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Session: 18.04.2005
Die Staatskasse des Kantons Graubünden wird im Jahr 2005 durch den Eingang von zwei ausserordentlichen Erträgen begünstigt, die gemeinsam deutlich über eine halbe Milliarde Franken betragen. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) bezahlt dem Kanton Graubünden aus der Verwertung der Goldreserven seinen Kantonsanteil von ca. CHF 436 Mio. aus. Die Graubündner Kantonalbank (GKB) wird über das Agio der Dotationskapital-Rückzahlung erwartungsgemäss einen ebenfalls dreistelligen Millionenbetrag überweisen.

Nach ab 1997 unterbrochenen sieben Jahren mit Defiziten in der Laufenden Rechnung und mit Fehlbeträgen in der Investitionsrechnung des Kantons schliesst die laufende Rechnung 2004 erstmals wieder mit einem Vorschlag in Höhe von CHF 20 Mio. ab. Dies ist ganz wesentlich Folge der Beschlüsse des Grossen Rates vom Juni/August 2003 betreffend die Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts.

In der Erwartung, dass an diesen Haushalt-Entlastungsbeschlüssen des Grossen Rates im Grundsatz wie auch im Einzelnen festgehalten wird und diese nur bei Vorliegen evidenter, unerwarteter Mängel modifiziert werden, drängen sich angesichts dieser neuen finanziellen Ausgangslage beim Kanton folgende Fragen auf, um deren Beantwortung die Regierung ersucht wird:

1. Teilt die Regierung die Ansicht, dass die ausserordentlichen Erträge seitens SNB und GKB nicht in die allgemeine Staatskasse zur Finanzierung des ordentlichen Aufwands der Laufenden Rechnung fliessen sollen, sondern ganz gezielt und konzentriert für die Erfüllung einzelner, besonders wichtiger öffentlicher Aufgaben (Schuldenabbau, Steuersenkungen, Innovationen) zu verwenden sind?

2. Trifft es zu, dass die Regierung die Steuerreform zu Gunsten von Ehepaaren und Familien nun prioritär vorantreiben und damit deren Steuerlast an diejenige von nicht verheirateten Personen und Paaren angleichen will?

3. Trifft es zu, dass die Regierung die Steuerreform zu Gunsten von KMU's nun prioritär vorantreiben und damit deren Steuerlast deutlich unter das schweizerische Mittel senken will? Ist sie der Überzeugung, damit ein Instrument zur Ansiedelung neuer Unternehmen zur Verfügung zu haben und die Steuereinnahmen-Ausfälle aus der Steuersenkung mittelfristig wieder wettmachen zu können?

4. Teilt die Regierung die Ansicht, dass ein Teil dieser ausserordentlichen Erträge zweckgebunden werden muss, um ausserordentliche Projekte mit hoher Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit im Interesse einer prosperierenden Zukunft für den Kanton und seine Bevölkerung zu verwenden (Innovationsfonds, Spezialfinanzierung o.Ä.)? Trifft es zu, dass die Regierung auch dieser strategischen Absicht Priorität einräumt?

5. Teilt die Regierung die Ansicht, dass ein Teil dieser ausserordentlichen Erträge zweckgebunden werden muss, um im kantonalen volkswirtschaftlichen Interesse wirtschaftliche Strukturen (Tourismus / Hotellerie; regionale Gewerbezentren) zu verbessern? Ist die Regierung bereit, auch dieser strategischen Absicht Priorität einzuräumen?

6. Teilt die Regierung die Ansicht, dass ein Teil dieser ausserordentlichen Erträge zweckgebunden werden muss, um politische Strukturen (Gemeindereformen) zu verbessern und durch eine bessere Erreichbarkeit der Gemeinden die Zentrumsbildung in den Regionen zu unterstützen? Ist die Regierung bereit, auch dieser strategischen Absicht Priorität einzuräumen?

Chur, 18. April 2005

Name: Cavigelli, Augustin, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bundi, Büsser, Cahannes, Capaul, Casanova (Vignogn), Cavegn, Crapp, Demarmels, Dermont, Fallet, Farrér, Fasani, Keller, Kleis-Kümin, Loepfe, Luzio, Maissen, Parpan, Pfister, Plozza Portner, Quinter, Righetti, Sax, Schmid, Tomaschett, Tremp, Tuor, Zanetti, Zanolari, Zarn, Zegg, Florin-Caluori, Foffa, Nay

Session: 18.04.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Angesichts der laufenden Ausschüttung des Kantonsanteils am Golderlös der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der möglichen Rückzahlung von Dotationskapital samt Agio der Graubündner Kantonalbank (GKB) an den Kanton, stellt die CVP-Fraktion verschiedene Fragen zur Verwendung dieser ausserordentlichen Erträge.

Die Regierung hatte in den letzten Jahren wiederholt Gelegenheit, sei es bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen, sei es in der Öffentlichkeit, sich zu diesem Thema zu äussern.

In der Antwort auf die Interpellation Tramèr (Maisession 2002) betreffend Verwendung des dem Kanton zukommenden Anteils an der Gewinnausschüttung der SNB wies die Regierung darauf hin, dass der Kanton in den letzten Jahren von Seiten des Bundes erhebliche Mehrbelastungen erfahren hat, welche nur zu einem kleinen Teil über die seit dem Jahr 2003 erfolgte zusätzliche Gewinnausschüttung aufgefangen werden können.

Bei der Beantwortung des CVP-Auftrages betreffend „Zukunft von Graubünden“ (15. Juni 2004) wurde seitens der Regierung festgehalten, dass die bestehenden kantonalen Gesetze (vorab das Wirtschaftsentwicklungsgesetz) genügende Grundlage bildeten, um innovative Projekte zum Wohle der kantonalen Wirtschaft zu unterstützen. Betont wurde sodann, dass auch das Abtragen von Schulden zur Förderung der Wirtschaft beitrage, da damit der Handlungsspielraum für die öffentliche Hand erhöht werde. In der anschliessenden Diskussion (Augustsession 2004) stützte der Grosse Rat diese regierungsrätliche Ansicht.
Schliesslich erörterte die Vorsteherin des Finanz- und Militärdepartementes (FMD) die Haltung der Regierung zur Verwendung der Erträge aus dem SNB-Gold anlässlich der Fragestunde des Grossen Rates in der Aprilsession 2005.

Die Haltung der Regierung zu diesem Thema hat sich nicht geändert.

Zu den einzelnen Fragen:

Frage 1
Wie eingangs erwähnt, hat die Regierung wiederholt darauf hingewiesen, dass die ausserordentlichen Erträge zum Schuldenabbau und zur punktuellen steuerlichen Entlastung der Familien und der juristischen Personen verwendet werden sollen. Die Antwort lautet ja.

Fragen 2 und 3
Die den Steuerbereich betreffenden Fragen können zusammengefasst beantwortet werden.
Die Vorsteherin des FMD und der Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung hatten am 7. März 2005 Gelegenheit, der Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik, den Fahrplan für die geplante kantonale Steuerreform zu präsentieren. Sie wiesen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die Regierung dem Grossen Rat im Sinne einer fiskalischen Auslegeordnung in der Dezembersession 2005 einen Bericht zur Steuerreform vorlegen werde. In diesem Bericht werden Entlastungen für natürliche und juristische Personen (letztere können nicht in jedem Fall mit KMU's gleichgesetzt werden) sowie in der Nachlasssteuer vertieft analysiert. Dies soll es dem Grossen Rat ermöglichen, Schwerpunkte zu setzen und die Marschrichtung vorzugeben. Gestützt auf die Diskussion im Grossen Rat wird in der Folge eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Die Fragen 2 und 3 können damit grundsätzlich bejaht werden.

Frage 4
Die Regierung hat sich bei der Beantwortung des CVP-Fraktionsauftrages betreffend „Zukunft von Graubünden“ mit der Frage der Bildung eines besonderen Innovationsfonds befasst und kam zum Schluss, dass die Mittel aus den ausserordentlichen Erträgen durchaus im Rahmen der bestehenden Kompetenzen und (politischen) Strukturen, basierend auf den bestehenden Rechtsgrundlagen, eingesetzt werden können. Diese Ansicht wurde im Grossen Rat gestützt. Daran hat sich seither nichts geändert. Die Regierung erachtet eine spezifische Zweckbindung von Teilen der ausserordentlichen Erträge als nicht notwendig.

Fragen 5 und 6
Mit den Erträgen sollen in erster Linie Schulden getilgt werden. Auch stehen, wie erwähnt, punktuelle Steuerentlastungen zur Diskussion. Weiter sollen Mittel zur Reform der Gemeindestrukturen bereitgestellt werden. Darauf ist auch an anderer Stelle schon hingewiesen worden.
All diesen Absichten steht eine Nettoschuld des Kantons von rund Fr. 600 Mio. (Stand April 2005) gegenüber.
Es versteht sich deshalb, dass nicht alle Wünsche sofort erfüllt werden können. Entscheidend wird sein, die Prioritäten richtig zu setzen. Diese ergeben sich zum einen aus der bisher bereits geführten Diskussion zu diesem Thema. Zum andern ist eine weitere Klärung der Prioritäten für die Verwendung der Mittel von der Diskussion über die fiskalische Auslegeordnung bei der Beratung des Berichts zur Steuerreform in der Dezembersession 2005 zu erwarten.

Datum: 6. Juni 2005