Das Bundesamt für Landwirtschaft hat entschieden, "Raclette du Valais" zur geschützten Herkunftsbezeichnung zu erklären, was es allen anderen Raclette Herstellern verunmöglicht, diesen Typ Käse unter dem Namen Raclette in der Schweiz zu verkaufen. Rund 50 Einsprachen gegen den AOC-Eintrag wurden abgewiesen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) begründete seinen Entscheid damit, dass "Raclette" eine bereits seit 1574 dokumentierte Bezeichnung für Schmelzkäse aus dem Kanton Wallis ist.
Dieser Entscheid des BLW dürfte sich negativ auf die gesamte Schweizer Milchproduktion auswirken, da zurzeit nur 13 Prozent (1800 Tonnen) der gesamten Milchproduktion aus dem Wallis stammen. Der Entscheid trifft den Milchmarkt Schweiz auch deshalb hart, weil europäische Hersteller vom Entscheid ausgenommen sind, und ihren in der EU produzierten Schmelzkäse in der Schweiz weiterhin unter der Bezeichnung "Raclette" verkaufen können. Es bestehen deshalb berechtigte Befürchtungen, dass der Markt mit ausländischem Raclette-Käse überflutet werden könnte.
Der BLW-Entscheid dürfte auch für Graubünden Konsequenzen haben, sind doch die Raclette-Käserei in Landquart, und damit auch die gesamte Bündner Milchwirtschaft, unmittelbar vom Entscheid betroffen. Die Raclette-Käserei in Landquart, ihres Zeichens die grösste Raclette-Käserei der Schweiz, wurde nach dem Grounding der Swiss Dairy Food AG vom Emmi Milchkonzern übernommen und beschäftigt ca. 30 Mitarbeiter.
Aufgrund der Bedeutung der Raclette-Produktion für die Bündner Milchwirtschaft kann es dem Kanton Graubünden nicht gleichgültig sein, welche Konsequenzen sich aus diesem skurrilen Entscheid des Bundesamtes für Landwirtschaft ergeben. Deshalb drängen sich folgende Fragen auf:
1. Wie schätzt die Regierung die Auswirkung des Entscheides auf den Käsereistandort Landquart und die Bündner Milchwirtschaft ein?
2. Ist die Regierung bereit, allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Bündner Bauernverband und den Organisationen der Bündner Milchproduzenten beim Bundesamt für Landwirtschaft auf politischem Weg zu intervenieren?
3. Der Kanton hat sich bei der Erstellung der Käserei Landquart damals stark engagiert. Bestehen von Seiten des Kantons her vertragliche Forderungen oder Bedingungen an die Betreiber und Eigentümer der Käserei Landquart, dass am Standort Landquart Raclette produziert werden muss, oder stünde einer allfälligen Umnutzung von Seiten des Kantons nichts im Wege?
Chur, 8. Dezember 2003
Name: Farrér, Michel, Nigg, Bachmann, Bär, Barandun, Beck, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Brüesch, Bundi, Büsser, Cahannes Renggli, Capaul, Casanova (Vignogn), Cavegn-Kaiser, Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Christoffel-Casty, Crapp, Demarmels, Dermont, Fallet, Federspiel, Feltscher, Geisseler, Giacometti, Hanimann, Hardegger, Hartmann (Champfér), Heinz, Hess, Jeker, Kleis-Kümin, Loepfe, Luzio, Maissen, Möhr, Parpan, Pfenninger, Pfister, Plozza, Portner, Quinter, Ratti Righetti, Rizzi, Sax, Telli, Thomann, Tomaschett, Tramèr, Tremp, Wettstein, Zanetti, Zarn, Nay, Valär, Hartmann (Chur), Gunzinger, Caviezel (Chur)
Session: 8.12.2003
Vorstoss: dt Anfrage