Immer mehr Familien und Einzelpersonen mit Kindern geraten an die Armutsgrenze oder leben sogar unter dem Existenzminimum. Kinder gelten laut Studien als «erhebliches Armutsrisiko». Das darf nicht so bleiben. Der Kanton Graubünden sollte deshalb in dieser Angelegenheit tätig werden.
Wir gehen davon aus, dass in der Zwischenzeit Abklärungen betreffend Bestand der Kinder über 16 Jahre von ausländischen Arbeitnehmenden mit Anspruch auf Kinderzulagen vorgenommen worden sind und die finanziellen Folgen somit auch abschätzbar sind. Zudem verzögert sich die Einführung der bilateralen Verträge in einem solchen Masse, dass nun gerade bei den Kinderzulagen eine kurzfristige Erhöhung angezeigt erscheint.
Die Kinder sind unsere Zukunft. Wir müssen Familien besser unterstützen. Auf Bundesebene sind hierzu verschiedene politische Anstrengungen im Gang. Dabei steht auch eine Vereinheitlichung und gleichzeitig eine beträchtliche Erhöhung der Kinderzulagen zur Diskussion. Gerade um spätere sprunghafte Anpassungen zu vermeiden, erscheint jetzt ein erster Schritt zur Anhebung der kantonalen Sätze um 70 Franken als unerlässlich. Ausserdem soll in der Revision auch mehr Transparenz geschaffen werden, indem die Tarife der verschiedenen Ausgleichskassen für alle und auf einfache Weise zugänglich gemacht werden. Damit wäre eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, dass ein Arbeitgeber frei zwischen den Kassen vergleichen und allenfalls wechseln könnte. Zu prüfen ist, ob die Beiträge nicht vom Kanton festzusetzen sind. Ausserdem ist der Mindestbeschäftigungsgrad zu überprüfen und den heutigen Begebenheiten anzupassen. Da immer mehr Personen, die ihre Kinder betreuen, teilzeitbeschäftigt sind, drängt sich hier eine Änderung auf. Der Mindestbeschäftigungsgrad müsste gesenkt werden.
Die Regierung wird eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Sieht die Regierung im Bereich der Anpassung der Kinderzulagen, auch aufgrund der neuen Familienstrukturen, ebenfalls einen dringenden Handlungsbedarf?
2. Teilt die Regierung die Meinung, dass aufgrund dieser Betreuungsstrukturen der Mindestbeschäftigungsgrad nach unten korrigiert werden muss?
3. Wieviele Kinder, die jetzt im Ausland leben, lösen nach der Einführung der bilateralen Verträge zusätzlich einen Anspruch aus?
4. Wie sehen die einzelnen Tarife in Prozenten der anerkannten Familienausgleichskassen im Kanton Graubünden bezüglich Familienzulagen inklusive Reservefonds und Verwaltungskosten aus?
5. Ist die Regierung bereit, die Kinderzulagen um mindestens Fr. 70.00 zu erhöhen ? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
6. Wie möchte die Regierung Entlastungen der Familien mit Kindern in ein Gesamtkonzept einbinden?
Chur, 9. Oktober 2001
Name: Schmutz, Meyer, Noi, Arquint, Augustin (Almens), Bucher, Frigg, Jäger, Locher, Looser, Pfenninger, Pfiffner, Schütz, Trepp, Zindel
Session: 9.10.2001
Vorstoss: dt Interpellation