Am 18. April 2006, beschloss die Regierung die sofortige Aufhebung der Sparmassnahme 332, eingeführt im Jahre 2004 (Entscheidung des Grossen Rates des 25. August 2003). Dies aufgrund des Bundesgerichtsurteils des 14. März 2006, welches einer rekurrierende Schülerin vom Kanton Glarus recht gab die - wegen der Einführung des Numerus Clausus - im Gymnasium nicht aufgenommen wurde.
Im Kanton Graubünden hat die Regierung beschlossen die Auswirkung der Sparmassnahme 332 auf die Kandidaten welche die Aufnahmeprüfungen im März 2006 absolviert haben, aufzuheben. Nicht klar ist jedoch was diesbezüglich geschieht bei den Kandidaten welche die Aufnahmeprüfungen in den Jahren 2004 und 2005, absolviert haben.
In Anbetracht des Artikels 8. der Bundesverfassung (Rechtsgleichheit) und des Artikels 89. Bildung, Absatz 3. unserer Kantonsverfassung, bitten wir die Regierung, für die Wiedereingliederung aller - durch die Sparmassnahme 332 - benachteiligten Jugendlichen, zu sorgen.
Chur, 25. April 2006
Name: Noi, Kleis-Kümin, Trepp, Arquint, Augustin, Biancotti, Bucher-Brini, Jaag, Joos, Koch, Luzio, Mengotti, Peyer, Portner, Schütz, Tomaschett, Birrer, Brasser, Caviezel (Chur), Mainetti
Session: 25.04.2006
Vorstoss: dt Anfrage