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Session: 10.10.2001
Kindern und Jugendlichen mit Schulproblemen und anderen Schwierigkeiten steht in Graubünden ein differenziertes Angebot an Beratungs- und Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Diese Angebote sind im Laufe der letzten Jahrzehnte immer wichtiger geworden. Eltern und Lehrpersonen suchen bei drängenden Problemen je länger desto mehr nach professionellen Hilfestellungen. Dabei entstehen immer wieder längere Wartezeiten, die im Einzelfall für die Betroffenen zu grossen Belastungen führen können.
Die Schul- und Erziehungsberatung ist im Schulpsychologischen Dienst (SPD) als Dienststelle des Erziehungsdepartementes organisiert. Neben der Beratung von Familien, Eltern, Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen und anderen Beteiligten leistet der SPD oft Einzelarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich von Lernproblemen oder anderen persönlichen Schwierigkeiten. Der Heilpädagogische Dienst Graubünden (HPD) ist als Stiftung organisiert, deren Aufwand durch Beiträge vor allem der IV und des Kantons finanziert wird. Der Kinder-und Jugendpsychiatrische Dienst Graubünden (KJPD) ist ebenfalls eine Stiftung, die im Wesentlichen vom Kanton finanziert wird. In den Ambulatorien Chur, Davos, Ilanz und Thusis werden Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und Leistungsstörungen in einzelnen Sitzungen behandelt. Kinder im Schulalter, die wegen ihrer Verhaltens- und Leistungsauffälligkeiten eine tagesklinische oder stationäre Behandlung brauchen, können im Therapiehaus Fürstenwald (18 Plätze) aufgenommen werden.
Aus Sicht der Hilfesuchenden ist die Struktur des gegenwärtigen Angebotes oft zu wenig transparent. Es verstreicht oft viel Zeit, bis feststeht, welche Institution zuständig wäre. Die bestehenden Angebote wären bedeutend kundenorientierter strukturiert, wenn gesamtkantonal eine einzige Anlaufstelle bestünde (beispielsweise beim SPD). Diese könnte ohne Zeitverlust die Triage und Koordination für die Zuweisung des gesamten Beratungs- und Therapieangebotes vornehmen.
Die Regierung wird eingeladen, die Struktur der erwähnten Hilfs-, Beratungs- und Therapieangebote zu überprüfen und in einem ersten Schritt insofern neu zu gestalten, dass sämtliche Angebote über eine einheitliche Anlaufstelle zur Verfügung stehen. In einem zweiten Schritt sollten die erwähnten Aufgaben im gleichen Departement unter einem einheitlichen Dach zusammengefasst werden.

Chur, 10. Oktober 2001

Name: Jäger, Scharplatz, Demarmels, Ambühl, Arquint, Augustin (Almens), Barandun, Beck, Biancotti, Bühler, Butzerin, Cahannes, Carisch, Catrina, Cavegn, Cavigelli, Christ, Dalbert, Dermont, Donatsch, Feltscher, Frigg, Geisseler, Giuliani, Gubelmann, Hanimann, Hardegger, Hübscher, Hug, Kessler, Lardi, Locher, Loepfe, Looser, Maissen, Marti, Meyer, Nick, Noi, Pfenninger, Pfiffner, Portner, Robustelli, Roffler, Sax, Schmid (Splügen), Schmutz, Schütz, Stiffler, Suenderhauf, Suter, Thomann, Tremp, Trepp, Tuor (Trun), Valsecchi, Walther, Zanolari, Zegg, Zindel

Session: 10.10.2001
Vorstoss: dt Postulat


Antwort der Regierung

Wie die Postulanten richtig ausführen, besteht im Kanton Graubünden mit dem Schulpsychologischen Dienst (SpD), dem Heilpädagogischen Dienst (HPD) sowie dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) ein differenziertes Angebot an professionellen Hilfs-, Beratungs- und Therapiemöglichkeiten. Hilfesuchende vermissen jedoch oft die notwendige Transparenz.

Aufgrund der Aufgabenzuordnung im Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) ist der SpD dem Amt für Besondere Schulbereiche (ABS) unterstellt (vgl. Art. 3 der Verordnung über den SpD). Das ABS stellt als Vollzugsstelle im Bereiche Behindertengesetz auch die Koordinations- und Aufsichtsinstanz für den HPD dar (vgl. Art. 12 der Ausführungsbestimmungen zum Behindertengesetz). Berührungspunkte zum ABS gibt es auch seitens des KJPD, weil der KJPD als eine von der Invalidenversicherung und vom Kanton anerkannte antragstellende Instanz für Sonderschulmassnahmen und als Träger einer Sonderschule mit kinder- und jugendpsychiatrischem Angebot (Therapiehaus Fürstenwald) auftritt. Aufsichtsinstanz für den medizinischen Teil des KJPD ist das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement JPSD (vgl. Art. 6 Abs. 1 und 3 des Gesundheitsgesetzes). Für das Beitragswesen betreffend den KJPD ist das Gesundheitsamt zuständig.

In einzelnen Beratungssituationen können für dieselbe Aufgabe zwei oder gar alle drei Beratungsdienste in Frage kommen (z.B. Abklärung der Einschulungsfrage bei einem massiv verhaltensauffälligen Kind im Vorschulalter). In solchen Situationen
nimmt sich in der Regel jene Beratungsinstanz der Aufgabe an, welche im konkreten Einzelfall durch die betroffene Person kontaktiert wird. Insbesondere die Zuordnungen und Zuständigkeitsbereiche, aber auch die Berührungspunkte der erwähnten Dienste zum ABS sind in Kreisen von Betroffenen wie beispielsweise bei Behörden und Beratungsorganisationen sowie bei der Ärzteschaft anscheinend zu wenig bekannt. Die Strukturen sollen deshalb überprüft werden, um bessere Transparenz zu erreichen und um Synergien besser nutzen zu können.

Die Regierung ist bereit, das Postulat entgegen zu nehmen, mittelfristig die Struktur der erwähnten Hilfs-, Beratungs- und Therapieangebote zu überprüfen und abzuklären, ob sämtliche Angebote über eine einheitliche Anlaufstelle koordiniert werden können. Geprüft werden soll auch, ob die erwähnten Aufgaben im gleichen Departement unter einem einheitlichen Dach zusammengefasst werden können. Bei einer Verlegung des Zuständigkeitsbereiches wären insbesondere auch die personellen Konsequenzen im Auge zu behalten. Hingegen ist von der Einrichtung einer Koordinationsstelle innerhalb eines eigentlichen Beratungsdienstes (wie z.B. beim SpD) wegen der nicht auszuschliessenden Interessenkollisionen abzusehen.