Das Amt für Wald von Graubünden hat im Bericht “Strategien zur Bekämpfung invasiver Neophyten 2006/07” folgendes festgehalten:
“In der Schweiz gibt es rund 350 Neophyten. Als Neophyten werden Pflanzenarten bezeichnet, die nach dem Jahr 1500 in die Schweiz eingeführt wurden. Davon sind 10% invasiv was bedeutet, dass sie leicht verwildern, sich effizient ausbreiten und in den Bereichen Biodiversität, Gesundheit, und/oder Ökonomie Schäden verursachen oder ein Potential dazu haben. Die invasiven Neophyten erfordern je nach den spezifischen Eigenschaften der Art, den Verbreitungsorten, der lokalen Abundanz und den Schäden, die sie verursachen können, unterschiedliche Ansätze zur Eindämmung.“
Die Aufrechte Ambrosie sowie der Riesen-Bärenklau sind invasive Neophyten, die auch in Graubünden vorhanden sind. Beide Pflanzen sind aus ökologischer wie auch aus sanitärer Sicht besonders gefährlich.
Die Erfahrungen, die in der Gemeinde San Vittore gemacht wurden, zeigen, dass der höchste Verbreitungsfaktor dieser Neophyten der Transport und die Ablagerung von mit Ambrosiesamen verseuchtem Erdmaterial (Humus und Aushub) ist.
Mit diesen Erkenntnissen, stellen wir der Regierung folgende Fragen:
1. Was für konkrete Massnahmen gegen die Verbreitung der Aufrechten Ambrosie und des Riesen-Bärenklau hat der Kanton getroffen und welche weiteren Massnahmen wird er in Zukunft ergreifen?
2. Das Vorkommen von Ambrosie in Graubünden ist noch regional beschränkt. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, dass die noch nicht betroffenen Regionen des Kantons verschont bleiben?
3. Teilt die Regierung die Meinung, dass die Bekämpfung von Ambrosie durch den Kanton koordiniert werden soll? Da es sich um ein sanitäres Problem handelt, sollte die Bekämpfung der Ambrosie nicht den Gemeinden überlassen werden.
4. Welche finanziellen Mittel stehen für die Bekämpfung von Ambrosie zur Verfügung? Sind diese Mittel ausreichend?
5. Was für Massnahmen wird der Kanton treffen, um die Verbreitung von Ambrosie durch Aushub und Verschiebungen von Erdmaterial aus verseuchten Gebieten zu verhindern? Ist die gesetzliche Grundlage ausreichend, um solche Transporte zu verbieten?
6. Ist die Regierung der Meinung, dass die Strategie zur Bekämpfung invasiver Neophyten auch auf andere Neopyhten wie z. B. Götterbaum und japanischer Stauden-Knöterich anzuwenden ist? Und wie kann deren Weiterverbreitung aufgehalten werden?
Chur, 1. September 2006
Name: Toschini, Valär, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli, Casparis-Nigg, Casty, Caviezel (Pitasch) Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Dudli, Fasani, Frigg-Walt, Giovanoli, Hartmann (Chur), Jaag, Jäger, Jenny, Keller, Koch, Krättli-Lori, Kunz, Marti, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters), Nick, Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Peer, Pfäffli, Pfenninger, Plozza, Ragettli, Rathgeb, Righetti, Stiffler, Tenchio, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Zanetti, Engler, Furrer
Session: 01.09.2006
Vorstoss: dt Anfrage