Mit Datum vom 20. September 2004 veröffentlichte das Gesundheitsamt Graubünden die „Kantonale Rahmenplanung 2004 der Angebote für Pflege und Betreuung betagter Personen“. Diese Rahmenplanung basiert auf der anfangs 2002 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes. Sie bildet die Grundlage der Planung der stationären Angebote für die Pflege und Betreuung von Langzeitpatienten und betagten Personen im Kanton Graubünden.
Die Lebenserwartung der Menschen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Demenzkranken stark zu. Gemäss Schätzungen treten 80 % aller von diesem Krankheitsbild Betroffenen im Verlauf ihrer Erkrankung in ein Alters- und Pflegeheim ein. Diese Entwicklung zeigt in den Heimen immer deutlichere Auswirkungen. In immer mehr Betreuungsinstitutionen werden deshalb baulich angepasste Spezialabteilungen geprüft oder betreute Wohngruppen für Demenzkranke eingerichtet.
Auch in der erwähnten „Kantonalen Rahmenplanung 2004“ kann im Zusammenhang mit den Bedarfsberechnungen für den stationären Bereich nachgelesen werden, dass sich in den letzten Jahren eine Zunahme von Demenzerkrankten festhalten lasse, was Auswirkungen auf den stationären Bereich habe. Weitere konkrete Aussagen diesbezüglich sind im Bericht vom September 2004 jedoch nicht enthalten.
Gemäss Bericht „Grundversorgung Demenz“ der Schweizerischen Alzheimervereinigung geht man von einer Prävalenzrate von 8,1 % aus. Diese Rate bezeichnet den Anteil der demenzerkrankten Menschen gemessen an der Gesamtbevölkerung der über 65-Jährigen. Gemäss dem gleichen Bericht lebten im Jahr 2003 in der Schweiz rund 89'000 Menschen, die an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz erkrankt waren. Jährlich kommen schätzungsweise 21'000 neue Fälle hinzu. Viele Demenzerkrankte leben zu Hause - so lange das soziale Netz funktioniert. Vor allem im mittleren Stadium der Krankheit, wenn der zeitliche und räumliche Orientierungssinn nicht mehr funktioniert und gleichzeitig gesteigerte Unruhe und Aggressivität zum Krankheitsbild dazu kommen, wird eine selbstständige Lebensführung aber immer schwieriger.
Gleichermassen ist auch in stationären Heimen die Betreuung von Demenzpatienten in diesem mittleren Krankheitsstadium ohne entsprechende bauliche und betriebliche Vorkehrungen für das Personal und die Mitpatienten mit grossen Belastungen verbunden. Eine kürzlich von der Universität Zürich erarbeitete Studie kommt daher zum Schluss, dass generell jede Institution ab einer Grösse von 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten über eine Spezialabteilung verfügen sollte. Demenzpatienten in Spezialabteilungen erhielten damit die Chance einer höheren Betreuungsqualität, die Pflegenden seien mit ihrer Arbeit zufriedener.
Die heutige Situation in verschiedenen Bündner Alters- und Pflegeheime mit einer Durchmischung von demenzkranken Menschen mit den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern ist auf Dauer eindeutig unbefriedigend. Was man infrastrukturell nicht abdecken kann, muss personell aufgefangen werden. Eine Entflechtung verschiedener Anspruchsgruppen in den Heimen wirkt längerfristig mit Sicherheit auch Kosten senkend. Die Planung des Kantons und der letztlich zuständigen Gemeindeverbindungen (Planungsregionen) sollte daher neben dem Festlegen des notwendigen Bedarfs (generelles Bettenangebot) auch in Richtung der speziellen Schaffung eines räumlich getrennten, infrastrukturell und personell autonomen Angebots für demenzerkrankte Menschen (Demenz-Wohnstrukturen) erfolgen. Solche Angebote in den einzelnen Regionen können in eine oder mehrere bestehende Institutionen angegliedert sein und müssen bezüglich Grösse flexibel ausgestaltet werden.
Die Demenzproblematik trifft alle 19 in der kantonalen Rahmenplanung bezeichneten Planungsregionen unseres Kantons gleichermassen. Es ist daher kaum sinnvoll, wenn jede Region für sich selber Grundlagenarbeit leistet und Konzeptplanungen erstellt.
Auch wenn heute gesamtkantonal im Rahmen der Psychiatrie gewisse zentrale Angebote bestehen, so müssen sich in Zukunft dezentral wohl alle Planungsregionen mit diesem immer brennenderen Problem beschäftigen. Gemäss Art. 20 des Krankenpflegegesetzes haben die Gemeinden für ein ausreichendes stationäres Angebot für Langzeitpatienten und betagte Personen zu sorgen. Dazu gehört selbstverständlich auch ein ausreichendes Angebot für demenzerkrankte Menschen. Da der Kanton 50 % der anerkannten Investitionskosten übernimmt, ist es nach Ansicht der Unterzeichnenden notwendig, dass kantonal möglichst bald Grundlagen für eine differenzierte Betreuung und Pflege von demenzerkrankten Menschen erstellt werden, welche Basis für die Rahmenplanung des Kantons, für die Planung in den einzelnen Regionen und letztlich für die zukünftigen Investitionen bildet.
Die Regierung wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Teilt die Regierung die Auffassung, wonach für demenzkranke Menschen spezielle auf das Krankheitsbild ausgerichtete Angebote zu schaffen sind?
2. Ist die Regierung bereit, im Rahmen und auf Basis der bisher erstellten kantonalen Rahmenplanung gesamtkantonal das Bedürfnis nach speziellen Pflegeplätzen für demenzerkrankte Menschen zu erheben sowie generell Grundsätze zur stationären Betreuung dieser Patientengruppe auszuarbeiten?
3.m Teilt die Regierung die Auffassung, dass grundsätzlich die Angebote für demenzerkrankte Personen dezentral erstellt werden sollen, wobei in den einzelnen Regionen nach Möglichkeit auch nur einzelne Heime im Sinne eines regionalen Kompetenzzentrums entsprechend baulich ausgestattet werden könnten?
Chur, 18. April 2005
Name: Jäger, Pfiffner, Frigg, Arquint, Bucher, Jaag, Meyer Persili (Chur), Noi, Peyer, Pfenninger, Schütz, Trepp, Zindel, Caviezel (Chur), Raselli
Session: 18.04.2005
Vorstoss: dt Anfrage