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Session: 05.12.2005
Der Kanton Graubünden ist einerseits an etlichen Unternehmen im Kanton beteiligt, andererseits bestehen verschiedenste Institutionen und Organisationen, bei denen KantonsvertreterInnen Einsitz nehmen, der Kanton wesentliche finanzielle Beiträge leistet oder an die generell „öffentliche“ Aufgaben übertragen wurden. Für die GPK stellen sich in diesem Zusammenhang seit etlichen Jahren immer wieder Fragen bezüglich Beteiligungsstrategie, Einsitz- und Einflussnahme, Interessenvertretung sowie bezüglich Berichts- und Kontrollwesen. Die GPK hat sich mehrmals mit diesen Anliegen befasst und von der Regierung auch diverse Informationen erhalten. Bezüglich dieser Thematik erfordert auch die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung gewisse grundsätzliche Überlegungen. Im Weiteren hat die Diskussion zum Auftrag Christoffel-Casty in der Oktobersession 2005 deutlich gezeigt, dass ein Gesamtüberblick über diese Bereiche dringend notwendig ist. In Analogie zum Corporate-Governance-Gedanken soll dies zu erhöhter Transparenz und Offenlegung führen, damit die Aufsicht durch die Regierung und die Oberaufsicht durch den Grossen Rat bzw. dessen GPK darauf aufbauen können.

Die GPK ersucht die Regierung, dem Grossen Rat einen Bericht über die unten aufgeführten Themenfelder vorzulegen. Neben der Analyse der gegenwärtigen Situation wird die Regierung im Weiteren eingeladen, aufzuzeigen, ob und in welchem Bereich Handlungsbedarf besteht.

- Grobstrategie inklusive Umfang und Art der Beteiligungen des Kantons bei Aktien- und anderen Gesellschaften mit spezieller Berücksichtigung des Kraftwerkbereiches.

- Systematisierung der Berichterstattung von Gesellschaften mit mehrheitlicher Kantonsbeteiligung an den Grossen Rat (inkl. Institutionen, an welche der Kanton erhebliche Beiträge leistet und an welche der Kanton öffentliche Aufgaben überträgt).

- Interessenvertretung sowie allfällige Interessenverflechtungen respektive Interessenkonflikte bei der Einsitznahme in die Leitungsgremien und Verwaltungsräte dieser Institutionen.

- Möglichkeit der Einflussnahme nach der Ausgliederung von Institutionen.

- Verknüpfung zwischen Regierung und Vertretungen/Funktionen in den verselbständigten Institutionen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsflüsse. Dazu gehört auch die Regelung der Verantwortlichkeiten.

- Zuständigkeit der Oberaufsicht und Kontrolle über ausgelagerte Institutionen, öffentlich-rechtliche Anstalten und Gesellschaften mit wesentlichen Beteiligungen des Kantons.

- Gleichbehandlung und Steuerung der verselbständigten Institutionen in Budget- und Rechnungslegungsfragen (Informationsbeschaffung, Kennzahlen, Vergleichbarkeit).

- Überblick und Vergleiche über die Einsitznahme, das Wahl- und Ernennungsverfahren, allfällige Amtszeitbeschränkungen sowie die Entschädigungen für diese Tätigkeiten in den Institutionen und Gesellschaften seitens Verwaltung, Regierung sowie des Grossen Rates.

Chur, 5. Dezember 2005

Name: Pfenninger, Janom Steiner, Barandun, Cavegn-Kaiser, Demarmels, Farrér, Fleischhauer, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Pedrini, Plozza

Session: 05.12.2005
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

In diesem Auftrag ersucht die GPK die Regierung, einen umfassenden Bericht vorzulegen über die Strategie des Kantons mit Bezug auf die Einsitz- und Einflussnahme bei selbständigen Institutionen und Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist oder an die er erhebliche Beiträge leistet. Der Kommissionsauftrag enthält eine ganze Reihe weiterer Unter- und Teilaufträge und Spezifikationen, die im geforderten Bericht dargelegt werden sollen. So sind die Kraftwerkgesellschaften besonders zu berücksichtigen, die Möglichkeiten der Einflussnahme nach der Ausgliederung von Institutionen sind aufzuarbeiten, es ist ein Überblick über das Wahl- und Ernennungsverfahren, über allfällige Amtszeitbeschränkungen und die Entschädigungen zu erstellen usw. Die Details sind dem Auftrag zu entnehmen.

Der Auftrag umfasst alle Institutionen, Einrichtungen, Anstalten und Unternehmen, an die der Kanton Beiträge leistet oder an denen er Beteiligungen hält. Zu analysieren ist nicht nur die Einsitznahme in die Leitungsgremien, sondern auch die Einflussnahme auf diese Einrichtungen und es sollen viele weitere Aspekte, wie Budget- und Rechnungslegungsfragen, Amtsdauer und Entschädigung der Vertretungen, deren Interessenverflechtungen usw. geprüft, aufgezeigt und beurteilt werden.
Dieser kurze Überblick zeigt, dass die Erstellung des verlangten Berichts einen erheblichen Aufwand erfordern wird. Erhebungen, Umfragen, Abklärungen von Einzelfragen, allenfalls die Prüfung von Rechts- und anderen Spezialfragen durch verwaltungsexterne Fachleute und weitere Arbeiten werden über alle Departemente hinweg nötig sein. Insofern steht der Auftrag der GPK in einem gewissen Widerspruch zu dem vom Grossen Rat im Projekt "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts" beschlossenen Abbau von Stellen und dem damit einhergehenden und bewusst in Kauf genommenen Abbau von Leistungen des Staates, die nicht offensichtlich zu den Kernaufgaben im engeren Sinne gehören.

Verschiedene Teilaspekte des Auftrages sind in den letzten Jahren zumindest ansatzweise behandelt worden. So war die Beteiligung an den Kraftwerkgesellschaften im Bericht über die Auswirkung der Strommarktliberalisierung auf den Kanton Graubünden ein Thema (im Grossen Rat im Jahr 2000). Fragen der Einflussnahme nach der Ausgliederung von Institutionen spielten sodann anlässlich von verschiedenen Verselbständigungen (Psychiatrische Dienste Graubünden im Jahr 2000, Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales im Jahr 2002, Pädagogische Fachhochschule im Jahr 2004) eine gewisse Rolle.

Die Regierung anerkennt indessen die Bedeutung vieler der im Auftrag angesprochenen Themenkreise und befürwortet deren Aufarbeitung. Angesichts der Heterogenität des Auftrags wird zu prüfen sein, ob der geforderte Bericht aufzuteilen beziehungsweise in Etappen zu bearbeiten ist. Zu berücksichtigen sind dabei nicht zuletzt die Zuständigkeiten des Grossen Rates und der Regierung mit Bezug auf die einzelnen Teilgebiete. Aus der abschliessenden Zuständigkeit ergibt sich allenfalls die Tiefe der Bearbeitung.
Zurzeit laufen jedoch die Arbeiten an der Anpassung der kantonalen Rechtserlasse an die Bundesgesetzgebung im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA). In dieses Projekt sind alle Departemente und eine Vielzahl von Dienststellen involviert. Von der NFA-Botschaft des Bundes sind insgesamt 37 staatliche Aufgabenbereiche betroffen. Im Anschluss an diese NFA-Umsetzung wird eine grundlegende Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs an die Hand genommen und die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden überprüft. Auch dieses komplexe Projekt wird im Kanton einige personelle Ressourcen binden. Gleichzeitig sind die Umstellungsarbeiten als Folge der Reorganisation der Departemente und die Anpassungen des Kantonalen Gesetzes- und Verordnungsrechts an die Vorgaben der Kantonsverfassung im Gange. Sollte der Grosse Rat dem Projekt GRiforma in der Oktobersession 2006 grünes Licht erteilen, werden in den nächsten Jahren gewisse zusätzliche Belastungen auf die gesamte Verwaltung zukommen. Einzelne der vorgenannten Grossprojekte sind zwingend durchzuführen. Sie sind fristgebundenen und dulden keinen Aufschub.
Den Arbeiten an dem im GPK Auftrag geforderten Bericht kann daher nicht erste Priorität beigemessen werden und die Erstellung des Berichts wird dementsprechend einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag im Sinne dieser Ausführungen entgegenzunehmen.

Datum: 13. März 2006