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Session: 13.02.2006
Im Misox befürchten viele Familien, dass die Neuorganisation der Nationalstrassen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen könnte. Gegenwärtig sind mehrere Mitarbeiter des kantonalen Tiefbauamtes für den Unterhalt der Nationalstrasse zwischen der Grenze zum Kanton Tessin und dem San Bernardino-Tunnel zuständig. In diesem Zusammenhang stellen sich für mich folgende Fragen:
1. Ist die Sorge berechtigt, dass die neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Bund im Bereich der Nationalstrassen zum Verlust von Arbeitsplätzen führen könnte?
2. Wer wird in Zukunft für den Unterhalt der Nationalstrassen im Kanton im Allgemeinen und im Speziellen im Misox zu-ständig sein?
3. Welche Möglichkeiten hat der Kanton im Falle eines Arbeitsplatzabbaus, sozial zufriedenstellende Lösungen anzubieten?
Chur, 13. Februar 2006

Name: Keller, Fasani

Session: 13.02.2006
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Die Nationalstrassen sind heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen. Der Bund ist im Wesentlichen zuständig für die Netzgestaltung und die generellen Projekte. Zudem übt er ein Oberaufsichtsrecht aus, das sich vor allem in den Genehmigungen von Projekten, Auftragsvergaben und Krediten niederschlägt. Die Kantone sind ihrerseits Bauherren, Eigentümer und Betreiber der Nationalstrassen.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) überträgt neu die volle Verantwortung für die Nationalstrassen dem Bund, und das sowohl was die Finanzierung als auch was die Aufgabenerfüllung angeht. Das gilt für den Ausbau des beschlossenen Netzes sowie die Erweiterung des Netzes durch die Aufnahme neuer Strecken, den Unterhalt und den Betrieb. Hingegen bleibt die Fertigstellung des beschlossenen Netzes eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen. Darunter fallen - etwa für den Kanton Graubünden - die Umfahrungsprojekte auf der Nationalstrasse im Prättigau.

Für den betrieblichen Unterhalt ist gemäss NFA vorgesehen, dass dieser von den Kantonen auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund ausgeführt wird. Neben dem betrieblichen Unterhalt sollen die Kantone ebenfalls den so genannten kleinen baulichen Unterhalt erbringen können.

In der Anfrage wird die Frage nach den Auswirkungen der Neuregelung des betrieblichen Unterhalts auf der Nationalstrasse für die Mesolcina gestellt. Im Einzelnen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:

1. Nach heutigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass der Kanton Grau-bünden zumindest bis zur abgeschlossenen Realisierung der Umfahrung von Roveredo für den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrasse A 13 wie bisher auf dem Betriebsabschnitt bis Bellinzona zuständig bleibt. Die Einzelheiten der Betriebsführung, wie Leistungsinhalt, -umfang und Entschädigung, regelt die noch auszuhandelnde Leistungsvereinbarung mit dem Bund. Ob als Folge dieser vertraglichen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton Arbeitsplätze verloren gehen werden, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht beantworten.

2. Der Betrieb der Nationalstrasse A 13 in der Mesolcina soll nach Vorstellung der Regierung auch in Zukunft durch den Kanton Graubünden, neu aber aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund sichergestellt bleiben. Dasselbe gilt für bauliche Unterhaltsarbeiten, die ohne umfangreichen Projektierungsaufwand realisiert werden können. Die abschliessende Abgrenzung der Betriebsabschnitte ist jedoch noch nicht erfolgt.

3. Die Regierung will sich dafür einsetzen, dass der umfassende Übergang der Verantwortlichkeiten für die Nationalstrassen auf den Bund sozialverträglich erfolgt und keine strukturell bedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Gegebenenfalls müssten Anpassungen des Stellenbestandes des Tiefbauamtes Graubünden auf natürliche Abgänge und Austritte Rücksicht nehmen.

Datum: 18. April 2006