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Session: 10.10.2001

Der Kanton Graubünden setzt sich in verschiedener Form für die Förderung der Wirtschaft ein. Ziel der Wirtschaftsförderung ist es, Arbeitsplätze und Investitionskapital nach Graubünden zu bringen.
Wie allgemein bekannt, reduziert die Armee im Rahmen der Armeereform die Belegung der in Graubünden vorhandenen Anlagen. Davon betroffen wird auch die Kaserne Chur sein. In verschiedenen Denkmodellen wurde aber schon darüber gesprochen, die Kaserne näher an die Übungsplätze auf den Rossboden zu verlegen. Ein Neubau einer Kaserne in Chur würde Mittel und Arbeitsplätze schaffen.
Die Kaserne Chur liegt mitten in der Stadt Chur und belegt zusammen mit den Räumlichkeiten des AMP samt Hallenflächen eine für die Stadt und den Kanton interessante Landfläche. Diese Landfläche würde, wenn die Kaserne neu auf dem Rossboden erstellt würde, anderer Nutzung zur Verfügung stehen. Dies würde wiederum Arbeitsplätze und Investitionskapital nach Graubünden bringen.
Aus dieser Ausgangslage stellen die Interpellanten der Regierung folgende Fragen:
1. Teilt der Kanton die Meinung, dass die Überbauung des Kasernenareals und ein Neubau der Kaserne auf dem Rossboden erhebliche Investitiongelder auslösen würde?
2. Kann sich der Kanton vorstellen, gemeinsam mit der Stadt Chur eine Nutzungsstudie über diese für die Wirtschaftsförderung interessante Parzelle in Chur zu erstellen? Wäre er bereit, mit dem Bund die Ergebnisse zu diskutieren?
3. Hat der Kanton in Zukunft Mangel an Büro-, Schulungsflächen, Pflegeflächen etc.?
4. Wie beurteilt der Kanton die Möglichkeit, gewisse Büroflächen und zukünftigen Bürobedarf auf dem Kasernenareal zu belegen, allenfalls als Mieter eines Grossinvestors oder dann als Eigentümer?

Chur, 10. Oktober 2001

Name: Marti, Casanova (Chur), Tscholl, Augustin (Chur), Bachmann, Bär, Berther, Brunold, Bucher, Büsser, Cahannes, Casanova (Vignogn), Caviezel, Christ, Claus, Conrad, Crapp, Dalbert, Demarmels, Donatsch, Giovannini, Giuliani, Hanimann, Jäger, Juon, Keller, Kessler, Lardi, Marti, Meyer, Nick, Peretti, Pfiffner, Rizzi, Roffler, Scharplatz, Schmid (Splügen), Schütz, Suter, Telli, Trepp, Tuor (Disentis/Mustér), Zanolari

Session: 10.10.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Seit einigen Monaten ist aufgrund entsprechender Medienberichte einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass der Bestand der Armee XXI gegenüber jenem der Armee 95 um die Hälfte reduziert wird. Dies hat konkrete Auswirkungen auf die Belegung und Nutzung der Kasernen und Schiessplätze in der ganzen Schweiz.  Nach dem heutigen Planungsstand wird aber der Waffenplatz Chur nicht zuletzt dank seiner Infrastruktur und den zum Teil idealen Übungsplätzen in unserem Kanton dennoch besser belegt werden als bisher. Andernorts wird demgegenüber für neuere Kasernen als jene in Chur nach anderen, neuen Nutzungsmöglichkeiten gesucht, da diese Kasernen aufgrund des Angebotsüberhangs für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Angesichts dieser Ausgangslage ist es zumindest fraglich, ob der Bund bereit ist, auf dem Rossboden eine neue Kaserne zu erbauen, wenn gleichzeitig andere Kasernen leer stehen.

Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Ein Kasernenneubau auf dem Rossboden und eine Überbauung des heutigen Kasernenareals würde zweifellos zu erheblichen Investitionen führen. Vorab wären aber auf jeden Fall Bedarfsabklärungen vorzunehmen. Ebenfalls geprüft werden müsste, ob die Anlage an der Kasernenstrasse, die in den Jahren 1880 bis 1887 vom Architekten Johannes Ludwig erbaut wurde, ohne weiteres abgerissen werden könnte.

2. Das Erstellen einer Nutzungsstudie gemeinsam mit der Stadt Chur ist aus Sicht des Kantons nicht zielführend. Der Kanton selbst hat aus heutiger Sicht keinen Bedarf an dieser Baufläche in der Stadt Chur. Im Übrigen hätte nach Ansicht der Regierung eine direkte Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit zwischen der Stadt Chur und dem Bund als Eigentümer des Areals zu erfolgen.

3. Abklärungen bei den hierfür zuständigen Stellen haben ergeben, dass der Kanton in absehbarer Zukunft keine wesentlichen zusätzlichen Raumbedürfnisse für Büro-, Schulungs- und Pflegeflächen hat. Der aufgrund langjähriger Erfahrung bekannte übliche Bedarf kann in den nächsten Jahren auf kantonseigenen Parzellen realisiert werden.

4. Da der Kanton seinen eigenen Bürobedarf in den nächsten Jahren gesichert
hat bzw. auf kantonseigenen Parzellen sicherstellen kann, besteht aus Sicht
des Kantons keine Notwendigkeit, sich als Investor oder Mieter in einer Über-
bauung "Kasernenareal" zu engagieren.