Laut einer Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) rechnen 56% der Autofahrerinnen und Autofahrer nicht damit, dass sie in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Und 64% sind noch überhaupt nie bewusst kontrolliert worden. Kürzlich konnte man einem Medienartikel entnehmen, dass die Summe der eingenommenen Bussengelder der Kantonspolizei im Kanton Graubünden vom Jahre 1997 - 2002 um 18% abgenommen hat. Gab es im Jahre 1997 noch Bussseneinnahmen in der Höhe von Fr. 2'044'000.--, so sanken diese Einnahmen im Jahre 2002 auf 1'671'000.--. Im Kanton Baselland hingegen stiegen die Einnahmen in der gleichen Zeit um 677%; offensichtlich dank zehn neuer „Blechpolizisten“. Und die Raserunfälle gingen zurück. Regelmässige Kontrollen sind somit ein wirksames, präventives Mittel gegen Verkehrssünderinnen und -sünder.
Auf Bundesebene hat das Parlament zur Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit das Strassenverkehrsgesetz (SVG) revidiert und ein ganzes Bündel von Massnahmen beschlossen, u.a. soll der Blutalkoholgrenzwert von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt werden. Aber auch diese Massnahmen können nur durch vermehrt durchgeführte Kontrollen zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr führen.
Wir stellen der Regierung deshalb folgende Fragen:
1. Aus welchen Gründen gingen die Einnahmen der erwähnten Bussengelder der Kantonspolizei so massiv zurück?
2. Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass durch vermehrte, präventive Kontrollen die Unfälle infolge zu hoher Geschwindigkeit oder infolge Fahrens in angetrunkenem Zustand reduziert und somit die Sicherheit erhöht werden könnten?
3. Wird die SVG-Revision personelle Konsequenzen mit sich ziehen?
4. In welchem Umfange müssen die obenerwähnten Kontrollen im Zusammenhang mit dem WEF vernachlässigt werden?
Chur, 8. Dezember 2003
Name: Meyer Persili, Frigg-Walt, Peyer, Arquint, Baselgia-Brunner, Jaag, Jäger, Noi, Pfenninger, Schütz, Trepp, Zindel, Caviezel (Chur), Gartmann
Session: 8.12.2003
Vorstoss: dt Anfrage