In den letzten Jahrzehntenhat sich die Landwirtschaftsfläche, besonders in den Bergregionen, fortschreitend reduziert. Dem Phänomen liegen verschiedene Faktoren zugrunde, wie zum Beispiel die mangelnde Bereitschaft der jungen Generationen, die Landwirtschaftsbetriebe weiterzuführen sowie die Verzögerung in den Meliorationsverfahren.
Die Überprüfungen, die im Moesano im Zusammenhang mit der Revision des Entwicklungskonzepts gemacht worden sind, zeigen, dass in den letzten zwanzig Jahren zwischen 180 und 200 Hektaren Landwirtschaftsfläche allmählich zu Wald geworden sind.
Aus juristischer Sicht ist das Vorrücken der Waldfläche geschützt: Der "dynamische" Begriff vom Wald im Sinne des Art. 2 des am 1. Januar 1993 in Kraft getretenen neuen Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991, fördert es indirekt. Gemäss diesem Grundsatz müssen die neuen, vom Wald überwachsenen Flächen als Wald anerkannt werden und deshalb dem Schutz des Gesetzes unterstehen. Die umgewandelte Landwirtschaftsfläche wird dann unvermeidlich zu Wald, d.h. um die Flächen zum Landwirtschaftsnutzen wiederzugewinnen, wird eine Rodungsbewilligung im Sinne des WaG und der entsprechenden Gesetzgebung erforderlich sein. Das Wachsen des Waldes verwandelt zum Teil den Landschaftscharakter der Täler sehr schnell.
Um einen wirksameren Schutz der Berglandwirtschaftszonen zu fördern, ist ein stärkerer Eingriff seitens des Kantons nötig. Darum fragen wir die löbliche Regierung:
1. ob das Thema von den zuständigen Bundes- und Kantonsämtern studiert wurde;
2. ob in der Bundes- und Kantonsgesetzgebung zweckmässige Rechtsinstrumente für die Problemlösung vorhanden sind;
3. ob der Kanton beabsichtigt, im Rahmen der nächsten Revision des Raumplanungsgesetzes oder eines anderen Kantonsgesetzes ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, falls die Antwort zur zweiten Frage negativ ausfällt.
Chur, 1. Juni 2001
Namen: Peretti, Zanolari, Giovannini, Battaglia, Conrad, Dalbert, Giuliani, Gross, Keller, Lardi, Lemm, Locher, Luzio, Märchy, Noi, Plozza, Righetti, Zarro
Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Interpellation