Bei der Prüfung des Voranschlages 2002 stellt der Erstunterzeichnende fest, dass heim Amt für Wald an Beiträgen für die Verhütung und Behebung von Waldschäden nur Fr. 1'140'000.-- vorgesehen sind (Konto 6400 362101). Im Vorjahr waren dafür inkl. Nachtragskredit Fr. 2'100'000.-- notwendig und im Entwurf des Voranschlages 2002 waren Fr. l'800'000.-- eingeplant. Die Reduktion von Fr. 1'800'000.--auf Fr. l'140'000.-- wurde aufgrund einer departementsinternen Sparforderung notwendig.
Grundsätzlich handelt es sich beim Amt für Wald um eine GRiforma-Pilotdienststelle mit entsprechendem Globalkredit. Es liegt jedoch in der Sache, dass bei Globalkrediten von einer Dienststelle die zu erbringenden ”Produkte” definiert werden können.
Den Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden kommt grösste Bedeutung zu, insbesondere in den Schutzwaldungen unseres Kantons. In den letzten Jahren, vor allem aber beim Aufräumen von Schadholz nach dem orkanartigen Sturm ”Vivian” und dem Lawinenwinter 1998/99, haben sich die vom lokalen und kantonalen Forstdienst getroffenen Massnahmen bewährt. Die in diesem Zusammenhang durch Bund und Kanton an die Waldeigentümer bezahlten Beiträge führten zu einer Kostendeckung, welche die Forstbetriebe und damit die Gemeinden massgebend entlastet haben.
Die notwendigen Aufwendungen für die Verhütung betreffen alle vorbeugenden Massnahmen, die ergriffen werden, bevor neue oder weitere Waldschäden entstehen. Sie können auch der Ueberwachung (Monotoring) dienen. Unter Behebung von Waldschäden sind alle Massnahmen mit folgenden Zielsetzungen zu verstehen:
- verhindern oder eindämmen der Ausbreitung schädlicher Organismen, z.B. Borkenkäfer
- beseitigen von direkten Gefahren für Menschen und für erhebliche Sachwerte, z.B. entlang von Kantonsstrassen und RhB-Linie
- beseitigen von indirekten Gefahren, namentlich Verhinderung von Verklausungen in Tobeln und Bacheinhängen
Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung in diesem Zusammenhang zu überprüfen, ob
- die Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden auch in Zukunft sichergestellt werden können;
- die dafür im Voranschlag 2002 vorgesehenen Beiträge ausreichen;
- ev. im Rahmen der Globalbudgetierung im Amt für Wald eine Umverteilung der Mittel notwendig ist.
Chur, 27. November 2001
Name: Patt, Butzerin, Luzi, Ambühl, Bachmann, Bär, Battaglia, Beck, Berther (Sedrun), Biancotti, Brüesch, Campell, Cathomas, Catrina, Christoffel, Conrad, Dalbert, Davaz, Donatsch, Fallet, Giovannini, Gunzinger, Gubelmann, Hanimann, Hardegger, Hübscher, Joos, Lemm, Parolini, Patt, Pitsch, Rizzi, Roffler, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Vals), Stiffler, Trachsel, Tuor (Disentis/Mustér)
Session: 27.11.2001
Vorstoss: dt Postulat