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Session: 26.08.2003
Seit 1993 geht im Stipendienwesen ein schleichender Abbau voran. Stipendien sind ein wesentliches Instrument, dass auch Kinder aus weniger gut bemittelten Familien ihre Bildungschancen wahrnehmen können.
1993 schütteten Bund und Kantone noch 322 Mio. Franken an Stipendien und 36 Mio. Franken an Darlehen aus. Seither nahmen die Beiträge kontinuierlich ab und die Zahl der Studierenden kontinuierlich zu. 2001 bezahlten die Kantone nur noch 277 Mio. Franken an Stipendien und 27 Mio. Darlehen an 10,6% der 470000 Personen, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvierten. Der Bundesanteil betrug knapp ein Drittel entsprechend 90 Mio. Franken.
Durch den neuen Finanzausgleich will der Bund seinen Anteil auf 25 Mio. Fr. reduzieren und nur noch Beiträge für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen ausschütten.
Der Präsident der Interkantonalen Stipendienkonferenz Charles Stirnimann schlägt Alarm und sieht die Chancengleichheit im Bildungswesen aufs höchste bedroht.
Der Kanton St. Gallen zum Beispiel erhielte ab 2007 vom Bund nur noch 1 Mio. statt 4,3 Mio. Franken, Luzern 800`000 statt 3,4 Mio. Franken.
Die Kantone sollen nach Finanzausgleich die Löcher in den Stipendienkassen stopfen, der Bund wird je nach Finanzkraft 16-58% der Kosten bezahlen, auf der Tertiärstufe für alle Kantone nur noch 16%.

Zu den Fragen:

1. Mit wieviel % werden neu die Stipendien in Graubünden vom Bund subventioniert werden, wie hoch wird der Ausfall in Franken sein?

2. Ist die Regierung bereit das Stipendienvolumen mindestens indexiert nach dem Kostenindex, auf dem heutigen Niveau aufrecht zu erhalten?

3. Wieviele Personen erhalten in Graubünden zur Zeit und in den letzten 10 Jahren Stipendien und Darlehen?

4. Wie steht Graubünden im Vergleich zur übrigen Schweiz bezüglich der Anzahl der StipendienempfängerInnen und der Höhe der ausgeschütteten Stipendien?

5. Sieht die Regierung Handlungsbedarf, die Situation zu verbessern falls der Vergleich zu Ungunsten der BünderInnen , die sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, ausfällt?

6. Wenn Ja , was gedenkt sie konkret und in welchem Zeitraume zu tun?

Chur, 26. August 2003

Name: Trepp, Bucher-Brini, Jäger, Arquint, Baselgia-Brunner, Cavigelli, Frigg-Walt, Jaag, Keller, Koch, Meyer-Grass (Klosters), Meyer Persili (Chur), Mengotti, Michel, Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Portner, Righetti, Schütz, Zanolari, Zindel, Caviezel (Chur), Toschini, Valär, Florin-Caluori

Session: 26.08.2003
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

1. Mit dem neuen Finanzausgleich (NFA) sollen die Bundesbeiträge an die Stipendien in der Sekundarstufe II vollumfänglich entfallen (Beitragsausfall in der Höhe von rund 2,4 Mio. Franken). An die Stipendienaufwändungen der Tertiärstufe will der Bund noch 16 % bezahlen (Bundesbeitrag aktuell 39 %). Bei Bruttoaufwändungen für Stipendien von rund 11 Mio. Franken würde der Beitragsausfall für Graubünden insgesamt rund 3,5 Mio. Franken betragen. Der Ausfall im Stipendienbereich soll den Kantonen hingegen über das Gesamtsystem der NFA vollständig ausgeglichen werden. In diesem Sinne unterstützt die Regierung das NFA-Projekt.

2. Die Ausbildungsbeiträge werden auf der Grundlage der kantonalen Stipendiengesetzgebung ausgerichtet. Der Bundesbeitrag hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Umfang der kantonalen Stipendien, da es sich um einen Beitrag an unsere Aufwändungen handelt. Die Regierung beabsichtigt nicht, die kantonale Stipendiengesetzgebung so zu ändern, dass künftig weniger Stipendien ausgerichtet werden.
Den Maximalkredit für Darlehen und Stipendien legt der Grosse Rat in seiner Vollziehungsverordnung zum Stipendiengesetz fest. Gemäss Art. 1 dieser Verordnung (BR 450.210) stehen für Stipendien gemäss Stipendiengesetz (ohne Stipendien an berufliche Aus- und Weiterbildung) zu Lasten des Kantons jährlich netto höchstens Fr. 5'000'000 - ohne die Beiträge des Bundes - zur Verfügung. Demnach müsste der Grosse Rat diese Limite im Zusammenhang mit der Einführung des NFA anheben oder eventuell ganz aufheben, um Stipendienauszahlungen im aktuellen Umfang weiterhin zu gewährleisten. Die Anpassung von Art. 1 der Vollziehungsverordnung könnte auch im Rahmen einer Budgetbotschaft erfolgen.

3. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl Personen, welche in den letzten 10 Jahren Stipendien erhalten haben:

Jahr Anzahl Bezüger

1991 1'884
1992 1'934
1993 1'905
1994 1'923
1995 1'983
1996 2'037
1997 2'034
1998 2'166
1999 2'046
2000 2'114
2001 2'794
2002 2'893

Darlehen wurden in dieser Zeitspanne keine ausgerichtet. Wie die Statistik zeigt, hat die Anzahl der Stipendien beziehenden Personen seit 1991 stark zugenommen.

4. Auf der Basis der schweizerischen Statistik des Jahres 2002 ergibt sich folgendes Bild:
- Wird der Prozentsatz der Bezüger in Relation zur Bevölkerung gebracht, zeigt sich, dass im Kanton Graubünden 1.56% der Bevölkerung Stipendien beziehen. Gesamtschweizerisch sind es durchschnittlich 0.73%.
- Wird das durchschnittliche Jahresstipendium (Fr. 5'734) des Kantons Graubünden mit den schweizerischen Durchschnitten (Fr. 6'147) verglichen, liegt der Kanton unter diesem Wert.
- Wird das statistische Stipendium pro Kopf der Bevölkerung des Kantons Graubünden (Fr. 60.22) mit dem schweizerischen Durchschnitt (Fr. 37.17) verglichen, liegt der Kanton deutlich darüber.

5/6. Zur Zeit besteht kein Handlungsbedarf. Daher sind auch keine Massnahmen geplant.


Datum: 22. Oktober 2003