahm überwiesen mit der Forderung den MWSt-Sondersatz für die Hotellerie Ende 2003 aufzuheben und die damit ausgelösten Gelder für eine Qualitätsoffensive und für die Strukturverbesserung im Gastgewerbe einzusetzen.

Diese Faktoren führen über kurz oder lang zu einem Marktversagen in der Hotelfinanzierung. Die KMU-Hotellerie, wie sie für die Schweiz typisch ist, hat keine Möglichkeit über öffentliche Kapitalmärkte ihre Kapitalstruktur zu verbessern. Zusätzlich führen die unvorhersehbaren Schwankungen im Tourismusgewerbe zu einer erhöhten Risikoeinschätzung von Seiten der Grossbanken.

Die Interpellanten möchten aufgrund dieser Situation von der Regierung wissen:

1. Wie sieht die Situation im Kanton Graubünden aus?
2. Wie stellt sich die Regierung zur neuen Hotelfinanzierung des Bundes?
3. Was für Folgen hätte die Umsetzung des Postulates Strahm für das Hotelgewerbe in unserem Kanton?

Chur, 30. Mai 2001

Namen: Bischoff, Walther, Jeker, Bachmann, Bär, Barandun, Brüesch, Bühler, Büsser, Butzerin, Cahannes, Capaul, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Catrina, Cavegn, Caviezel, Cavigelli, Christ, Christoffel, Claus, Conrad, Dalbert, Dermont, Feltscher, Giovannini, Giuliani, Godly, Gross, Hanimann, Hardegger, Hess, Hübscher, Joos, Juon, Kehl, Kessler, Kollegger, Lemm, Loepfe, Luzio, Marti, Nick, Parolini, Parpan, Pleisch, Portner, Rizzi, Robustelli, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Suenderhauf, Suter, Telli, Thomann, Tramèr, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Vetsch, Wettstein

Session: 30.05.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

1. Die Probleme der Hotellerie in Graubünden sind grundsätzlich die gleichen wie in der Schweiz insgesamt. Vor allem geht es um unbefriedigende Betriebsergebnisse, eine niedrige Bettenauslastung, kleine Betriebsgrössen, zu wenig Eigenkapital und einen Nachholbedarf bei Investitionen. Notwendige Investitionen können häufig nicht finanziert werden, weil die Banken bei der Kreditgewährung nicht mehr den Anlagewert der Liegenschaft, sondern den meist tieferen Ertragswert der Unternehmung als Grundlage verwenden.

2. Die bisherige Hotelfinanzierung des Bundes konnte nicht verhindern, dass die dargestellten Probleme entstanden sind und sich verschärft haben. Es ist deshalb richtig, neue Wege zu suchen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr mit der Revision des Hotelkreditgesetzes befassen. Gemäss Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) soll angestrebt werden, die Hotellerie für Investoren (wieder) attraktiv zu machen. Damit verbunden ist eine Förderung des Strukturwandels. Es sollen vor allem Betriebe unterstützt werden, deren Ertragslage gesund ist, die aber über zu wenig Eigenkapital verfügen. Der Überhang an Fremdkapital soll durch Risikokapital zu tragbaren Bedingungen abgelöst werden. Der Bund erwartet, dass sich weitere Partner an der Finanzierung dieser Lösung beteiligen.

Die Regierung erachtet die vorgesehene Neuorientierung grundsätzlich als zweckmässig. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die angestrebte Strukturbereinigung auch Betriebe in unserem Kanton treffen wird. Eine definitive Beurteilung wird erst möglich sein, wenn der Bundesrat seine Vorschläge den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Eine Umsetzung des Postulats Strahm hätte positive und negative Auswirkungen auf die Hotellerie in Graubünden.

Positiv beurteilen wir den gezielten Einsatz von Bundesmitteln für eine Qualitäts-offensive, z.B. im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie für Strukturverbesserungen. Negativ wäre die vorgesehene Finanzierung dieser Massnahmen durch den Verzicht auf den Sondersatz bei der Mehrwertsteuer. Der Sondersatz berücksichtigt die Exportleistungen der Hotellerie und ist im Sinne einer Gleichbehandlung mit andern Wirtschaftszweigen gerechtfertigt. Die Aufhebung des Sondersatzes würde die Hotelangebote verteuern und deren Konkurrenzfähigkeit verschlechtern. Die Regierung lehnt deshalb die Aufhebung des Sondersatzes entschieden ab.