Zur Frage 1: In unserem Kanton musste nach unserem Kenntnisstand bis heute glücklicherweise kein Schwallereignis mit gravierenden Personengefährdungen oder gar mit Todesfällen verzeichnet werden. Diese Tatsache dürfte u. a. darauf zurückzuführen sein, dass Personen, welche sich in Gewässerräumen aufhalten, sich grundsätzlich der potentiellen Gefahr bewusst sind und sich auch entsprechend verhalten.
Die betroffenen Kraftwerksbetreiber nehmen Fragen der Sicherheit ganz allgemein, aber auch speziell bezüglich des unmittelbaren Anstiegs des Wasserpegels in den öffentlichen Gewässern sehr ernst. Den daraus resultierenden Gefahren wird denn auch regelmässig mit verschiedenen Massnahmen Rechnung getragen. Bewährt haben sich unter anderem sogenannte Warnwasser als Vorläufer des eigentlichen Schwalls, erhöhte Wasserführungen in den Nachtstunden, vereinheitlichte Warntafeln, akustische und optische Warnsignale, Überwachung der Wasserfassungen mittels Videokameras, bauliche Massnahmen an den Wasserfassungen, allgemeine Informationsblätter, Alarmdispositive, Hinweise in den Medien oder im Internet sowie gezielte Informationen im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Canyoning, Riverrafting).
Dennoch ist es unerlässlich, dass auch die sich im Bereich von Gewässern mit Schwalleffekt aufhaltenden Personen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und ein Gefahrenbewusstsein entwickeln.
Zur Frage 2: Im Sommerhalbjahr, wenn Flussräume auch touristisch genutzt werden, verarbeiten die Kraftwerksanlagen die anfallenden Wasserfrachten in aller Regel mit geringeren Schwankungen. Zudem fallen bei einem deutlich höheren sommerlichen Basisabfluss die von den Kraftwerken während der Produktionsphase verursachten momentanen Änderungen weit weniger ausgeprägt als im Winter aus. In den Wintermonaten werden anderseits schon aufgrund des teilweise schwierigen Zugangs eher wenige Gewässerräume durch Personen begangen.
Zu den Fragen 3 und 4: Die Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) befasst sich schwergewichtig mit dem Schutz vor Hochwasser, mit dem Grundwasser, mit der Ökologie und mit der Wasserkraftnutzung am Alpenrhein. Es steht fest, dass die regelmässig künstlich erzeugten Schwälle im mehrheitlich kanalisierten Rhein zwischen Reichenau und dem Bodensee aus ökologischer Sicht als problematisch zu beurteilen sind. Die IRKA befasst sich deshalb im Rahmen des Projekts "Entwicklungskonzept Alpenrhein" mit möglichen Massnahmen, welche diese Schwälle dämpfen sollen. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Zu den Fragen 5 und 6: Obwohl die Sanierungsmassnahmen gemäss eidgenössischem Gewässerschutzgesetz nicht zur Aufgabe haben, die Schwälle zu minimieren, wird die Regierung im Zusammenhang mit dem angesprochenen Sanierungsbericht auch Möglichkeiten prüfen, um die ökologische Situation der betroffenen Gewässer generell zu verbessern.
Datum: 3. Februar 2004