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Session: 26.04.2006
Ausgangslage

Für den Spitalplatz Chur ist im Kantonsspital eine neue Energiezentrale geplant. In diesem Zusammenhang laufen Abklärun-gen für eine Fernwärmeleitung von der Kehrichtverbrennungsanlage der GEVAG in Trimmis nach Chur-Nord in die Cado-naustrasse bis zum Kantonsspital. Bekanntlich liegen in diesem Bereich nicht unbedeutende, weitere Energieverbraucher der öffentlichen Hand, wie Altersheime, Bürgerheim, Kantonale Klinik Waldhaus, Pädagogisches Hochschule etc.

Wir sind in der komfortablen Lage, mit der GEVAG in Trimmis, die europaweit modernste und sauberste Kehrichtverbren-nungsanlage und Energieproduzentin vor der Haustüre zu haben.

Die GEVAG verfügt nachweislich über die erforderlichen Kapazitäten und die technische Einrichtung, um eine lückenlose Energielieferung aus der ohnehin nötigen Verbrennung unseres eigenen Abfalls zu garantieren und ist an einer Wärmeliefe-rung interessiert.

Erste Abklärungen und Vergleichsberechnungen mit anderen Energieträgerlösungen haben ergeben, dass bezüglich der Erstel-lungskosten für die Fernwärmeleitung im Vergleich zu den Erstellungskosten der üblichen Energieträger Mehrkosten von ca. 10 bis 15% resultieren. Mit einer Subventionierung der Erstellungskosten würde die öffentliche Hand einer zukunftsweisen-den Energienutzung mit erneuerbarer Energie zum Durchbruch verhelfen.

Auftrag an die Regierung

Im Sinne einer umweltgerechten und zukunftsweisenden Energiepolitik wird die Regierung angehalten, an die Fernwärmelei-tung Trimmis - Chur Nord, ab GEVAG Trimmis bis Kantonsspital Chur einen Baubeitrag in der Höhe der Mehrkosten zu leisten.

Chur, 25. April 2006

Name: Casty, Trepp, Bachmann, Barandun, Baselgia, Beck, Bleiker. Brüesch, Brunold, Bucher-Brini, Butzerin. Cahannes., Casano-va (Chur), Christ, Christoffel-Casty, Claus, Conrad, Crapp, Dudli, Frigg-Walt, Göpfert, Gredig-Hug, Hardegger Hübscher, Jaag, Jäger, Jeker, Krättli-Lori, Mani-Heldstab, Meyer-Grass (Klosters), Meyer Persili (Chur), Parolini, Peyer, Pfiffner, Pfister, Portner, Robustelli, Schütz, Zindel, Caviezel (Chur), Mainetti

Session: 26.04.2006
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Die Nutzung von Abwärme stellt unbestrittenermassen eine sinnvolle Möglichkeit zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele des Bundes und der Kantone dar. Mit der anfallenden Abwärme könnten ein erhebliches "einheimisches" Energiepotenzial genutzt, die Auslandabhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern zusätzlich reduziert und die Luft von Schadstoffen, insbesondere von einer CO2-Fracht, entlastet werden. Die Konzentration des Energiepotenzials bei der Erzeugung in Trimmis und bei der Abgabe an grössere Liegenschaften in Chur würde grundsätzlich ideale Voraussetzungen für eine solche Nutzung bilden. Ausserdem stünde diese Abwärme ganzjährig zur Verfügung, was auch im Lichte der Versorgungssicherheit positiv zu beurteilen wäre.

Gemäss Auftrag wird nun die Regierung aufgefordert, an die Fernwärmeleitung GEVAG Trimmis - Chur Nord einen Baubeitrag in einer betragsmässig nicht näher spezifizierten Höhe der Mehrkosten zu leisten. Diese Mehrkosten sollen sich laut Auftrag auf Vergleichsrechnungen mit anderen Energieträgern abstützten. Entsprechende Grundlagen stehen jedoch für die Beurteilung nicht zur Verfügung. Somit ist aus heutiger Sicht keine Einschätzung des Vorhabens möglich. Im Übrigen wäre fraglich, auf welche gesetzliche Grundalge sich eine Beitragsleistung des Kantons abstützen könnte.

Bereits Mitte der 90er Jahre wurde im Zusammenhang mit dem Neubau des Bettenhauses D des Rätischen Kantons- und Regionalspitals (heute Spitäler Chur AG) eine Fernleitung von der GEVAG zum Kantonsspital diskutiert. Die energiepolitischen Überlegungen und Interessen der Stadt Chur liessen jedoch das Projekt vorzeitig scheitern. Heute präsentiert sich die Situation nicht anders, da die Stadt Chur aus einleuchtenden Gründen ein vorwiegendes Interesse an einer Vermarktung von eigenem Gas hat (EBRAG).
In der näheren Umgebung des Kantonsspitals, welches ausschliesslich mit Öl beheizt wird, befinden sich einzelne kantonseigene und vom Kanton subventionierte Gebäude, welche grundsätzlich an einer Fernwärmeleitung angeschlossen werden könnten (Psychiatrische Klinik Waldhaus, Pädagogische Hochschule, Evangelische Alterssiedlung Masans, Bürgerheim, Alterssiedlung Kantengut).

Die Wärmeerzeugungsanlagen dieser Gebäude befinden sich in einem allgemein guten Zustand, teilweise sind sie neu. Ein Handlungsbedarf ist mithin sowohl bei den kantonseigenen als bei den subventionierten Bauten nicht auszumachen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Grundeigentümer ohne finanzielle Anreize kaum zu einem Anschluss Hand bieten würden.

Um eine Fernwärmeversorgung wirtschaftlich zu gestalten, ist es wichtig, dass möglichst viele Verbraucher angeschlossen sind bzw. dass eine entsprechend grosse Leistung bezogen wird. Über die Wirtschaftlichkeit eines ausschliesslichen Anschlusses des Kantonsspitals liegen jedoch keine Aussagen vor.

Die eigentliche Frage des Auftrags betrifft die Subventionierung der Fernwärmeleitung für das Kantonsspital. Im Rahmen der Krankenpflegegesetzgebung (KPG; BR 506.600) ist ein direkter Baubeitrag an eine solche Leitung jedoch nicht möglich. Seit der revidierten Gesetzgebung erfolgt die Subventionierung der Bau- und Unterhaltskosten nicht mehr objektbezogen, sondern im Rahmen einer jährlichen Pauschale nach einem festgelegten Schlüssel (Art. 11 Abs. 3 KPG). Die Beiträge an eine konventionelle Heizung sind damit abgegolten, so dass Mehrkosten nicht subventioniert werden können.

Aus den dargelegten Gründen lehnt die Regierung den Auftrag ab.
Datum: 11. Juli 2006