Regionalorganisationen entlasten die Gemeinden durch die gemeinsame Erfüllung von Gemeindeaufgaben ganz bedeutend. Sie übernehmen auch wichtige Aufgaben des Kantons im Bereich der Investitionshilfe sowie der Raumplanung; mit der Neuen Regionalpolitik und dem neuen KRG wird dies noch verstärkt der Fall sein. Nach der neuen Kantonsverfassung sollen sie keine selbständige Verwaltungsebene bilden, jedoch bedeutend gestärkt werden (vgl. insbesondere Art. 69, 72, 64 und 82 Abs. 4 KV).
Die Beschäftigen- und Geburtenzahlen in diversen Regionen sind in Graubünden stark rückläufig, was generell einer anhaltenden Entwicklung im ländlichen Raum entspricht. Es ist daher in den einzelnen Regionen Gegensteuer zu geben, sollen diese sowie der Kanton als Summe der Regionen nicht wirtschaftlich weiter verlieren. Die Konzentration auf Zentren sowie eine schlagkräftige Wirtschaftsentwicklung in den Talschaften und Regionen ist unabdingbar. Im neuen GWE ist denn auch vorgesehen, dass die Regionalorganisationen in bedeutendem Mass in die kantonale Wirtschaftsförderung eingebunden werden sollen. Ihnen obliegt massgeblich die Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit ihres Regionalgebietes. Das Land Tirol hat in diesem Sinn seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Regionalpolitik betrieben; für die regionale Wirtschaftsentwicklung werden Regionalmanager eingesetzt.
Die Gemeinden haben hiefür mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Starke regionale Strukturen entsprechen aber auch den Interessen des Kantons, weshalb erhöhte Mittel für Projekte zur Wirtschaftsentwicklung bereitzustellen sind. Damit wirkungsvolle Projekte in den Regionen jedoch überhaupt entwickelt werden können, sind auch seitens des Kantons erhöhte Beiträge für den Aufbau eines Bereiches "Regionalentwicklung" an die Regionalorganisationen zu leisten, soweit diese bereit sind, wirtschaftsorientiert zu handeln.
Nach dem Bericht des DIV und dem Vorentwurf zur Teilrevision des Gemeindegesetzes vom 14.12.2004 sollen für Gemeindefusionen CHF 3 Mio. pro Jahr bereitgestellt werden, wogegen für Beiträge an Regionalorganisationen nicht einmal eine gesetzliche Grundlage vorgesehen ist. Dies widerspricht den Verfassungsaufträgen der Art. 64 und 82 Abs. 4 KV. Gemeindefusionen sind sinnvolle administrative Reformen auf Gemeindeebene. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Täler und Regionen sowie die Schaffung entsprechender Strukturen läuft wirkungsvoller über die Regionalorganisationen. Dabei ist es nicht die Meinung, dass Beiträge voraussetzungslos und nach dem Giesskannenprinzip an die Regionalorganisationen fliessen. Indessen sind kompetente und effiziente Regionalorganisationen als verlässliche und konstante Ansprechpartner des Kantons erstrebenswert. Für die gezielte Förderung der Kompetenz und der Effizienz einer Regionalorganisation sowie entsprechender Projekte (beispielsweise Integration diverser Gemeindezweckverbände in die Regionalorganisation) sollen daher auch gewisse Fördermittel neben jenen der Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen.
Die Regierung wird daher aufgefordert, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Kann die Regierung die Auffassung teilen, dass auch bei fusionierten Gemeinden bei den Aufgaben der Grundversorgung und Wirtschaftsentwicklung grossräumigere Akzente zu setzen und hiefür die Regionalorganisationen miteinzubeziehen und zu fördern sind?
2. Kann die Regierung die Auffassung teilen, dass eine Stärkung von Zentren in Regionen und Talschaften für eine wirksame regionale Wirtschaftsentwicklung notwendig ist?
3. Ist die Regierung bereit, im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens des Kantons die Mittel für den Bereich der Regionalentwicklung bei den Regionalorganisationen zu erhöhen?
4. a) Ist die Regierung bereit, an einen Leistungsauftrag „Regionalentwicklung“ gebundene Beiträge an den Betrieb der Regionalorganisationen auszurichten
b) Ist die Regierung bereit, auch im Rahmen von Projektbeiträgen gewisse Anteile für das Projektmanagement und die Unterstützung des Bereiches "Regionalentwicklung" bei den Regionalorganisationen vorzusehen?
5. Ist die Regierung bereit, gesetzliche Grundlagen vorzulegen für Beiträge an umsetzungs-konzentrierte Massnahmen der Regionalorganisationen auch ausserhalb des Bereichs Regionalentwicklung, welche zu einer Erhöhung der Kompetenz und Effizienz der Regionalorganisation führen?
Chur, 30. August 2005
Name: Brüesch, Loepfe, Hess, Bär, Barandun, Beck, Berther (Sedrun), Bischoff, Bleiker, Brunold, Bucher, Butzerin, Casanova (Chur), Casty, Claus, Farrér, Giovannini, Gredig-Hug, Jaag, Janom Steiner, Jeker, Keller, Maissen, Meyer-Grass (Klosters), Parolini, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Plozza, Portner, Quinter, Ratti, Rizzi, Schütz, Stiffler, Thomann, Tscholl, Mainetti, Mathis
Session: 30.08.2005
Vorstoss: dt Anfrage