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Session: 25.08.2003
Die rigorosen Sparmassnahmen des Bundes für die Jahre 2004 2007 haben für den Nationalstrassenbau und für den Schienenverkehr schmerzhafte Folgen. Dies führt vor allem zu zeitlichen Verzögerungen bei Projekten, die sich erst in der Planungsphase befinden. Geplante Lärmsanierungen dürfen aber nicht zurückgestellt werden, ansonsten der Staat seine Glaubwürdigkeit im Bereich Umweltpolitik in Frage stellen würde. Zudem besteht hier eine gesetzliche Verpflichtung.
So haben die direkten Anwohner an der San Bernardinoroute, deren Lebensqualität in den letzten Jahren durch den Mehrverkehr von schweren Brummis (Lkw) geschmälert wurde, Anrecht auf Lärmschutzmassnahmen.
Nachdem die Verlegung der Nordspur der A 13 zwischen Chur und Zizers zur Südspur aus den genannten Spargründen in weite Ferne gerückt ist, wird die Regierung ersucht, alles zu unternehmen, dass in diesem Nationalstrassenbereich die notwendigen Lärmschutzwände bis ins Jahr 2006 erstellt werden. Die Finanzierung kann im Rahmen des Sparprogrammes sichergestellt werden, indem die Realisierungsprioritäten bei den Nationalstrassenprojekten GR neu festgelegt werden. Ebenso wird die Regierung gebeten, bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden, damit die von der SBB im Jahr 2005 geplanten Lärmsanierungen an der Strecke Sargans Chur nicht verzögert werden. Vor allem gilt es den Lärm der SBB-Stahlbrücken in Landquart zu dämpfen, welcher die Bevölkerung von Landquart und Mastrils von morgens früh bis abends spät plagt und nervt.

Chur, 25. August 2003

Name: Dudli, Nigg, Geisseler, Beck, Bleiker, Büsser, Casty, Caviezel (Thusis), Conrad, Donatsch, Fleischhauer, Göpfert, Gredig-Hug, Hübscher, Janom Steiner, Jeker, Lemm, Möhr, Montalta, Parolini, Pedrini, Pfiffner, Portner, Ratti, Robustelli, Stiffler, Stoffel, Trachsel, Vetsch (Klosters), Zarn, Zindel, Caviezel (Chur), Campell

Session: 25.08.2003
Vorstoss: dt Auftrag



Antwort der Regierung

Wie die Lärmbelastungskataster im Bereich der Nationalstrasse A 13 im Churer Rheintal zeigen, sind gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Lärmschutzverordnung einzig im Bereich Trimmis und Chur Nord Massnahmen notwendig. Die öffentliche Planauflage im Fall Chur ist erfolgt und die Lärmschutzwände werden in diesem Fall in den nächsten Jahren realisiert. Das ursprüngliche Lärmsanierungsprogramm der A13 für die Gemeinde Trimmis sah lediglich im Bereich "Strässli" eine Lärmschutzwand vor, da die massgeblichen Lärmgrenzwerte dort nur bei einzelnen Liegenschaften überschritten werden. Im Zuge der Detailabklärungen wurde jedoch erkannt, dass zweckmässigerweise auch die notwendige bauliche Erneuerung dieses Nationalstrassenabschnittes an die Hand genommen werden sollte. Optimierungsüberlegungen bezüglich Sanierungsumfang, Bauabläufen, Kosten sowie Lärm- und Abgasemissionen zeigten, dass eine Verlegung der Nordspur die weitaus sinnvollste Lösung darstellt und die soziale und ökologische Nachhaltigkeit dadurch am Besten gewährleistet wird. Die öffentliche Planauflage des Projektes findet mit Genehmigung des Bundes voraussichtlich im Frühjahr 2004 statt. Verlässliche Angaben zum Baubeginn können wegen der Sparmassnahmen des Bundes nicht gemacht werden. Für die Realisierung der ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzwände in Trimmis müsste mit Kosten von 2 - 3 Mio. Franken gerechnet werden, da gewisse minimale Ausbau- und Sanierungsarbeiten, wie die Erstellung eines einseitigen Standstreifens, auch bei dieser Lösung unumgänglich wären.
Die Regierung erachtet es bei dieser Sachlage als wichtig, das Projekt der Verlegung der Nordspur weiter voranzutreiben, da der entsprechende Nutzen für die Anwohner und die Gemeinde Trimmis deutlich höher ausfällt. Eine kurzfristige Erstellung von Lärmschutzwänden an der heutigen Strasse ist hingegen aus technischen und verfahrensmässigen Gründen abzulehnen. Eine solche Massnahme würde die Chancen für die geplante grossräumige Lösung entscheidend verringern.
Mit Bezug auf den Schienenverkehr ist anderseits erwähnenswert, dass das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen und der entsprechende Bundesbeschluss über die Finanzierung am 1. Oktober 2000 in Kraft getreten sind. Die gegenwärtigen Sparmassnahmen des Bundes haben auf die Lärmsanierung der Bahnen voraussichtlich keinen negativen Einfluss. Die SBB und die RhB setzen bei der Lärmsanierung primär auf Verbesserungen beim Rollmaterial. Bei den SBB-Reisezugwagen soll das Programm bis Ende 2004, bei den SBB- und Privat-Güterwagen bis 2009 abgeschlossen werden. Bei der RhB muss im Rahmen des laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts zuerst abgeklärt werden, ob der Lösungsansatz der SBB überhaupt für eine Gebirgsbahn mit Vakuumbremsen tauglich ist.
An Stellen, wo sich trotz Rollmaterialsanierung auch in Zukunft Grenzwertüberschreitungen ergeben, werden Projekte für Lärmschutzbauten ausgelöst. Wie bereits allen Anwohnern entlang der SBB-Bahnlinien im Oktober 2000 mitgeteilt, werden diese Projektierungsarbeiten für die SBB-Strecke im Churer Rheintal im Jahre 2005 aufgenommen. Ob und welche Massnahmen in Landquart ergriffen werden müssen (z.B. Sanierung oder Ersatz der Stahlbrücke, Einbau von Lärmschutzfenstern), kann zum heutigen Zeitpunkt deshalb noch nicht gesagt werden.
Die Regierung wird sich dafür einsetzen, dass die besagten Massnahmen im Bereich der Strasse und Schiene zügig vorangetrieben bzw. rasch an die Hand genommen werden, damit die betroffene Bevölkerung vor den übermässigen Lärmbelastungen geschützt werden kann. Mit den entsprechenden Einschränkungen ist die Regierung deshalb bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen.


Datum: 2. Oktober 2003