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Session: 25.03.2003
Am 28.02.03 wurde die Vereinbarung zwischen dem Ente Ospedaliero Cantonale (Bellinzona) und dem Kanton Graubünden, bzw. dem Sanitätsdepartement erneuert.
Die in Frage stehende Vereinbarung regelt die Hospitalisierung von Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Mesolcina-Calanca in den Spitälern des Spitalverbundes „Ospedale regionale Bellinzona e Valli ORVB“, dem das Ospedale Regionale di Bellinzona, das Ospedale di zona di Leventina, Faido und das Ospedale di zona di Blenio, Acquarossa angehören.
Gemäss der Vereinbarung verpflichtet sich der Ente Ospedaliero cantonale, für die Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Mesolcina-Calanca in allen Klassen dieselben Tarife anzuwenden, die für die im Tessin niedergelassenen Patientinnen und Patienten angewandt werden; im Gegenzug beteiligt sich der Kanton Graubünden am Spitaldefizit und an den Amortisationen der Spitäler nicht nur von Bellinzona, sondern jetzt auch von Faido und Acquarossa.
Angesichts dieser offenkundigen Gleichstellung (aufgrund der Vereinbarung) der drei obengenannten Spitalstrukturen frage ich die Regierung an, Erklärungen über die Einschränkungen der freien Wahlmöglichkeit der Patientinnen und Patienten aus dem Moesano abzugeben, welche die Strukturen von Faido und Acquarossa benutzen wollen. Diese Einrichtungen sind integrierender Bestandteil der Vereinbarung.

Chur, 25. März 2003

Name: Noi

Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage


Antwort der Regierung

Für die Sicherstellung der Spitalversorgung in der Region Mesolcina-Calanca hat der Kanton Graubünden im Jahre 1990 mit der Ente Ospedaliero Cantonale, Bellinzona, eine Vereinbarung über die Hospitalisierung von Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Mesolcina-Calanca im Spital San Giovanni in Bellinzona abgeschlossen.

Im Zuge von Rationalisierungsmassnahmen schlossen sich das Spital San Giovanni in Bellinzona, das Spital di zona di Leventina, Faido, und das Spital di zona di Blenio, Acquarossa, im Jahre 2000 zur Organisation Ospedale Regionale Bellinzona e Valli (ORBV) zusammen.

Der Zusammenschluss der drei Spitäler zur neuen Organisation ORBV bedingte eine Anpassung der Vereinbarung zwischen der Ente Ospedaliero cantonale, Bellinzona, und dem Kanton Graubünden an die neuen Gegebenheiten. Die Regierung hat die neue Vereinbarung am 25. Februar 2003 genehmigt.

Neu beteiligt sich der Kanton Graubünden wie beim Spital San Giovanni in Bellinzona entsprechend dem Verhältnis des Totals der Pflegetage des betreffenden Spitals zu den Pflegetagen der Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Mesolcina-Calanca auch am Spitaldefizit und den Amortisationen des Spitals di zona di Leventina in Faido und des Spitals di zona Blenio in Aquarossa. Die ORVB hat sich ihrerseits neu verpflichtet, Patientinnen und Patienten, die eine Nachbehandlung (postakute Behandlung) benötigen, in die Spitäler der Mesolcina zu verlegen. Wenn diese Spitäler nicht in der Lage sind, die Patientinnen und Patienten für eine Nachbehandlung aufzunehmen, können diese gemäss der Vereinbarung auch in die anderen Spitäler der ORVB verlegt werden.

Für den Kanton Graubünden wie auch für die Gemeinden der Spitalregion Mesolcina-Calanca entstehen aufgrund der neuen Vereinbarung keine Mehrkosten. Durch die frühzeitige Verlegung der Patientinnen und Patienten vom teureren Zentrumsspital in Bellinzona in die günstigere Clinica San Rocco, Grono, oder in Ausnahmefällen, wenn die Aufnahme in der Clinica San Rocco nicht möglich ist, in die beiden andern Spitäler der ORVB sollte die Kostenbeteiligung des Kantons und der Gemeinden eher tiefer ausfallen.

Auf die Gleichstellung der Spitäler in Faido und Aquarossa mit der Clinica San Rocco wurde auf Antrag der ORMO in der neuen Vereinbarung verzichtet. Angesichts der gegenüber den Spitälern der ORVB tieferen Kosten der Clinica San Rocco ist die Bevorzugung der Clinica San Rocco durch die ORMO nachvollziehbar.

Die Regierung weist abschliessend darauf hin, dass Personen, die Wert auf die freie Spitalwahl legen, die Möglichkeit haben, sich gegen einen Aufpreis bei ihrer Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für „freie Spitalwahl ganze Schweiz“ abzuschliessen.

Datum: 6. Mai 2003