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Session: 13.06.2006
Nach 3 Jahren Erfahrung mit ständigen Kommissionen sind, damit sich dieses Parlament weiter professionalisieren kann, weitere Anpassungen der Geschäftsordnung des Grossen Rates notwendig.
Ein Problempunkt ist die Abhängigkeit der ständigen Kommissionen von der Präsidentenkonferenz. Dieses Problem dürfte sich mit der Gleichstellung der GPK mit den übrigen Kommissionen zusätzlich noch akzentuieren.
Je nach Arbeitslast und Komplexizität einer Vorlage, ist der Beizug von aussenstehenden Experten oder die Bestellung von Gutachten zu gewissen Fragestellungen unerlässlich. Im Kanton Zürich zum Beispiel besteht ein spezielles Kommissionsreglement und jede Kommission verfügt über ein kleines Budget von einigen wenigen Tausend Franken.

Nur mit diesen Möglichkeiten kann das Parlament von den ständigen Kommissionen sachgerechte, auch von der Verwaltung unabhängige Vorschläge, mit Auflistung derer Vor- und Nachteile, erwarten.
Die ständigen Kommissionen und deren Präsidenten müssen dabei in eigener Kompetenz, Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit über ein gewisses Budget verfügen können. Ein möglicher Vorschlag wäre zum Beispiel für die Kommissionen: 8000 Fr./ Jahr, für die Präsidenten: 1500 Fr./Jahr, ev. auch differenziert nach den zu erwartenden Aufgaben.

Die notwendige Einholung einer Bewilligung an die Präsidentenkonferenz, die nicht in der Lage sein kann, die Bedeutung wichtiger Detailfragen zu erfassen und zu erkennen, ist umständlich, sachfremd und anfällig für die Fällung von politischen, anstelle von sachlichen Entscheiden.

Der Rat wird um Abänderung der Geschäftsordnung in obigem Sinne gebeten, gleichzeitig ist in Erwägung zu ziehen, ein Kommissionsreglement auszuarbeiten. Als Vorlage könnte das Reglement des Kantonsrates von Zürich dienen.

Chur, 13. Juni 2006

Name: Trepp

Session: 13.06.2006
Vorstoss: dt Antrag auf Direktbeschluss