Im Oktober 2005 wurde aufgrund eines Auftrages der Kommission für Gesundheit und Soziales das Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz/Pflegeheimfinanzierung) einer Teilrevision unterzogen. Angepasst wurde Art. 21c Abs. 3 und 4. Demnach müssen die Gemeinden, in denen der Bezüger von max. Ergänzungsleistungen in den letzten zehn Jahren vor Eintritt in das Pflegeheim Wohnsitz hatte, anteilmässig den Differenzbetrag zwischen der Taxe und seinen anrechenbaren Einkünften übernehmen (Abs. 3). Weiter ist diejenige Gemeinde, in welcher der Bezüger von max. Ergänzungsleistungen unmittelbar vor dem Eintritt ins Pflegeheim Wohnsitz hatte, gegenüber der früheren Wohnsitzgemeinde vorleistungspflichtig (Abs. 4).
Von diesen Anpassungen sind einzelne Gemeinden in Zukunft äusserst stark betroffen. Einerseits müssen diese die Defizite der Pflegeheime tragen und anderseits müssen sie ab dem Jahre 2006 auch noch die nicht gedeckten Pflegekosten übernehmen. Die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten belastet die Gemeinden, da die finanzielle Lage in den meisten Gemeinden heute schon angespannt ist. Die Aufteilung der Kosten auf Wohnsitzgemeinden über 10 Jahre, resp. die Rückforderung vorgeleisteter Beiträge dürfte sich sehr aufwändig und kompliziert gestalten. Auch ist nicht zu unterschätzen, dass die gesetzlichen Grundlagen fehlen, ungedeckte Kosten von ausserkantonalen Wohnsitzgemeinden einzufordern. Ebenfalls ist nicht geregelt, wer für die ungedeckten Pflegeheimkosten bei Patienten aufkommt, die ihren Wohnsitz während der letzten 10 Jahre vor dem Heimeintritt im Ausland hatten.
Wie dem Grossratsprotokoll vom Oktober 2005 zu entnehmen ist, wurde damals die Frage aufgeworfen, ob bei einer Revision des Lastenausgleichsgesetzes diese ungedeckten Pflegekosten miteinbezogen werden könnten. Diese Frage wurde seitens der Regierung bejaht. Allerdings ohne Hinweis darauf, wann das Lastenausgleichsgesetz einer Revision unterzogen werden soll.
Wir stellen der Regierung folgende Fragen.
1. Ist die Regierung bereit, das Lastenausgleichsgesetz einer Revision zu unterziehen?
2. Sieht die Regierung eine Möglichkeit, die ungedeckten Pflegekosten bei Patienten aus ausserkantonalen Wohnsitzge-meinden, resp. im Ausland wohnhaft gewesener Patienten bereits vor der Gesetzesrevision via Lastenausgleich zu übernehmen?
Chur, 25. April
Name: Kleis-Kümin, Pfenninger, Caviezel (Pitasch), Augustin, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Biancotti, Bucher-Brini, Bundi, Capaul, Casanova (Vignogn), Castelberg-Fleischhauer, Cavegn, Caviezel-Sutter (Thusis), Christ, Dermont, Fallet, Farrér, Fasani, Hess, Jäger, Joos, Koch, Loepfe, Luzio, Meyer-Grass (Klosters), Mengotti, Noi, Peyer, Plozza, Portner, Quinter, Rig-hetti, Rizzi, Sax, Schmid, Schütz, Stiffler, Tomaschett, Tremp, Trepp, Tuor, Zanetti, Zanolari, Zegg, Birrer, Campell, Darms
Session: 26.04.2006
Vorstoss: dt Anfrage