Navigation

Inhaltsbereich

Session: 25.03.2003
Anlässlich der Mai-Session 2001 reichte Grossrat Martin Jäger ein Postulat ein, welches die Zielsetzung der Koordination der verschiedenen Therapieangebote für Kinder und Jugendliche hatte. Die Regierung war bereit, dieses Postulat entgegenzu-nehmen, mittelfristig die Strukturen der erwähnten Therapieangebote zu überprüfen und abzuklären, ob diese Angebote über eine einheitliche Anlaufstelle koordiniert werden können. Der Grosse Rat überwies im Oktober 2001 das Postulat mit .. zu .. Stimmen.
Die vom EKUD in Auftrag gegebenen Abklärungen zum Postulat Jäger wurden durch die Leiter der betroffenen Dienste ausgearbeitet. In der daraus resultierenden Stellungnahme von Regierungsrat Lardi wurden die Massnahmen wie folgt formuliert: Die einheitliche Anlaufstelle ist nur bei Fragen und Problemen aus dem Schul- und Kindergartenbereich sinnvoll. Die Anlaufstelle soll das Amt für besondere Schulbereiche (EKUD) oder im Raume Chur die Schul- und Erziehungsberatung sein. Hingegen liegen noch keine Resultate bezüglich der Koordination der verschiedenen Therapieangebote für Kinder und Jugendliche vor. Im Jahre 2000 wurde im Auftrag der Regierung ein Bericht zu den Leistungen und Schnittstellen in der Beratung und Therapie für Kinder und Jugendliche erstellt. Aus diesem Bericht geht hervor, dass sowohl die Synergien wie auch die Einnahmemöglichkeiten nicht voll ausgeschöpft werden.

PostIm Sinne einer Koordination der Therapieangebote und im Sinne eines ausgewogenenHaushaltgleichgewichts fordern die PostulantInnen die Regierung auf, folgende Punkte zu überprüfen:

1. Die strukturellen Veränderungen, welche eine Koordination des Therapieangebotes ermöglichen.

2. Die Ausschöpfung der finanziellen Einnahmemöglichkeiten im bestehenden psychosozialen Therapieangebot im Kanton Graubünden.

3. Die Errichtung einer einheitlichen Anlaufstelle im Kanton, welche befähigt wäre, die Nutzung der einnahmeseitigen Potenziale sicherzustellen und über die fachliche Triage zu entscheiden.

Chur, 25. März 2003

Name: Bucher, Pfiffner, Marti, Arquint, Augustin, Brasser, Butzerin, Caviezel (Chur), Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Christoffel, Frigg, Hardegger, Jäger, Joos, Kessler, Koch, Locher, Looser, Meyer, Noi, Pfenninger, Portner, Schmutz, Schütz, Trepp, Zindel

Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Postulat


Antwort der Regierung

Die therapeutische Tätigkeit, welche vornehmlich um die Diagnose und Behandlung von Krankheit bemüht ist, lässt sich gegenüber der psychologischen Beratung und den pädagogisch-psychologischen Hilfestellungen relativ klar abgrenzen. Die Therapeutinnen und Therapeuten haben staatlich anerkannte Spezialausbildungen. Die Begriffe der psychologischen Beratung oder pädagogisch-psychologischen Hilfestellungen dagegen sind staatlich nicht geschützt. Die Beratungsangebote sind als Kurzzeitinterventionen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe auf das schulische Lernen des Kindes oder auf die Verbesserung der Erziehungskompetenz (Erziehungsberatung) ausgerichtet. Die Beratungsperson ist jedoch nicht berechtigt, Krankheitsdiagnosen zu stellen und entsprechende Therapien über eine Krankenkasse oder über die Invalidenversicherung abzurechnen. Der zeitliche Aufwand zwischen den Tätigkeitsbereichen der psychologischen Beratung und der pädagogisch-psychologischen Hilfen unterscheidet sich in der Regel deutlich von jenem in der Therapie. Eine Untersuchungs- und Beratungseinheit beträgt in der Regel nicht mehr als 4 - 8 Sitzungen. Demgegenüber sind Therapien meist deutlich zeitintensiver und längerdauernd (vgl. Psycho-, Sprachheil-, Psychomotorik- und Legasthenietherapien). Bei Verdacht auf Gesundheitsstörungen sind die Klienten von der Beratungsperson zu ermuntern, eine Therapeutin oder einen Therapeuten, den Hausarzt oder einen (Kinder-)Psychiater aufzusuchen.

Die Errichtung einer einheitlichen Anlaufstelle für Hilfs-, Beratungs- und Therapieangebote in Graubünden war bereits Gegenstand des Postulates Jäger betreffend die Zusammenführung der diversen Angebote der Schul- und Erziehungsberatung sowie der verschiedenen Therapieangebote für Kinder und Jugendliche, welches der Grosse Rat in der Januarsession 2002 mit 82 zu 0 Stimmen überwiesen hat. Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement hat die Umsetzung dieses Postulates in kurzfristige und mittelfristige Massnahmen unterteilt. Die kurzfristigen Massnahmen wurden umgesetzt, die mittelfristigen sind in Planung.

So wurde als kurzfristige Massnahme die zuständige Schul- und Erziehungsberatungsstelle des Schulpsychologischen Dienstes als erste Anlaufstelle zur Koordination des Beratungs- und Therapieangebotes bei schwierigen Fällen bzw. Zweifelsfällen in Schul- und Kindergartenfragen festgelegt. Die fachlich richtige Triage ist auf diesem Wege gewährleistet.

Die Ausschöpfung der finanziellen Einnahmemöglichkeiten im bestehenden psychosozialen Therapieangebot im Kanton Graubünden bildete Gegenstand des im Postulat erwähnten Berichtes aus dem Jahre 2000 zu den Leistungen und Schnittstellen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Graubünden (KJPD) sowie des Schulpsychologischen Dienstes (SpD) im Spiegel des TarMed. Die Regierung ist bereit, diese Frage zu gegebener Zeit nochmals zu prüfen. Gemäss dem erwähnten Bericht soll bis aus Weiteres jedoch von Schritten zu einer Zusammenlegung des KJPD sowie des SpD unter einem gemeinsamem Dach abgesehen werden. Die frühestmögliche Prüfung dieser Frage bietet sich laut Bericht nach einigen Jahren Erfahrung mit dem TarMed an. Bis dahin wird das Quadrifoglio sicherstellen müssen, dass die einnahmeseitigen Potenziale ausgeschöpft werden. Im Quadrifoglio treffen sich die Leiter des kantonalen Sozialamtes, des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes, des Schulpsychologischen Dienstes und des Heilpädagogischen Dienstes zu regelmässigen Besprechungen.

Die Regierung ist bereit, das Postulat mit diesen Einschränkungen entgegenzunehmen.

Datum: 29. April 2003