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Session: 17.10.2005
In der Schweiz stirbt täglich ein Mensch am Tabakrauch, obwohl er nie geraucht hat. Im Verlaufe eines Jahres erkranken Tausende, viele davon schwer. Betroffen sind Personen jeden Alters. Die Kosten für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft sind immens, das menschliche Leid ist gross, und die alltägliche Freiheitsbeschränkung für die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist beträchtlich.

Mittlerweile gesteht auch die Tabakindustrie ein, dass der Tabakrauch Dritter, das passive Rauchen, krank macht und tötet. Auch sie spricht sich für Massnahmen gegen den Passivrauch aus, der die hauptsächlichste Luftverschmutzung in Innenräumen ist. Für den Tabakrauch werden keine Grenzwerte festgelegt, weil schon kleinste Mengen Krebs erregend sind.
Mit Eigenverantwortung können die betroffenen Personen - 75 Prozent der Bevölkerung konsumieren keine Tabakprodukte - und Institutionen den Schaden nicht abwenden. Sie sind darauf angewiesen, dass in der bestehenden Gesetzgebung Lücken geschlossen werden.
Gestützt auf die vorstehende Ausgangslage wird die Regierung aufgefordert, dem Grossen Rat eine Vorlage für einen wirksamen Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher im Innern öffentlich zugänglicher Räume sowie im Innen- und Aussenbereich von Anlagen, die für die Ausbildung oder für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, zu unterbreiten.

Chur, 17. Oktober 2005

Name: Trepp, Augustin, Capaul, Caviezel (Pitasch), Christ, Hardegger, Märchy-Michel, Parolini, Portner, Robustelli,

Session: 17.10.2005
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Passivrauchen stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar. Passivrauchen kann bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma und Infektionen der Atemwege verursachen. Neueste Forschungsarbeiten zeigen, dass bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern eine einmalige, halbstündige Exposition im Passivrauch ausreicht, um das Herz zu schwächen. Das Risiko eines Hirnschlags ist bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, welche dem Passivrauch ausgesetzt sind, doppelt so hoch wie bei nicht Exponierten.

Schätzungen ergeben, dass in den USA jährlich ca. 50'000 Nichtrauchende an den Folgen des Passivrauchens sterben, hauptsächlich infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine vorsichtige, auf diesen Ergebnissen basierende Schätzung für die Schweiz ergibt, dass jedes Jahr mehrere hundert Nichtrauchende infolge des Passivrauchens sterben.

Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind in aller Regel unfreiwillig dem Passivrauchen ausgesetzt, das heisst sie empfinden das Passivrauchen als Belästigung. Am häufigsten wird der Tabakrauch anderer in Restaurants und Cafés als belästigend empfunden.

Aufgrund der ausgewiesenen Gefährdung der Gesundheit, die vom Passivrauchen ausgeht, erachtet es die Regierung als angezeigt, durch eine entsprechende gesetzliche Regelung Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen unter Beachtung der Grundsätze der Praktikabilität und der Akzeptanz zu schützen.

Die Regierung beantragt gestützt auf diese Erwägungen die Überweisung des Kommissionsauftrages KGS betreffend den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher im Sinne einer differenzierten Lösung.

Datum: 13. Dezember 2005