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Session: 26.04.2006
Nach Ansicht der SP-Fraktion hat die Ausgliederung der Asylorganisation aus dem Kantonalen Sozialamt und die Unterstel-lung unter das Polizeiamt zu einer kritischen Verschärfung der Lebensbedingungen der betroffenen Asyl Suchenden und abgewiesenen Asylbewerbern geführt.

Offenbar sind im Betreuungsbereich auf Seiten der Fremdenpolizei keine diplomierten SozialarbeiterInnen mehr beschäftigt. Weiter werden offenbar systematisch Wohnungen gekündigt, in denen sich Flüchtlingsfamilien aufhalten, und die Menschen - auch gut integrierte Familien - zurück in die Durchgangsheime versetzt. Dies geschieht offenbar mit der erklärten Absicht, den Druck zur Ausreise zur erhöhen.

Weiter ist festzustellen, dass Integrationshilfen zusehends unterbleiben, und so die Unsicherheit für die Betroffenen zur All-tagskultur wird. In mindestens einem Fall einer schwer traumatisierten Patientin ist uns bekannt geworden, dass Leistungen für Dolmetscher ohne Begründung ersatzlos gestrichen worden sind, was zur schweren Beeinträchtigung einer bereits schwie-rigen Behandlung führte.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Vermischung von Polizeiaufgaben und Sozialaufgaben zu einem Abbau der empathischen Begleitung und zu einer Stärkung der repressiven Vollzugs- und Wegweisungsorgane geführt hat.

Die unterzeichnenden Mitglieder der SP-Fraktion ersuchen die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung aus heutiger Sicht die Ausgliederung der Asylorganisation aus dem kantonalen Sozialamt?

2. Wie sieht das Verhältnis von finanziellen und personellen Ressourcen aus, die für die polizeilich-repressiven respekti-ve für die sozialen-betreuerischen Bereiche aufgewendet werden?

3. Mit welchen Mitteln wird die soziale Betreuung von Asyl Suchenden aktuell sichergestellt?

4. Wie werden die Mitarbeitenden der Frepo und der weiteren zuständigen Amtsstellen auf ihre Arbeit vorbereitet (Schu-lung), begleitet (Coaching) und überprüft (Controlling)?

5. Was sind die Zielsetzungen für ihre Arbeit, und zielen diese eher in Richtung möglichst viele Ausschaffungen oder in Richtung einer kompetenten Begleitung?

6. Welche Änderungen drängen sich nach Ansicht der Regierung am heutigen System auf?

Chur, 24. April 2006

Name: Peyer, Trepp, Pfiffner, Arquint, Baselgia, Bucher-Brini, Frigg, Jaag, Jäger, Meyer Persili (Chur), Noi, Pfenninger, Schütz, Zindel, Brasser, Caviezel (Chur)

Session: 26.04.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

1. Eine Beurteilung der neuen Organisationsstrukturen nach nur vier Monaten hält die Regierung für verfrüht. Aufgrund der ersten Erfahrungen mit den neuen Betriebsstrukturen hat sich die Zusammenführung des gesamten Asyl- und Ausländerbereichs unter einer einheitlichen Leitung aber bewährt. Die Abläufe können einfacher koordiniert werden; insbesondere im administrativen Bereich lassen sich Synergien erzielen. Auch ergeben sich finanzielle Einsparungen, mit denen sich die Kürzungen der Abgeltungen des Bundes auffangen lassen, die wegen einer stark abnehmenden Anzahl von Asylgesuchen und verschiedener Sparprogramme des Bundes eingetreten sind.

2. Im Unterbringungs- und Betreuungsbereich sind 22 Mitarbeitende (1734 Stellenprozente) tätig und es sind Lohnkosten von rund Fr. 2'630'000.-- budgetiert. Im Verfahrens- und Vollzugsbereich werden fünf Mitarbeitende (450 Stellenprozente) eingesetzt, wobei Lohnkosten von rund Fr. 425'500. -- budgetiert sind.
In der für beide Bereiche tätigen Sektion werden weitere sieben Mitarbeitende (550 Stellenprozente) beschäftigt.

3. Die soziale Betreuung der Asylsuchenden in Kollektivunterkünften erfolgt durch die Heimleitung in Zusammenarbeit mit den Betreuerinnen und Betreuern. Dies sind zur Hauptsache die gleichen Personen, die bereits in der bisherigen Asylorganisation Betreuungsfunktionen ausgeübt haben. Asylsuchende, die in Woh-nungen untergebracht sind, werden im Rahmen des überarbeiteten Betreuungskonzeptes einer der vier Kollektivunterkünfte Chur (2), Schluein und Landquart zur Betreuung zugewiesen. In sozialen Belangen werden sie von der Heimleitung bzw. den Betreuerinnen und Betreuern der ihnen zugewiesene Kol-
lektivunterkunft betreut. Für komplizierte Fälle stehen kompetente Mitarbeitende mit entsprechenden Kenntnissen zur Verfügung oder können Dritte beigezogen werden.

4. Bei den Verantwortlichen des Unterbringungs- und Betreuungsbereichs handelt es sich durchwegs um Personen, welche seit langem im Asylbereich tätig sind und über eine langjährige, fachspezifische Berufserfahrung verfügen. Eine besondere Vorbereitung drängt sich daher nicht auf. Die Einarbeitung künftiger Mitarbeiter wird aufgabenspezifisch vorgenommen; neue Mitarbeitende werden entsprechend ihrer Funktion und Aufgabe geschult. Auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung der im Unterbringungs- und Betreuungsbereich tätigen Mitarbeitenden sind keine Änderungen geplant. Wie bisher besuchen sie die fachspezifischen Weiterbildungsangebote des Bundesamtes für Migration wie auch die allgemeinen Weiterbildungskurse des kantonalen Personal- und Organisationsamtes. Ein besonderes Controllingsystem für die Mitarbeitenden des APZ besteht nicht. Sie werden wie alle anderen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung regelmässig durch ihre Vorgesetzten beurteilt

5. Dem Kanton obliegt die Betreuung und Unterbringung der Asylsuchenden und die Durchführung der Befragungen zu den Asylgründen sowie der Vollzug der rechtskräftigen Asylentscheide (Art. 46 Abs. 1 Asylgesetz; SR 142.31). Bei der Erfüllung seiner Aufgaben hat sich das Amt an die Vorgaben des Bundes aber auch an die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungstätigkeit zu halten. Die Betreuung und Unterbringung Asylsuchender ist sodann so auszugestalten, dass die vom Bund ausgerichteten Pauschalen und Abgeltungen zur Deckung der anfallenden Kosten ausreichen und hierfür keine zusätzlichen kantonalen Mittel aufgewendet werden müssen. Weitere Zielvorgaben im Sinne eines Vorrangs eines Aufgabenbereichs bestehen nicht.

6. Eine Korrektur der erst am 1. Januar 2006 vorgenommenen organisatorischen Änderungen und administrativen Anpassungen drängt sich nach Auffassung der Regierung zurzeit nur wenige Monate nach deren Einführung nicht auf.

Datum: 3. Juli 2006