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Session: 11.06.2003
In der Oktober-Session 2000 hat der Grosse Rat der Totalrevision der Verordnung über die Kantonale Pensionskasse zugestimmt. Der Deckungsfehlbetrag per 1. Januar 2005 ist durch die obligatorisch angeschlossenen Arbeitgeber abzutragen. Durch diese Ausfinanzierung ergeben sich für den Kanton und die Gemeinden enorme finanzielle Verpflichtungen. In der vorgelegten Botschaft der Regierung (Heft Nr. 3/2000-2001) war der damalige Deckungsfehlbetrag mit 312 Mio. Franken beziffert worden.

In den letzten zweieinhalb Jahren haben sich die damit verbundenen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Der Deckungsfehlbetrag hat sich beinahe verdoppelt und liegt per Stichtag 31. Dezember 2002 auf 616 Mio. Franken (resp, 554 Mil. zur Marktwert). Die Belastungen für den Kanton und die Gemeinden werden entsprechend ansteigen. Allein der Kanton wird einen Betrag von 375 - 400 Mio. Franken aufbringen müssen, hinzu kommen noch die Beiträge der Gemeinden von rund 150 Mio. Franken und jene der selbstständigen Anstalten von ca. 110 Mio. Franken. Pro Gemeindeangestellter wurde damals mit der Summe von Franken 50 000.- gerechnet. Ende 2002 war diese Summe schon auf 84 000.- angestiegen. Der Kanton steht bekanntlich vor gewaltigen finanziellen Problemen und schnürt gegenwärtig ein einschneidendes Sparpaket. In zahlreichen Gemeinden präsentiert sich die Situation auch nicht wesentlich komfortabler, nachdem ihnen immer mehr Aufgaben überbürdet werden. Die landesweit entfachten Diskussionen über die Verhältnisse in der 2. Säule lassen ebenfalls aufhorchen.

In Anbetracht der riesigen Summen, welche da den Finanzhaushalten entzogen und welche die Finanzlagen tiefgreifend und nachhaltig belasten werden, drängt sich eine erneute und generelle Überprüfung der Zahlungsmodalitäten der Kantonalen Pensionskasse dringend auf. In diesem schwierigen Umfeld soll die Regierung auch alternative Möglichkeiten der Finanzierung aufzeigen, beispielsweise sind Fragen von Garantieverpflichtungen oder Darlehen mit hohen Laufzeiten zu prüfen. Solche Anlagen dürften selbst für eine Pensionskasse nach den Erfahrungen der letzten Jahren nicht uninteressant sein. Zudem soll die Regierung insbesondere auch die finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden beleuchten, zumal andere Kantone aus ähnlichen Gründen in Schieflage geraten sind. Als Minimum sollte die Regierung überprüfen‚ ob nicht wenigstens eine verlängerte Frist von fünf Jahren für die Rückzahlung der Kantons- und Gemeindebeiträge gewährt werden kann.

Chur, 11. Juni 2003

Name: Capaul, Parolini, Zarro, Bär, Beck, Berther (Sedrun), Biancotti, Bundi, Casanova (Vignogn), Cathomas, Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Kleis-Kümin, Luzio, Maissen, Parpan, Pfister, Crapp, Demarmels, Dermont, Fallet, Farrèr, Federspiel, Geisseler, Giacometti, Hardegger, Hartmann, Hess, Quinter, Rizzi, Schmid,Tomaschett, Tramèr, Tuor, Zanetti, Zanolari, Zindel

Session: 11.06.2003
Vorstoss: dt Auftrag



Antwort der Regierung

In der Oktober-Session 2000 hat der Grosse Rat beschlossen, die Kantonale Pensionskasse Graubünden (KPG) in den Jahren 2005 bis 2011 auszufinanzieren. Ziel der Ausfinanzierung ist die rechtliche Verselbständigung der Kasse und die Ablösung der Staatsgarantie.

Der Deckungsfehlbetrag der KPG ist bis spätestens 31.12.2011 vollständig abzutragen. Für alle obligatorisch angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wird der der Pensionskasse geschuldete Betrag auf den 1.1.2005 ermittelt und ist in der Folge bis zum 31.12.2011 in grundsätzlich sieben Tranchen abzutragen. Berechnungsgrundlage bildet der prozentuale Anteil eines jeden obligatorisch angeschlossenen Arbeitgebenden am gesamten Fehlbetrag, berechnet auf den Stichtag 31.12.2000. Die anfallenden Annuitäten sind per 31.12.2004 zu fixieren und bis zur vereinbarten Laufzeit zu bezahlen.

Seit Ende 2000 haben sich die Rahmenbedingungen und damit auch die Situation für die KPG massiv verschlechtert. Diese Tatsache bereitet auch der Regierung grosse Sorge. Der Hauptgrund für die verschlechterte Situation liegt in der seit drei Jahren andauernden Börsenbaisse.

Die Abtragung des Fehlbetrages trifft Kanton und Gemeinden gleichermassen stark. Im Lichte der Sparmassnahmen des Kantons ist die zusätzliche Belastung besonders schwer zu tragen. Der Zeitpunkt für eine Ausfinanzierung ist aber immer ungünstig. Die Regierung will deshalb an der vom Grossen Rat beschlossenen Ausfinanzierung der Pensionskasse grundsätzlich festhalten.

Die KPG hat den Gemeinden die Konditionen für die Entgegennahme von Vorauszahlungen und für die Gewährung von Darlehen im Rahmen der Ausfinanzierung mitgeteilt. Aufgrund des vom Grossen Rat gewählten Enddatums der Ausfinanzierung wurde vorgesehen, Darlehen bis längstens zum 31.12.2011 zu gewähren. Die Regierung ist jedoch bereit zu prüfen, ob die Dauer der durch die Pensionskasse zu gewährenden Darlehen um maximal zehn Jahre bis 2021 verlängert werden kann. Im Rahmen länger dauernder Darlehen würde auch die Amortisation auf eine längere Dauer verteilt. Dies würde dazu beitragen, die Belastung der Haushalte etwas zu glätten.

Im Hinblick auf die Ausfinanzierung sind entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die Regierung plant, diese dem Grossen Rat im Rahmen einer Revision des Finanzhaushaltsgesetzes rechtzeitig vorzulegen.

Es ist sodann darauf hinzuweisen, dass der Bund zurzeit Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge prüft. Gemäss Zeitplan können die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen frühestens per 1.4.2004 in Kraft treten. Die entsprechenden Anpassungen des BVG sind noch durch die eidgenössischen Räte zu beschliessen. Die Regierung beobachtet auch diese Entwicklungen sorgfältig und wird zu gegebener Zeit - soweit sinnvoll - entsprechende Massnahmen vorschlagen oder einleiten.

Wie ausgeführt erachtet es die Regierung aber als richtig und wichtig, von der vom Grossen Rat beschlossenen Ausfinanzierung nicht abzurücken.

Die Regierung ist bereit, diesen Auftrag im Sinne der Ausführungen entgegenzunehmen.

Datum: 2. September 2003