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Session: 13.06.2006
Kürzlich hiess der Bundesrat den neuen Sachplan Schiene und Strassen gut. Darin wurden zwei Bündner Strassen aufgewertet:

Die Julierstrasse Thusis bis Silvaplana von der Haupt- zur Nationalstrasse (neu Grundnetz) und Chur Arosa als Hauptstrasse (neu Ergänzungsnetz).

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt. Im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) übernimmt der Bund zwar die Unterhalts- und Betriebskosten der Nationalstrassen vollumfänglich. Auf der anderen Seite hat der Kanton Graubünden keinen Einfluss mehr, wie und wann diese Strassen ausgebaut werden, beispielsweise die Umfahrung Silvaplana. In Beachtung der Länge des Hauptstrassennetzes erhalten die Kantone unter dem NFA Globalbeiträge im Gegensatz zur heutigen Praxis, wo Bundesbeiträge an kantonale Bauprojekte entrichtet werden. Gemäss Berechnungen des TBA gehen der Strassenrechnung ohne Berücksichtigung der beiden vorerwähnten Strassenaufwertungen jährlich 36 Mio Franken Bundesgelder verloren.

Die vermehrte Freigabe der Strassen im Kanton Graubünden für 40 Tönner wirkt sich ebenfalls negativ auf die LSVA-Gelder aus, da der Bund die gewichtsmässigen Einschränkungen auf den Strassen als Nachteil, welcher im Verteilschlüssel berücksichtigt und entsprechend höher abgegolten wird, betrachtet.

Ich bitte die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Kann die Umfahrung Silvaplana planmässig ausgeführt werden?

2. Kann man davon ausgehen, dass bei einer Übernahme der Kosten für die Umfahrung Silvaplana durch den Bund, der Kanton diese vorgesehene Investition mit dem wintersicheren Ausbau der Strecke Sils - Maloja kompensiert?

3. Wie gedenkt die Regierung die eingangs erwähnten Ausfälle (NFA und LSVA) zu kompensieren, in Anbetracht der ständig steigenden Unterhaltskosten unseres Strassennetzes?

Chur, 13. Juni 2006

Name: Ratti

Session: 13.06.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bringt wesentliche Änderungen bezüglich Finanzierung und Zuständigkeiten bei den Nationalstrassen und den vom Bund subventionierten Hauptstrassen. Insbesondere gehen die Nationalstrassen in das Eigentum und die alleinige Verantwortung des Bundes über. Diese Änderung tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

Unabhängig von der NFA hat der Bundesrat im vergangenen Frühjahr einen neuen Sachplan Verkehr erlassen, in dem das Nationalstrassennetz (Grundnetz) sowie das subventionsberechtigte Hauptstrassennetz (Ergänzungsnetz) neu definiert wird. Damit diese Netze rechtskräftig werden, müssen die eidgenössischen Räte gestützt auf das Bundesgesetz über die Nationalstrassen das neue Grundnetz beschliessen. Der Zeitpunkt für die Behandlung einer entsprechenden Botschaft und damit auch die allfällige Inkraftsetzung sind derzeit noch nicht bekannt.

Für alle im Rahmen der Neufestlegung der Netze betroffenen Strecken gelten damit die Zuständigkeiten gemäss NFA. Falls die Julierstrasse als Erschliessung einer bedeutenden Tourismusregion zur Nationalstrasse wird - was heute noch nicht feststeht - ginge die Verantwortung und Finanzierung vollumfänglich auf den Bund über. Offen bliebe dabei die Frage, was für eine Regelung bezüglich der zu diesem Zeitpunkt in Ausführung befindlichen Ausbauprojekte getroffen wird.

Die einzelnen Fragen lassen sich wie folgt beantworten:

1. Es ist nach wie vor die Absicht der Regierung, als nächstes grösseres Projekt im Rahmen des Hauptstrassenausbaus die Umfahrung Silvaplana zu realisieren. Daraufhin werden die Projektierungsarbeiten für das Detailprojekt nach der noch im laufenden Jahr erwarteten Genehmigung des Auflageprojektes unverzüglich in Angriff genommen. Anderseits hat die Regierung die neuen Randbedingungen (NFA und Sachplan) zu berücksichtigen und die für den Kanton bezüglich der Finanzierung dieses Vorhabens optimalste Lösung anzustreben.

2. Mit der Übernahme der Kosten für die Umfahrung Silvaplana durch den Bund verbunden ist auch eine Kürzung der Hauptstrassenmittel. Im Hauptstrassennetz gibt es derzeit eine Vielzahl von Projekten, die in Angriff genommen werden sollten. Dazu kommt der rasch ansteigende Bedarf an Mitteln für die Instandhaltung unseres grossen Strassennetzes. Für die Strecke Sils - Maloja sind jedoch unabhängig von den hängigen Entscheiden im nächsten Jahr gemäss Strassenbauprogramm neue Studien und Projektierungsarbeiten vorgesehen.

3. Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Veränderungen (NFA, Infrastrukturfonds, Netzbeschluss) gehen der Bündner Strassenrechnung namhafte direkte Bundesmittel verloren. Ein weitgehender Ausgleich soll im Rahmen der NFA über den Ressourcenausgleich bzw. den topographisch geographischen Lastenausgleich erfolgen. Die künftig zur Verfügung stehenden Mittel müssen aber in erster Linie auch für die Deckung der ständig steigenden Unterhaltskosten des Strassennetzes eingesetzt werden.

Datum: 11. September 2006