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Session: 19.04.2005
Das dreisprachige Graubünden hätte eigentlich ideale Voraussetzungen, mittels flächendeckendem zweisprachigem Unterricht ab Kindergartenalter seine Sprachkompetenzen entscheidend zu verbessern.

Im deutschsprachigen Gebiet könnte der Unterricht in Deutsch und Italienisch oder in Deutsch und Romanisch, im italienischsprachigen Gebiet in Italienisch und Deutsch und im Romanischen Gebiet in Romanisch und Deutsch erteilt werden.

In Chur und Samedan sind Sprachversuche mit der Immersions-Methode bereits erfolgreich gestartet worden. Weitere Gemeinden planen ebenfalls die Einführung. Auch andere Kantone und Länder, wie Kanada, haben mit einem zweisprachigen Unterricht ebenfalls schon gute Erfahrungen gemacht. Ideal wäre natürlich, wenn diese Möglichkeit schon bereits im Kindergarten erprobt werden könnte.

Die Gewichtung, respektive der Anteil der Fächer, der in der jeweiligen Muttersprache unterrichtet werden soll, muss von Fachleuten beurteilt werden.

Die Unterzeichnenden möchten die Regierung anfragen, ob sie bereit ist nach dem Grossratsbeschluss vom Oktober 2004, im Rahmen der ohnehin notwendigen Abklärungen zur Einführung einer zweiten Fremdsprache, auch diese bisher wenig abgeklärten Möglichkeiten und deren Auswirkungen auf die Bündner Sprachenlandschaft, untersuchen zu lassen.

Chur, 19. April 2005

Name: Trepp, Tramèr, Keller, Arquint, Augustin, Bachmann, Bucher-Brini, Bundi, Cahannes, Casanova (Chur), Casty, Cavegn, Christ, Christoffel, Fasani, Hess, Jaag, Jäger, Kessler, Koch, Luzio, Maissen, Noi, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Pfister, Righetti, Wettstein, Zanolari, Zarn, Caviezel (Chur), Florin-Caluori, Nay, Raselli

Session: 19.04.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

In der Oktobersession 2004 überwies der Grosse Rat den Fraktionsauftrag FDP betreffend Frühenglisch. Im Sinne dieses Auftrages werden zurzeit vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement verschiedene Varianten geprüft und entsprechende Abklärungen vorgenommen.

Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 des Schulgesetzes hat die Regierung im September 2001 in den Erläuterungen zu den Stundentafeln die Möglichkeit geschaffen, um unter bestimmten Bedingungen eine ganze Schule oder einzelne Klassenzüge in zwei Kantonssprachen (im Sinne einer partiellen Immersion) zu führen. Diese von den betroffenen Gemeinden zu beantragende Regelung ist klar "als Massnahme zur Förderung der Kantonssprachen Italienisch oder Romanisch" deklariert und bedarf der Genehmigung durch die Regierung. Seit Bestehen dieser Möglichkeit haben bereits verschiedene Schulträgerschaften eine zweisprachige Führung der ganzen Schule (Samedan, Pontresina, Trin, Maloja) oder einzelner Klassenzüge (Stadtschule Chur) beantragt. Alle diese von der Regierung bewilligten Lösungen haben trotz ihrer zum Teil unterschiedlichen Ausgestaltung eines gemeinsam: Alle stehen - im Sinne der gesetzlichen Vorgaben - im Dienste der Förderung der beiden Kantonssprachen Italienisch oder Romanisch.

Würde der zweisprachige Unterricht - im Sinne der Anfrage - im ganzen Kanton ab dem Kindergarten flächendeckend eingeführt, so hätte dies mit Sicherheit einschneidende Auswirkungen zur Folge. Eine davon wäre, dass der Schutz- und Fördercharakter, den die jetzige Regelung beinhaltet, durch eine kantonsweite Öffnung verloren ginge. Es ist sogar zu befürchten, dass durch die zweisprachigen Schulen in den romanischen und italienischen Stammgebieten die beiden Minderheitssprachen Romanisch und Italienisch noch zusätzlich unter Druck gerieten.

Auf Grund dieser sprach- und staatspolitischen Implikationen wird die Regierung im Zusammenhang mit der Einführung von Englisch auf der Primarstufe auch die Frage eines flächendeckenden zweisprachigen Unterrichts und dessen Auswirkungen auf die Bündner Sprachenlandschaft prüfen.

Datum: 10. Juni 2005