Was gesamtschweizerisch sichtbar wird zeigt sich auch in Graubünden. Die zunehmende Zahl von Menschen die auf immaterielle und materielle Hilfe angewiesen sind, hat nicht unerwartet in einem Masse zugenommen, die es uns nicht ermöglicht, zur Tagesordnung überzugehen. Das Sozialhilfegesetz des Kantons Graubünden gibt unmissverständlich die Richtung der Hilfestellung an:
Die öffentliche Sozialhilfe bezweckt Hilfe zur Selbsthilfe und die Förderung der Eigenverantwortung. Die öffentlichen Sozialdienste sind bestrebt, durch die Beratung, Betreuung, Vermittlung von Dienstleistungen und durch Sachhilfe künftigen Schwierigkeiten vorzubeugen sowie Die Notlagen und deren Ursachen zu beseitigen oder zu vermindern. Soweit das Gesetz.
Im Vordergrund muss die Sozialberatung stehen, damit die betroffenen Frauen, Männer und Jugendlichen wieder in den Weg der Selbständigkeit geführt werden können und selbstverantwortliches Handeln ermöglicht wird.
Wir sind der Auffassung, dass aufgrund der "Fallzahlen", die Frage zu stellen ist ob die Zielsetzung, die Beratung und die Integration in einen Erweb möglich ist. Das Abgleiten in die Randständigkeit ist mit allen Mitteln zu verhindern. Den Menschen in besonderen Lebenslagen muss eine adäquate Beratung angeboten werden. Dass in vielen Fällen eine materielle Hilfe zur Verminderung einer Verarmung notwendig sein kann, versteht sich von selbst.
Wir leben in einer Gesellschaft, die zum Einstieg in die Berufs- und Erwerbstätigkeit eine gute Aus- und Weiterbildung erfordert. Wir denke, dass viele der Betroffenen aufgrund des familiären Hintergrundes einen Nachholbedarf an Bildung und Beratung benötigen, um aus der Erwerbslosigkeit heraus zu kommen. Aus dieser Überlegung ist eine gute Beratung in den Fachstellen der Regionalen Sozialdienste zwingend erforderlich und hat somit auch präventiven Charakter.
Aus der Landwirtschaft wissen wir, dass vor der Ernte das Aussäen erfolgen muss. Einige der gesäten Samen sind wieder verdorrt oder brauchten dringend Wasser, damit eine Frucht möglich wird. Der Spardruck hat dazu geführt, dass vakante Beratungsstellen erst Monate später besetzt worden sind. Die wachsenden Aufgaben und der zunehmende Arbeitsdruck schränken pro Betroffenen die Beratungszeit erheblich ein. Die Kosten für den Staat und das Gemeinwesen werden durch die fehlende Beratungszeit und die Verschuldung des Einzelnen steigen.
1. Wir frage deshalb die Regierung an, wie sie der zunehmenden Anzahl von Menschen in besonderen Lebenslagen zu begegnen gedenkt.
2. Wie gedenkt sie, dem Sozialhilfegesetz Nachachtung zu verschaffen, damit dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe vermehrt umgesetzt werden kann?
3. Wie hoch definiert die Regierung die Fallzahlen für einen Sozialarbeiter oder Sozialarbeiter bei einer Anstellung von 100%?
Chur, 24. April 2006
Name: Schütz, Bucher-Brini, Baselgia, Arquint, Bleiker, Butzerin, Caviezel-Sutter (Thusis), Christ, Frigg, Hanimann, Hartmann, Hess, Jaag, Jäger, Joos, Koch, Krättli-Lori, Lemm, Mani-Heldstab, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Meyer Persili (Chur), Michel, Noi, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Pfister, Sax, Trepp, Zindel, Brasser, Caviezel (Chur)
Session: 26.04.2006
Vorstoss: dt Anfrage