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Session: 06.12.2005
Am 15. November 2003 wurde das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden in Kraft gesetzt. Seit dem 1. Januar 2004 erhalten die Anbieter wie Krippen, Kindertagesstätten und Tagesfamilienvereine vom Kanton und von den Wohnsitzgemeinden Beiträge an die anerkannten Normkosten. Die Regierung hat den Beitragssatz für das Jahr 2006 unverändert auf dem gesetzlichen Minimum von je 15 % belassen.

Die finanzielle Situation der Anbieter familienergänzender Kinderbetreuung im Kanton Graubünden ist auch zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sehr schwierig. Die Gründe dafür sind vielfältig. Auf der Kostenseite fällt vor allem der Personalaufwand ins Gewicht. Die geforderte Betreuungsqualität erlaubt es den Anbietern jedoch nicht, den Personalaufwand zu reduzieren, zumal die heute bezahlten Löhne sehr niedrig sind. Ausserdem werden die Anbieter aufgrund der gestützt auf das neue Berufsbildungsgesetz erlassenen und am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen eidgenössischen Verordnung über die berufliche Grundausbildung „Fachfrau/Fachmann Betreuung“ in diesem Bereich mit deutlichen Mehrkosten rechnen müssen. Sie werden die Auflagen dieser Verordnung (höherer Anteil schulischer Ausbildung, intensive Betreuung durch Fachkräfte) erfüllen müssen, um auch künftig Lehrstellen anbieten zu können. Weitere Probleme ergeben sich je nach Region aus der stark schwankenden saisonalen Auslastung und den zum Teil sehr hohen Mietkosten.

Auf der anderen Seite sind die Anbieter gesetzlich gezwungen, die Tarife nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abzustufen. Dies bedeutet für die Fürsorgebehörden eine grosse Entlastung, für die Anbieter jedoch ein enormes Risiko. Die aktuellen niedrigen Tarife sind nämlich trotz der Beiträge von Kanton und Gemeinden bei weitem nicht kostendeckend. Die Rechnung der Anbieter kann nur aufgehen, wenn auch genügend gut verdienende Eltern die Angebote nutzen. Bereits heute beklagen indessen viele Eltern die hohen Tarife und sind nicht bereit, noch höhere Tarife zu bezahlen.

Verschiedentlich wird überdies bemängelt, dass die Umsetzung des Gesetzes den Betrieben einen übermässigen administrativen Aufwand beschert, was wiederum die Personalkosten erhöht. Insbesondere erweist sich die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsplanung, die alljährlich zusammen mit den Gemeinden ausgearbeitet werden muss, als sehr schwierig.

Die Regierung wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Welche Vorkehrungen plant die Regierung, damit der administrative Aufwand für die Anbieter familienergänzender Kinderbetreuung vereinfacht werden kann?

2. Wann gedenkt die Regierung, der schwierigen finanziellen Situation der Anbieter durch eine Erhöhung des Beitragssatzes Rechnung zu tragen, damit sichergestellt werden kann, dass die Betriebe auch künftig in der Lage sind, die begehrten Lehrstellen für Fachpersonen Betreuung in genügender und angemessener Zahl anzubieten?

Chur, 6. Dezember 2005

Name: Robustelli, Meyer Persili (Chur), Hardegger, Arquint, Augustin, Bachmann, Barandun, Berther (Sedrun), Bischoff, Bucher-Brini,Bühler-Flury, Cahannes, Capaul, Casanova (Chur), Casty, Cavegn-Kaiser, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christ, Claus, Dermont, Fasani, Feltscher, Frigg-Walt, Hanimann, Hess, Jaag, Jäger, Jenny, Joos, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Mengotti, Michel, Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Rizzi, Stiffler, Thomann, Tramèr, Trepp, Blarer, Brasser, Caviezel (Chur), Hartmann (Chur), Pitsch, Toschini

Session: 06.12.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Aufgrund der derzeit vorliegenden Informationen lassen sich aus der Sicht der Regierung keine verbindlichen Schlüsse über die Gründe der finanziellen Schwierigkeiten einzelner Anbieter ziehen. Zu diesem Zweck wird derzeit das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden einer Wirkungsanalyse unterzogen. Die Analyse umfasst die Betriebsjahre 2004 und 2005, um aussagekräftige Daten zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die finanzielle Situation der Anbieter zu erhalten. Das Ergebnis der Analyse mit Handlungsempfehlungen sollte im Laufe dieses Sommers vorliegen.
Wie in der Anfrage richtig festgehalten, werden durch die vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie am 16. Juni 2005 erlassene Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung die Personalkosten der Anbieter von Lehrstellen ansteigen. Gemäss der neuen Verordnung können die Auszubildenden auf Grund des höheren Schulanteils der Ausbildung nicht mehr im gleichen Mass als Lernende eingesetzt werden wie bisher. Pro Lernende muss eine berufsbildende Person zu mindestens 60 Prozent anwesend sein. Für jede weitere Lernende sind zusätzliche 160 Stellenprozente ausgebildete MitarbeiterInnen erforderlich. Die höheren Personalkosten schlagen sich in den Normkosten nieder, an denen sich der Kanton und die Gemeinden mit je 15 bis 25 Prozent beteiligen.

Beantwortung der konkreten Fragen
1. Bei einem leistungsbezogenem Finanzierungssystem ist es unumgänglich, bei den Anbietern gewisse Daten zu erheben. Dies führt insbesondere in der Anfangszeit zu einem relativ hohen administrativen Aufwand. Dieser wird im Verlaufe der Zeit aufgrund von eingespielten Arbeitsabläufen eine Reduktion erfahren.
Bei der Bedarfsplanung und somit bei der Koordination zwischen Anbietern und Gemeinden lassen sich ausgehend von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen administrative Vereinfachungen nur beschränkt vornehmen. Soweit solche Vereinfachungen möglich sind, werden sie umgesetzt.

2. Die Zuständigkeit für die Festlegung und damit auch für die Erhöhung des aktuellen Beitragssatzes liegt beim Grossen Rat. Die Regierung hat von einem entsprechenden Antrag abgesehen, da zuerst die Schlussfolgerungen aus der in Auftrag gegebenen Wirkungsanalyse gezogen werden sollen.

Datum: 2. März 2006