Gemäss Art. 14, Abs. 1 des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden haben natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, das Recht, bis zum Ende der laufenden Steuerperiode anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten.
Des weiteren erlaubt Art. 14, Abs. 2. des Steuergesetztes für den Kanton Graubünden Personen, welche nicht Schweizer Bürger sind auch weiterhin, die Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand.
Wir ersuchen die Regierung deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Personen werden im Kanton Graubünden nach dem Aufwand besteuert?
2. Aus welchen Länder stammen die Personen?
3. Wie hoch war der zu entrichtende Steuerbetrag dieses Personenkreises in den letzten fünf Jahren?
4. Wie hoch sind die Steuerausfälle bzw. die aus der Aufwandbesteuerung resultierenden Steuerprivilegien im Vergleich zur ordentlichen Besteuerung?
5. Welches sind in der Praxis die Kriterien, die für die Berechnung des Lebensaufwandes herangezogen werden (Mietzins, Fahrzeuge, Immobilien etc.)?
Chur, 14. Juni 2006
Name: Bucher, Arquint, Baselgia, Frigg, Jaag, Jäger, Meyer Persili (Chur), Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Schütz, Trepp, Zindel, Caviezel (Chur)
Session: 14.06.2006
Vorstoss: dt Anfrage