Gemäss Art. 75 des kantonalen Schulgesetzes leistet der Kanton für öffentliche Schulen Beiträge an den Neubau, den umfassenden Umbau und die Erweiterung von Schulhäusern, an Turnanlagen sowie an die Anschaffung von Schulmobiliar und allgemeinen Lehrmitteln, die in Zusammenhang mit Bauten angeschafft werden, von 10 bis 40 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Es kommt nun aber vor, dass Gemeinden die Möglichkeit haben, geeignete Schul- und Turnlokalitäten langfristig zu mieten und deshalb auf Neubauten verzichten können. Anstelle der Baukosten tragen sie in diesem Falle die langfristigen Mietzinsen. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung muss das kantonale Schulgesetz heute die Subventionierung von Mietzinsen ablehnen, obschon die Lösung mit einer langfristigen Miete für die Gemeinde und für den Kanton normalerweise günstiger zu stehen kommt als ein entsprechender Neubau von Schulhäusern oder Turnanlagen. Ein näherer Grund für den Ausschluss der Subventionierung von langfristigen Mieten ist denn auch nicht ersichtlich.
Die Regierung wird daher eingeladen, eine entsprechende Revision des kantonalen Schulgesetzes in die Wege zu leiten.
Chur, 10. Oktober 2001
Name: Lemm, Ratti, Trachsel, Ambühl, Arquint, Bachmann, Bär, Barandun, Beck, Biancotti, Bischoff, Bleiker, Brunold, Bühler, Carisch, Casanova (Chur), Cathomas, Claus, Conrad, Dalbert, Demarmels, Federspiel, Geisseler, Giacometti, Giovannini, Giuliani, Göpfert, Gross, Gubelmann, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hug, Jeker, Joos, Juon, Kessler, Lardi, Lemm, Loepfe, Märchy, Marti, Möhr, Montalta, Nick, Nigg, Parolini, Peretti, Portner, Rizzi, Roffler, Sax, Schmid (Splügen), Stiffler, Telli, Thomann, Thöny, Tramèr, Tremp, Tuor (Disentis/Mustér), Vetsch, Walther, Zanolari, Zarro, Zegg
Session: 10.10.2001
Vorstoss: dt Motion