Der Bündner Tagespresse konnte am 26. Januar 2005 sinngemäss folgender Bericht entnommen werden:
„Abgewiesener Asylbewerber zum zehnten Mal verurteilt
Das Kantonsgericht Graubünden hat einen seit sieben Jahren illegal in der Schweiz lebenden Algerier wegen Drogenhandels und weiterer Delikte zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Unter falschem Namen kam der Asylsuchende 1997 in die Schweiz und wurde dem Kanton Graubünden zugeteilt. Da sein Asylgesuch abgewiesen wurde, hält er sich seit 1998 illegal in der Schweiz auf. Bis Herbst 2002 wohnte er im Durchgangszentrum Chur, danach wurde er in jenes von Rueun und anschliessend in jenes von Schluein verlegt, bis er sich im Februar 2004 dort abmeldete und ein Hausverbot erhielt. Seither wohnt er bei seiner Freundin in der Surselva. Bis Ende Juni 2004 bezog der abgewiesene Asylbewerber insgesamt Fr. 66'500. - Fürsorgeleistungen. Obwohl die Bündner Fremdenpolizei bei den Behörden in Algerien die wahre Identität geklärt hatte, konnte der mehrfach Straffällige nicht ausgeschafft werden und die ausgesprochene Landesverweisung konnte nicht vollzogen werden. Er befand sich zwar in Ausschaffungshaft was Bund und Kanton weitere Fr. 30'OOO.-. gekostet hat, doch Zwangsrückführungen nach Algerien sind nicht möglich. Nachdem der verurteilte Asylbewerber vor Gericht erklärte, dass er für immer hier bleiben werde, verliess er den Gerichtssaal als freier Mann.
Gerichtsfälle dieser Art wecken nicht nur Unverständnis und Unmut in der Öffentlichkeit, sie sind auch entmutigend für Polizei und Verwaltung. Da es sich beim dargestellten Sachverhalt kaum um einen Einzelfall handelt, ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie viele Asylbewerber halten sich illegal in Graubünden auf? Wie viele davon sind bereits durch deliktisches Verhalten aufgefallen? Ist auch die Regierung der Auffassung, dass solches deliktisches Verhalten bei der Öffentlichkeit generell zu einer negativen Haltung Asylsuchenden gegenüber führt, was unserem traditionellen humanitären Gedanken abträglich ist?
2. Wie beurteilt die Regierung derartige Fälle?
3. Werden die Anstrengungen der Verwaltung, insbesondere der Fremdenpolizei durch die Bündner Justiz unterstützt?
4. Was unternimmt die Regierung gegen die Vollzugsprobleme? Hat die Regierung Lösungsvorschläge in die laufende Teilrevision der Asylgesetzgebung eingebracht?
5. Ist die Regierung bereit, für solche Asylsuchende zusätzliche Zwangsmassnahmen zu ergreifen, z.B. durch Erstellung zusätzlicher Einrichtungen in abgeschiedener Lage?
Chur, 19. April 2005
Name: Janom Steiner, Dudli, Hartmann (Champfèr), Bachmann, Barandun, Berther (Sedrun), Bleiker, Brunold, Butzerin, Casanova (Vignogn), Casty, Cavegn, Cavigelli, Christoffel, Crapp, Dermont, Donatsch, Fleischhauer, Giacometti, Giovannini, Gredig, Hanimann, Hardegger, Heinz, Hübscher, Jeker, Kessler, Krättli-Lori, Lemm, Loepfe, Maissen, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Marti, Montalta, Nigg, Parolini, Pedrini, Perl, Portner, Quinter, Ratti, Righetti, Rizzi, Stiffler, Stoffel, Vetsch, Wettstein, Bezzola, Campell, Foffa, Gubelmann
Session: 19.04.2005
Vorstoss: dt Anfrage