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Session: 25.03.2003
Im Verlaufe des Jahres 2002 hat der Bund die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) eingeleitet. Die vorgesehene Revision betrifft insbesondere die neue Regelung im Bereiche der Natur- und Landschaftsparks von nationaler Bedeutung. Das Gesetz sieht neu die Erweiterung der Parkkategorien vor, welche in National-, Landschafts- und Naturparks gegliedert werden. Im Hinblick auf die dem Kanton zukommende Rolle bei der Errichtung und beim Betrieb neuer Parks hat sich die Regierung zuhanden des Bundes vernehmen lassen, wobei auch die Stellungsnahmen der ERFA-Regio schwergewichtig berücksichtigt wurde.
Für die im kantonalen Richtplan vorgesehenen und zurzeit in Ausarbeitung stehende Projekte, Nationalpark-Adula und die beiden Landschaftsparks Parc Ela Mittelbünden und Parc Schamserberg ist eine umgehende Umsetzung im Anschluss an die Inkraftsetzung der entsprechenden Bundeserlasse und programme, welche für das Jahr 2005 vorgesehen sind, von grösster Bedeutung. Vor dem Hintergrund des kant. Richtplanes hat auch die Bündner Vereinigung für Raumplanung (BVR) gefordert, dass aus der Sicht der Raumentwicklung nebst Natur- und Heimatschutz auch regionalwirtschaftliche und gesellschaftliche Ziele gleichwertig miteinbezogen werden.
Damit die Verwirklichung dieser Projekte daher nicht, auf Grund der dannzumal, voraussichtlich noch fehlenden kant. Anschlussgesetzgebung, verzögert und sogar gefährdet werden kann, ist hiefür eine eigentliche gesamtkantonale Strategie für das konkrete Vorgehen unabdingbar. In Anbetracht der grossen regionalwirtschaftlichen Bedeutung dieser Parkprojekte kann, nach der Genehmigung der entsprechenden Bundeserlasse und programme, kein Aufschub der Realisierung als Folge der fehlenden kant. Gesetzgebung in Kauf genommen werden.

Aus diesem Grunde ersuchen die Postulanten die Regierung:

1. Die Mitfinanzierung der laufenden Projektierungsarbeiten bis zur Genehmigung der entsprechenden Bundeserlasse zuzusichern.

2. Eine Übergangsregelung auszuarbeiten, welche eine unterbruchslose Umsetzung der Parkprojekte nach dem Erlass des Bundesgesetzes ermöglicht. Die finanzielle Beteiligung des Kantons an die Errichtung und den Betrieb des Parks soll demzufolge bereits vor der Genehmigung der Anschlussgesetzgebung gewährleistet sein.

Chur, 25. März 2003

Name: Cathomas, Brüesch, Hess, Ambühl, Augustin, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Biancotti, Büsser, Capaul, Casanova (Vignogn), Cathomas, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Crapp, Dalbert, Dermont, Frigg, Gross, Hardegger, Jäger, Keller, Kessler, Lardi (Le Prese), Lardi (Poschiavo), Locher, Loepfe, Luzio, Maissen, Märchy, Montalta, Noi, Parpan, Patt, Peretti, Pfenninger, Plozza, Portner, Quinter, Righetti, Rizzi, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Vals), Schütz, Thöny, Trachsel, Trepp, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Valsecchi, Zanolari, Zindel

Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Postulat


Antwort der Regierung

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 wird gegenwärtig teilrevidiert. Mit einem neuen Abschnitt soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden für Nationalparks sowie Natur- und Landschaftsparks von nationaler Bedeutung, die sowohl für Natur und Landschaft als auch für die regionale Bevölkerung und Wirtschaft Vorteile bringen sollen. Gegenwärtig wird die Vernehmlassung ausgewertet. Die zukünftige Gesetzgebung betreffend Parks ist deshalb noch nicht im Einzelnen bekannt, insbesondere ist noch offen, in welchem Umfang sich der Bund an der Errichtung, am Betrieb und am Unterhalt von Paärksrken beteiligen wird. Die Koordination zwischen Projektträgern, kantonalen Amtsstellen und Bund ist sichergestellt.

In Graubünden werden zurzeit Projekte für verschiedene Parks bearbeitet: Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt "Parc Ela" in der Region Mittelbünden. Die Finanzierung der Planung ist durch Beiträge des Bundes (Impulsprogramm zur Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum, Regio Plus) und des Kantons (Wirtschaftsförderung) gesichert. Für den "Nationalpark Adula" ist die Machbarkeitsstudie Phase 1 abgeschlossen. Die Mitfinanzierung erfolgte gestützt auf die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung durch Beiträge des Bundes und der Kantone Graubünden und Tessin. Weiter wird das „UNESCO-Biosphärenreservat Val Müstair“ Teil einer Regio Plus-Eingabe beim Bund sein.

Die beiden Projekte "Park Schamserberg" in der Regio Viamala und der Landschaftspark Prättigau/Rätikon erfüllen die Voraussetzungen eines Regio Plus-Projektes zur Zeit nicht. Beim Projekt Park Schamserberg ist gemäss früheren Beschlüssen zu beachten, dass zuerst im Rahmen einer Gesamtschau regionsintern abgeklärt werden soll, welche Investitionen und Projekte zur Zielerreichung nötig sind. Das Projekt „Naturmonument Ruinaulta“, als inszenierter Attraktionspunkt und nicht als Park, könnte im Rahmen eines regionalen Konzeptes durch den Kanton finanziell unterstützt werden.

Bei der Konzeption eines Regionalparks ist neben den Aspekten Natur, Landschaft und Kultur auch aufzuzeigen, wie die regionale Wirtschaft gestärkt, die touristische Nachfrage gefördert und weitere, wenn möglich branchenübergreifende Kooperationen integriert werden können. Parks können für Regionen eine Chance darstellen. Heute wird davon ausgegangen, dass in der Schweiz etwa zwei bis drei neue Nationalparks und maximal fünfzehn Regionalparks (Landschafts- und Naturpärke) entstehen werden.

Die Regierung steht der Entwicklung von Parks im Sinne des Richtplans 2000 weiterhin positiv gegenüber. Die Erfahrungen, die aus dem Projekt "Parc Ela" gewonnen werden, dienen ihr als Grundlage für die Unterstützung weiterer Parks. Für die Mitfinanzierung von Parks (Projektierung sowie Errichtung und Betrieb) bestehen im Kanton Graubünden bereits gesetzliche Grundlagen. So sieht Art. 5 des Gesetzes über die Förderung des Natur- und Heimatschutzes im Kanton Graubünden (KNHG) vom 24. Oktober 1965 vor, dass der Kanton den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Erhaltung und Sicherung der besonderen Schönheiten der Natur fördert. Gemäss Art. 8 KNHG bestimmt der Grosse Rat im Voranschlag den Kredit für Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes. Ob im Anschluss an die Revision des NHG eine Revision des KNHG notwendig wird, muss dannzumal geprüft werden.

Zu den konkreten Begehren äusserst sich die Regierung somit wie folgt:

1. Die laufenden Projektierungsarbeiten zusätzlicher Parks können lediglich im Sinn der obigen Ausführungen unterstützt werden. Die Ergebnisse der Projekte (Ela, Adula, Biosphäre Val Müstair) sind abzuwarten.

2. Die Ausarbeitung einer Übergangsregelung hält die Regierung nicht für notwendig, da die bestehenden gesetzlichen Grundlagen genügen.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragt die Regierung, Begehren 1 des Postulates teilweise zu überweisen und Begehren 2 abzulehnen.

Datum: 6. Mai 2003