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Session: 01.09.2006
Das Amt für Wald von Graubünden hat im Bericht “Strategien zur Bekämpfung invasiver Neophyten 2006/07” folgendes festgehalten:

“In der Schweiz gibt es rund 350 Neophyten. Als Neophyten werden Pflanzenarten bezeichnet, die nach dem Jahr 1500 in die Schweiz eingeführt wurden. Davon sind 10% invasiv was bedeutet, dass sie leicht verwildern, sich effizient ausbreiten und in den Bereichen Biodiversität, Gesundheit, und/oder Ökonomie Schäden verursachen oder ein Potential dazu haben. Die invasiven Neophyten erfordern je nach den spezifischen Eigenschaften der Art, den Verbreitungsorten, der lokalen Abundanz und den Schäden, die sie verursachen können, unterschiedliche Ansätze zur Eindämmung.“

Die Aufrechte Ambrosie sowie der Riesen-Bärenklau sind invasive Neophyten, die auch in Graubünden vorhanden sind. Beide Pflanzen sind aus ökologischer wie auch aus sanitärer Sicht besonders gefährlich.
Die Erfahrungen, die in der Gemeinde San Vittore gemacht wurden, zeigen, dass der höchste Verbreitungsfaktor dieser Neophyten der Transport und die Ablagerung von mit Ambrosiesamen verseuchtem Erdmaterial (Humus und Aushub) ist.

Mit diesen Erkenntnissen, stellen wir der Regierung folgende Fragen:

1. Was für konkrete Massnahmen gegen die Verbreitung der Aufrechten Ambrosie und des Riesen-Bärenklau hat der Kanton getroffen und welche weiteren Massnahmen wird er in Zukunft ergreifen?

2. Das Vorkommen von Ambrosie in Graubünden ist noch regional beschränkt. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, dass die noch nicht betroffenen Regionen des Kantons verschont bleiben?

3. Teilt die Regierung die Meinung, dass die Bekämpfung von Ambrosie durch den Kanton koordiniert werden soll? Da es sich um ein sanitäres Problem handelt, sollte die Bekämpfung der Ambrosie nicht den Gemeinden überlassen werden.

4. Welche finanziellen Mittel stehen für die Bekämpfung von Ambrosie zur Verfügung? Sind diese Mittel ausreichend?

5. Was für Massnahmen wird der Kanton treffen, um die Verbreitung von Ambrosie durch Aushub und Verschiebungen von Erdmaterial aus verseuchten Gebieten zu verhindern? Ist die gesetzliche Grundlage ausreichend, um solche Transporte zu verbieten?

6. Ist die Regierung der Meinung, dass die Strategie zur Bekämpfung invasiver Neophyten auch auf andere Neopyhten wie z. B. Götterbaum und japanischer Stauden-Knöterich anzuwenden ist? Und wie kann deren Weiterverbreitung aufgehalten werden?

Chur, 1. September 2006

Name: Toschini, Valär, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli, Casparis-Nigg, Casty, Caviezel (Pitasch) Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Dudli, Fasani, Frigg-Walt, Giovanoli, Hartmann (Chur), Jaag, Jäger, Jenny, Keller, Koch, Krättli-Lori, Kunz, Marti, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters), Nick, Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Peer, Pfäffli, Pfenninger, Plozza, Ragettli, Rathgeb, Righetti, Stiffler, Tenchio, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Zanetti, Engler, Furrer

Session: 01.09.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

1. Durch das Amt für Wald wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur und Umwelt sowie dem landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof im Frühjahr 2006 Strategien zur Bekämpfung invasiver Neophyten erarbeitet. Als konkrete Massnahmen wurde bisher eine Informationsveranstaltung in Grono durchgeführt und eine flächendeckende Bekämpfung von befallenen Arealen in San Vittore und Lostallo im Sommer 2006 vorgenommen. In Zukunft soll mit regional ausgebildeten Fachleuten eine systematische Bekämpfung auf Gemeindestufe veranlasst werden. Ebenso wird die Einrichtung einer Datenbank auf dem GIS des Kantons geprüft.

2. In Nordbünden, wo wenige Ambrosia-Einzelpflanzen vorkommen, sind keine eigentlichen Sanierungsmassnahmen erforderlich. Im Misox sind hingegen mehrere Fundorte mit grösseren Ambrosia-Beständen bekannt. Diese Vorkommen sind auf Verschleppung durch Erdverschiebungen aus befallenen Gebieten (v. a. Deponien) zurückzuführen. Für die flächenmässige Bekämpfung muss ein langfristiges Konzept mit Bewirtschaftungsmassnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Parallel dazu ist die Öffentlichkeit durch angemessene Informationen zu sensibilisieren, damit eine durch den Menschen erfolgende Ausbreitung mittels Pflanzen- und Erdmaterial möglichst eingedämmt werden kann.

3. Die Koordination durch den Kanton ist wichtig. Dabei muss eine ämterübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt werden. Aber auch die Mitwirkung der Gemeinden ist zwingend erforderlich (Meldung der Vorkommen, Kontakt zu Grundbesitzern). Diese können als Grundeigentümerinnen oder als Baubehörden selber betroffen sein.

4. Bei der Ambrosia beteiligt sich der Bund gemäss Pflanzenschutzverordnung zu 50 % an Bekämpfungsmassnahmen durch die Landwirtschaft. Umfassend soll künftig das Problem durch die Freisetzungsverordnung geregelt werden. Sie befindet sich aber noch im Vernehmlassungsstadium und sieht kein finanzielles Engagement des Bundes vor. Über die allgemeine Umweltschutzgesetzgebung ist ebenfalls nicht mit Bundesbeiträgen zu rechnen, da hier die Finanzierung generell nach dem Verursacherprinzip erfolgt. Gerade bei Neophyten sind aber die Verursacher in der Regel nicht bekannt. Auch das Waldgesetz und das Natur- und Heimatschutzgesetz bieten hierzu keine Handhabung. Die eigentliche Bekämpfung ist grundsätzlich vom betroffenen Grundeigentümer selber zu tragen. Für Vollzugsaufgaben zur Biosicherheit steht auf kantonaler Ebene dem Amt für Natur und Umwelt derzeit lediglich ein Betrag für Grundlagen und Beratung zur Verfügung.

5. Für die Ausbreitung der Ambrosia spielen, zumindest in der unteren Mesolcina, Verschiebungen von Erdmaterial eine entscheidende Rolle. Die gesetzlichen Vorschriften (Freisetzungsverordnung und Pflanzenschutzverordnung des Bundes) genügen nach Auffassung der Regierung für den Vollzug im Kanton. Um eine tatsächliche Verschiebung von verseuchtem Erdmaterial zu verhindern, muss letztlich aber die Verbreitung der Ambrosia zuverlässig bekannt sein.

6. Die Regierung teilt die Auffassung, dass das Problem der Ambrosia und weiterer invasiver Neophyten gesamtheitlich angegangen werden muss, damit Synergien bei deren Bekämpfung genutzt werden können. Obwohl die Schäden durch Neophyten zurzeit noch lokal beschränkt sind, ist es absehbar, dass sie in naher Zukunft zunehmen werden. Deshalb sind rasche, koordinierte Bekämpfungsmassnahmen zu ergreifen, dazu aber auch entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen. Aufgrund der geleisteten kantonsinternen Vorabklärungen sollte nach Beurteilung der Regierung rasch ein Aktionsprogramm erarbeitet werden können.

Datum: 30. Oktober 2006