Die Wahlen in den Bankrat haben in den letzten Jahren regelmässig zu heftigen politischen Diskussionen Anlass gegeben. Diese Diskussionen zeigen, wie begehrt das Amt eines Bankrates ist. Um nun eine erwünschte Rotation bei den Amtsinhabern zu bewirken, soll auf dem Wege der Revision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank sowohl eine Amtszeitbeschränkung wie auch eine Altersbeschränkung eingeführt werden. Eine Amtszeit von höchstens 12 Jahren ermöglicht es den Amtsinhabern, ihre Tätigkeit über eine angemessene Zeit zum Wohle des Kantons auszuüben. Sodann ist es sicher sinnvoll, wenn Bankräte mit Erreichen des 65. Altersjahres nicht mehr in den Bankrat wählbar sind. Für den Präsidenten des Bankrates ist eine davon abweichende separate Regelung zu prüfen. Wir ersuchen die Regierung, dem Grossen Rat eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank zu unterbreiten.
Im Weiteren erwarten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, dass bei nächsten Wahlen in den Bankrat bei gleicher Qualifikation einer Frau der Vorzug gegeben wird.
Chur, 18. Juni 2005
Name: Christoffel-Casty, Meyer Persili (Chur), Butzerin, Augustin, Baselgia-Brunner, Brüesch, Bucher, Capaul, Christ, Conrad, Crapp, Dermont, Frigg, Giacometti, Hartmann (Champfèr), Jaag, Jäger, Joos-Buchli, Meyer-Grass (Klosters), Parolini, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Schütz, Tomaschett, Tremp, Trepp, Zindel, Caviezel (Chur), Darms, Gartmann, Janett, Jecklin-Jegen, Mainetti
Session: 18.06.2005
Vorstoss: dt Auftrag