Interpellation betreffend Ausschluss der bündnerischen und schweizerischen Materialien in den Offerten für öffentliche kantonale Arbeiten
Session: 01.06.2001
Die in Kraft getretene neue Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen und die Auswirkungen der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union haben alle unsere Unternehmungen gezwungen, in einem Regime mit erhöhter Konkurrenz und grösserem Wettbewerbsdruck zu handeln.
Die Aufgabe des Staates beschränkt sich in diesem Zusammenhang auf die Festlegung von transparenten und verständlichen Regeln, um die Vergabe der Arbeiten an den Meistbietenden zu gewährleisten.
Damit dieser Ablauf funktioniert ist es allerdings notwendig, dass die Offertenunterlagen ständig überprüft und so zusammengestellt werden, dass jeder Bewerber mitmachen kann.
Was die Lieferung von Materialien betrifft, so war dies in letzter Zeit nicht immer der Fall. Manche der vom Kanton beauftragten Projektverfasser schliessen bei der Offertenzusammenstellung die bündnerischen und schweizerischen Materialien aus und sehen stattdessen die ausschliessliche Verwendung von ausländischen Materialien vor. So werden, unabhängig vom Preis, besagte Materialien zum Vornherein nicht berücksichtigt.
Das geschah zum Beispiel bei der Sanierung der Psychiatrischen Klinik Beverin, wo für die Bodenbeläge aus Naturstein die obligatorische Benützung von Portoschiefer (Serizitphyllit aus Calongo/Portugal) verlangt wurde. So wurden mit Beschluss der Projektverfasser und ohne Überprüfung seitens des Bauherrn, des Kantons Graubünden, Natursteine aus Graubünden und der Schweiz ausgeschlossen.
Um in Zukunft solche bedauerlichen Vorkommnisse zu vermeiden, welche die bündnerische und schweizerische Wirtschaft schädigen, stelle ich der löblichen Regierung folgende Fragen:
1. Ist die Regierung bereit, ein Vorkontrollverfahren jener Offerten einzuführen, die von externen Projektverfassern vorbereitet werden, um zu überprüfen, ob die Normen der Gleichbehandlung der bündnerischen und schweizerischen Unternehmer eingehalten werden?
2. Ist die Regierung bereit, die externen Projektverfasser in den Auftragsverträgen zu verpflichten, zumindest als Alternative bündnerische und schweizerische Materialien gleicher Qualität zu verwenden?
Chur, 30. Mai 2001
Namen: Keller, Zarro, Lardi, Conrad, Geisseler, Giovannini, Giuliani, Gross, Loepfe, Parolini, Peretti, Plozza, Quinter, Righetti, Schmid (Sedrun), Tuor (Trun), Zanolari
Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Interpellation