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Session: 08.10.2001
Der Boom der letzten Jahre im Golfsportbereich hat zum Bau und vor allem auch zur Planung vieler Golfanlagen im Kanton geführt. Die Auswirkungen von Golfanlagen bezüglich Landschaftsbild, Landwirtschaft aber auch ökologischen Fragen sind von grosser Bedeutung.
Die Folgen einer zu optimistischen Einschätzung des Potentials im Golfsportbereich sind zudem nicht zu unterschätzen. Es gilt hier insbesondere auch die Unwägbarkeiten von Trendsportarten zu berücksichtigen. Es bestehen zum Teil grosse Bedenken gegenüber einem unkontrollierbaren Wachstum mit negativen Folgen bezüglich der verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen, sowie Unvereinbarkeit mit anderen touristischen Anliegen.
Neben diesen Problemen stehen auch Fragen der Wirtschaftlichkeit, des Bedarfsnachweises sowie allfälliger später notwendiger Rückbauten zur Diskussion.

Wir ersuchen die Regierung folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt die Regierung die Entwicklung des Golfsportes und den entsprechenden Anlagenbedarf im Kanton Graubünden?
2. Sieht die Regierung einen verstärkten Koordinationsbedarf bezüglich den verschiedenen Projekten für Golfanlagen und wie stellt sie sich zu der Idee eines kantonalen Golfanlagenkonzeptes?
3. Wie beurteilt die Regierung den Bedarfsnachweis sowie die Aussichten bezüglich der Wirtschaftlichkeit und des volkswirtschaftlichen Nutzens des Projektes Golfregion Surselva .
4. Wie werden andere touristische oder landschaftsschützerische Interessen (wie z.B. die Bestrebungen für einen Naturpark Ruinaulta) in den entsprechenden Gebieten sichergestellt ?
5. Wie wird der unter Umständen in einigen Jahren notwendige aufwendige Rückbau solcher Anlagen sichergestellt und welche Kriterien werden dafür angewandt?
6. Erachtet die Regierung eine 3-malige Behandlung bzw. Aenderung eines Regionalen Richtplanes innerhalb von 10 Jahren (z.B. Konzept Golfanlagen Surselva) als sinnvoller Planungsvorgang?
7. Wie schätzt die Regierung die Auswirkungen des Kulturlandverlustes auf die Landwirtschaft im allgemeinen und auf die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe im besonderen ein?

Chur, 8. Oktober 2001

Name: Pfenninger, Schütz, Arquint, Augustin (Almens), Bucher, Frigg, Jäger, Locher, Looser, Meyer, Noi, Pfiffner, Schmutz, Trepp, Zindel

Session: 08.10.2001
Vorstoss: dt Interpellation


Antwort der Regierung

Zu Frage 1
Der Golfsport hat sich in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz rasant entwickelt. Davon zeugen die stark angestiegene Zahl von Golfspielenden und die zunehmenden Werbeaktivitäten der Tourismusbranche für Golfferien. Es ist zu erwarten, dass dieser Boom auch in Zukunft anhält. Volkswirtschaftlich ist diese Entwicklung aus der Sicht eines Tourismuskantons positiv zu werten (Stärkung Sommertourismus; Belebung Nebensaisons). Unter den Aspekten der Anliegen der Landwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes ist diese Entwicklung demgegenüber nicht unproblematisch, wenn man sich den nicht unbescheidenen Flächenverbrauch von Golfplätzen mit den damit verbundenen Auswirkungen auf Raum
und Umwelt vor Augen hält.

Zu Frage 2
Wegen der hohen Raumwirksamkeit ist der Koordinationsbedarf bei Golfplätzen als hoch einzustufen. Die Schaffung eines kantonalen Golfanlagekonzeptes erachtet die Regierung jedoch nicht als opportun. Auch gemäss dem neuen Kantonalen Richtplan sollen Golfanlageplanungen vielmehr auch in Zukunft in erster Linie unter der Verantwortung der Regionen erfolgen, welche entsprechend ihren jeweiligen räumlichen Qualitäten und Potenzialen und gestützt auf taugliche Bedarfs- und Standortuntersuchungen geeignete Standorte festlegen können. Die Einflussnahme des Kantons und die regionsübergreifenden Koordinationsbedürfnisse sind im Rahmen der Genehmigungsverfahren sichergestellt.

Zu den Fragen 3, 4 und 6
Die Surselva ist eine Grossregion mit touristischem Potenzial. Da sie derzeit lediglich über eine 9-Loch-Anlage im obersten Regionsteil verfügt und der am nächsten gelegene ausserregionale Golfplatz von Domat/Ems ausgelastet ist, erweist sich ein Bedarf nach zusätzlichen Angeboten als ausgewiesen. Die Region hat die Absicht, sich als Golfregion zu positionieren. Das Projekt sieht eine Vernetzung einer Mehrzahl verschieden gearteter Plätze mit einem gemeinsamen regionalen Auftritt und Marketing vor. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und des volkswirtschaftlichen Nutzens der Idee ist verfrüht; Entscheide über die betreffende Richtplanänderung stehen noch aus. Rechtlich können Richtpläne angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben oder wenn sich neue Aufgaben stellen. Angesichts des anhaltenden Wachstums im Golfsport sowie der zunehmenden Bedeutung des Golfferienmarktes lässt sich die anstehende Richtplanüberarbeitung somit verfahrensmässig kaum beanstanden. Die Sicherstellung anderer Interessen (z.B. Bestrebungen Ruinaulta) erfolgt ebenfalls in der Regionalplanung.

Zu Frage 5
Die Sicherstellung des Rückbaus von allenfalls unrentablen Golfanlagen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren. Gemäss UVP-Handbuch des BUWAL bildet die Rückführungsthematik Bestandteil der zu untersuchenden Projektbelange. So wird etwa eine Bodenkartierung verlangt, um ein lückenloses Bild über den Ausgangszustand zu erhalten. Daneben werden auch Angaben über die Ziele eines allfälligen Rückbaus gefordert. Prüfenswert sind je nach Situation auch finanzielle Sicherstellungen wie z.B. Bankgarantien.

Zu Frage 7
Bei den in den letzten Jahren realisierten Golfplatzprojekten konnten Probleme mit betroffenen Landwirtschaftsbetrieben einzelfallweise gelöst werden, soweit sie nicht Betriebe betrafen, die ohnehin vor der natürlichen Aufgabe standen. Problematischer sind die Auswirkungen für die Landwirtschaft insgesamt, wenn Golfplätze im ertragsreichsten Land errichtet werden. Hier sind Verluste speziell schmerzhaft und eine sorgfältige Interessenabwägung erweist sich als besonders wichtig.