Der Kanton Graubünden ist einerseits an etlichen Unternehmen im Kanton beteiligt, andererseits bestehen verschiedenste Institutionen und Organisationen, bei denen KantonsvertreterInnen Einsitz nehmen, der Kanton wesentliche finanzielle Beiträge leistet oder an die generell „öffentliche“ Aufgaben übertragen wurden. Für die GPK stellen sich in diesem Zusammenhang seit etlichen Jahren immer wieder Fragen bezüglich Beteiligungsstrategie, Einsitz- und Einflussnahme, Interessenvertretung sowie bezüglich Berichts- und Kontrollwesen. Die GPK hat sich mehrmals mit diesen Anliegen befasst und von der Regierung auch diverse Informationen erhalten. Bezüglich dieser Thematik erfordert auch die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung gewisse grundsätzliche Überlegungen. Im Weiteren hat die Diskussion zum Auftrag Christoffel-Casty in der Oktobersession 2005 deutlich gezeigt, dass ein Gesamtüberblick über diese Bereiche dringend notwendig ist. In Analogie zum Corporate-Governance-Gedanken soll dies zu erhöhter Transparenz und Offenlegung führen, damit die Aufsicht durch die Regierung und die Oberaufsicht durch den Grossen Rat bzw. dessen GPK darauf aufbauen können.
Die GPK ersucht die Regierung, dem Grossen Rat einen Bericht über die unten aufgeführten Themenfelder vorzulegen. Neben der Analyse der gegenwärtigen Situation wird die Regierung im Weiteren eingeladen, aufzuzeigen, ob und in welchem Bereich Handlungsbedarf besteht.
- Grobstrategie inklusive Umfang und Art der Beteiligungen des Kantons bei Aktien- und anderen Gesellschaften mit spezieller Berücksichtigung des Kraftwerkbereiches.
- Systematisierung der Berichterstattung von Gesellschaften mit mehrheitlicher Kantonsbeteiligung an den Grossen Rat (inkl. Institutionen, an welche der Kanton erhebliche Beiträge leistet und an welche der Kanton öffentliche Aufgaben überträgt).
- Interessenvertretung sowie allfällige Interessenverflechtungen respektive Interessenkonflikte bei der Einsitznahme in die Leitungsgremien und Verwaltungsräte dieser Institutionen.
- Möglichkeit der Einflussnahme nach der Ausgliederung von Institutionen.
- Verknüpfung zwischen Regierung und Vertretungen/Funktionen in den verselbständigten Institutionen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsflüsse. Dazu gehört auch die Regelung der Verantwortlichkeiten.
- Zuständigkeit der Oberaufsicht und Kontrolle über ausgelagerte Institutionen, öffentlich-rechtliche Anstalten und Gesellschaften mit wesentlichen Beteiligungen des Kantons.
- Gleichbehandlung und Steuerung der verselbständigten Institutionen in Budget- und Rechnungslegungsfragen (Informationsbeschaffung, Kennzahlen, Vergleichbarkeit).
- Überblick und Vergleiche über die Einsitznahme, das Wahl- und Ernennungsverfahren, allfällige Amtszeitbeschränkungen sowie die Entschädigungen für diese Tätigkeiten in den Institutionen und Gesellschaften seitens Verwaltung, Regierung sowie des Grossen Rates.
Chur, 5. Dezember 2005
Name: Pfenninger, Janom Steiner, Barandun, Cavegn-Kaiser, Demarmels, Farrér, Fleischhauer, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Pedrini, Plozza
Session: 05.12.2005
Vorstoss: dt Auftrag