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Session: 07.12.2005
Gemäss Bundesverordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft, unterstützt der Bund die Förderung der natürlichen Artenvielfalt. Ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche und Vernetzungsflächen werden mit Finanzhilfen unterstützt. Dafür gewährt der Bund den Kantonen Finanzhilfen für Beiträge, die diese an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter für ökologische Ausgleichsflächen und für Vernetzungsprojekte ausrichten. Die Festlegung der Anforderungen für den Nachweis der biologischen Qualität der Flächen liegt bei den Kantonen.

Mit Beschluss vom 9. Juli 2002 hat die Regierung des Kantons Graubünden das ALSV und das ANU gemeinsam in Koordination mit den Bewirtschaftern für den Vollzug bestimmt. Mit gleichem Regierungsbeschluss wurden auch die Beiträge für die Qualitätssicherung, die potentiell beitragsberechtigten Flächen und die Bewirtschaftungsauflagen bestimmt. Der Beschluss ist bis am 31. August 2006 befristet.

Da die Zielsetzungen der Öko - Qualitätsverordnung (ÖQV), insbesondere die Umsetzung der Vernetzungskonzepte im Kanton Graubünden, nur zögerlich erreicht werden, ersuchen die Unterzeichnenden die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist die Umsetzung von ÖQV Projekten über das DIV / EKUD organisiert? Sind genügend Mittel bereitgestellt, um die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen?

2. In welchen Gemeinden des Kantons sind Projekte nach ÖQV initiiert, in welchen Gemeinden stehen Projekte vor der Umsetzung, und in welchen Gemeinden darf noch mit der Realisierung von ÖQV Projekten gerechnet werden?

3. Gedenkt die Regierung Massnahmen zu ergreifen um die Umsetzung der ÖQV und die Realisierung der Vernetzungsprojekte rascher und effizienter voranzutreiben?

4. Wie beurteilt die Regierung die Anforderungen an den Nachweis der biologischen Qualität und der Vernetzung der Flächen? Wie beurteilt die Regierung das Niveau der Beiträge für die Qualitätssicherung im interkantonalen Vergleich? Sind Anpassungen angezeigt, wenn ja, welche?

5. Werden die bereitgestellten Bundesmittel von den Kantonen gesamthaft und die Mittel für den Kanton Graubünden vom Kanton ausgeschöpft?

Chur, 7. Dezember 2005

Name: Farrér, Barandun, Christoffel-Casty, Beck, Bischoff, Bundi, Butzerin, Capaul, Casanova (Vignogn), Christ, Dermont, Fasani, Federspiel, Fleischhauer, Heinz, Jaag, Jäger, Jenny, Joos, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Luzio, Maissen, Meyer-Grass (Klosters), Mengotti, Michel, Parolini, Pfenninger, Pfister, Plozza, Portner, Quinter, Righetti, Rizzi, Sax, Schmid, Stoffel, Thomann, Tomaschett, Zanetti, Zarn, Caviezel (Chur), Florin-Caluori, Pitsch, Toschini

Session: 07.12.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung


Frage 1
Der Kantonsanteil an den ÖQV-Beiträgen wird beim Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung (ALSV) budgetiert. Die Auszahlung der Beiträge wird koordiniert mit der Auszahlung der allgemeinen Direktzahlungen. Der Kanton Graubünden wurde 2006 bei den Kantonen mit geringer Finanzkraft eingereiht und trägt deshalb nur noch 10 % der ÖQV-Beiträge (2005: 20 %). Es kann davon ausgegangen werden, dass in den Jahren 2006 und 2007 die zur Verfügung stehenden Mittel von Kanton und Bund ausreichen. Für die Zeit ab 2008 ist keine Prognose möglich. Als Folge des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen wird der Kanton voraussichtlich einen Anteil von 30 % übernehmen müssen. Zudem hängt der Mittelbedarf wesentlich von der Anzahl der dann bestehenden Verträge ab.
Mit den Vernetzungsprojekten nach ÖQV wird auch der privatrechtliche Schutz der Inventare nach Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) geregelt. Federführend ist das Amt für Natur und Umwelt (ANU), das die regionalen Vernetzungsprojekte prüft. An die Erarbeitung dieser Konzepte leisten Kanton und Bund Beiträge gestützt auf das NHG. Die Gemeinden tragen 50 % der Kosten. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kanton genügend Mittel bereitstellen kann, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Ausarbeitung der Bewirtschaftungsverträge (zwischen Bewirtschafter und ANU) erfolgt im Auftrag des ANU auf Kosten des Bundes und des Kantons.

Frage 2
In 40 Gemeinden sind regionale Vernetzungskonzepte bereits umgesetzt: Fläsch, Maienfeld, Jenins, Malans, Trimmis, Says, Haldenstein, Felsberg, Tamins, Trin, Laax, Falera, Sagogn, Schluein, Castrisch, Vals, Tenna, Sarn, Präz, Portein, Tartar, Scheid, Feldis, Trans, Tomils, Paspels, Rodels, Pratval, Fürstenau, Almens, Scharans, Sils i.D., Furna, Tschlin, Ramosch, Ftan, Bever, Samedan, Poschiavo, Brusio.
Folgende 28 Gemeinden haben bereits ein regionales Vernetzungskonzept; Verträge werden ab 2006 abgeschlossen: Brigels, Schlans, Sumvitg, Flond, Obersaxen, Surcuolm, Luven, Rongellen, Lohn, Mathon, Casti-Wergenstein, Patzen-Fardün-Donath, Clugin, Andeer, Zillis-Reischen, Pignia, Lantsch, Brienz, Stierva, Mon, Salouf, Bivio, Sent, Scuol, Ardez, Mesocco, Soazza, Lostallo.
In 25 Gemeinden ist ein regionales Vernetzungskonzept in Arbeit bzw. die Erarbeitung eines Konzeptes wurde beschlossen. Mit der Ausarbeitung der Bewirtschaftungsverträge kann voraussichtlich 2007 begonnen werden.

Frage 3
Die Kosten für die Erarbeitung der Bewirtschaftungsverträge wurden bisher vom Bund und vom Kanton (ANU) getragen. In den anderen Kantonen haben auch die Bewirtschafter einen Teil der Kosten zu tragen. Das Interesse der Bewirtschafter, einen Vertrag abzuschliessen, hat seit Inkrafttreten der ÖQV im Jahre 2001 sehr stark zugenommen. Die Mittel des ANU wurden nicht in gleichem Mass erhöht. Die Regierung ist bereit, im Rahmen des Budgets 2007 eine Erhöhung der Mittel zu prüfen. Falls keine Aufstockung der Mittel erfolgt, ist für Bewirtschaftungsverträge mit Wartezeiten bis zu vier Jahren zu rechnen oder die fehlenden Mittel müssen wie in anderen Kantonen von den Bewirtschaftern aufgebracht werden.
Bewirtschaftungsverträge können im Übrigen nur dort abgeschlossen werden, wo die Vermessungsdaten bereinigt sind.

Frage 4
Die Mindestanforderungen an die Qualität der beitragsberechtigten Wiesen sind in der ÖQV definiert. Der Kanton Graubünden hat diese Anforderungen leicht verschärft, weil die finanziellen Konsequenzen nicht im Voraus abgeschätzt werden konnten. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass eine Übernahme der Anforderungen der ÖQV nicht wesentlich höhere Kosten verursachen würde.
Beim Detaillierungsgrad der Vernetzungskonzepte hat der Kanton Graubünden eine Lösung gefunden, bei welcher während der Erarbeitung der Verträge noch sehr viel Verhandlungsspielraum mit den Bewirtschaftern besteht. Dies hat sich bewährt.
Eine Anhebung der Bewirtschaftungsbeiträge würde eine Aufstockung des NHG-Budgets bedingen. Bei den Wiesen mit seltenen Blumen werden hingegen die Qualitätsbeiträge der ÖQV bisher nicht ausgeschöpft.

Frage 5
Die Mittel des Bundes für den Kanton Graubünden sowie die Mittel des Kantons wurden 2005 zu 70 % ausgeschöpft. Der Regierung ist die Situation in den übrigen Kantonen nicht bekannt.

Datum: 13. März 2006