In letzter Zeit wird verstärkt über Bauvorhaben berichtet, die durch Beschwerden von Verbänden verzögert oder gar gestoppt wurden. Dadurch entsteht der Eindruck, die beschwerdeberechtigten Verbände handelten wirtschaftsschädigend und wären die Hauptverantwortlichen dafür, dass in unserem Kanton Baubewilligungsverfahren oft lange dauern.
Allerdings scheint es den Unterzeichnenden fraglich, ob immer die sachlich gerechtfertigten Proportionen gewahrt werden. Sehr oft waren es nicht beschwerdeberechtigte Verbände, die Einsprachen oder Beschwerden erhoben haben, sondern Privatpersonen (Nachbarn), andere Unternehmungen oder weitere Dritte. Um in dieser Streitfrage Fakten statt Meinungen zu verbreiten, ersuchen wir die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie oft sind im Jahre 2003 und 2004 im Kanton Graubünden Einsprachen oder Beschwerden gegen Baugesuche oder Planungsvorhaben eingereicht worden?
2. Welcher Anteil dieser Einsprachen und Beschwerden wurde von einer der folgenden Gruppen eingereicht:
- Privatpersonen
- Juristische Personen
- Verbände mit kantonaler oder eidgenössischer Beschwerdelegitimation
- Weitere
3. Welche Einsprachen, resp. Beschwerden welcher Gruppen waren wie oft erfolgreich, resp. wurden abgewiesen?
4. Kann nach Ansicht der Regierung heute gesagt werden, dass die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen im Kanton Graubünden von ihren gesetzlich festgeschriebenen Rechten übermässigen Gebrauch machten?
Chur, 17. Juni 2005
Name: Peyer, Pfenninger, Jaag, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher, Frigg, Jäger, Meyer Persili (Chur), Pfiffner, Schütz, Trepp, Zindel, Brasser, Caviezel (Chur), Gartmann, Monigatti
Session: 17.06.2005
Vorstoss: dt Anfrage